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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die einen bestimmten bezweckten Erfolg herbeiführen (z.B. Beendigung eines Schuldverhältnisses durch Kündigung). Meist reichen mündliche Erklärungen des Willens, bestimmte Formvorschriften sind nur für wenige Rechtsgeschäfte vorgeschrieben (wie z.B. die notarielle Beurkundung beim Hauskauf)

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