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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Unterschlagung

Die rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache. Dies ist dann der Fall, wenn die äußere Handlung auf den Willen schließen lässt, den Eigentümer dauernd auszuschließen und die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen (oder eines Dritten) einzuverleiben

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