123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Strafanzeige
Anzeige bzw. Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) oder an ein Amtsgericht, dass der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Im Gegensatz zum Strafantrag kann die Anzeige von jedem erfolgen. Dies kann durch unförmliche Mitteilung geschehen (Anruf bei der Polizei). Die Behörden sind verpflichtet, einer Strafanzeige nachzugehen
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