123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Rechtspfleger
Rechtspfleger kann man werden, nachdem man eine entsprechende dreijährige Ausbildung an einer Fachhochschule absolviert oder die Fähigkeit zum Richteramt (2. jur. Staatsexamen) nachgewiesen hat. Rechtspfleger sind Beamte im Justizdienst und in der "Rechtspflege" tätig: Sie wirken z.B. im Mahnverfahren, Nachlassverfahren oder bei der Zwangsvollstreckung mit
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