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Schriftform

Ein besonderes Formerforderniss. Schriftform bedeutet, dass eine Erklärung eigenhändig unterschrieben werden muss. Unerheblich ist, ob die Erklärung von dem Unterzeichner selbst verfasst wurde oder ob es sich um bei der Erklärung um Maschinenschrift handelt, entscheidend ist allein die eigenhändige Unterschrift darunter

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