123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Verwaltungsakt
Der Verwaltungsakt ist die wichtigste Handlungsform der Verwaltung: er umfasst hoheitliche Maßnahmen (Verfügungen, Verbote, Gebote), die einen Einzelfall regeln (im Unterschied zu Gesetzen, die allgemeine Wirkung haben) und Wirkung nach außen entfalten (also nicht nur z.B. innerhalb der handelnden Behörde gültig sind). Die Maßnahme muss öffentlich rechtlich sein. Ein Verwaltungsakt ist z.B. die Versagung des Führerscheins
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