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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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LG

Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.<br>In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.<br>In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.<br>Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG)

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