123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Personen
Eine Person im rechtlichen Sinne ist sowohl eine NATÜRLICHE Person (jeder Mensch) als auch eine JURISTISCHE Person. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z.B. der Bund oder die Länder, juristische Personen des privaten Rechts z.B. die AG oder GmbH. Juristische Personen sind rechtsfähig, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet, können klagen und verklagt werden
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