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Verwarnungsgeld
Für geringe Ordnungswidrigkeiten kann es sein, dass die Behörde statt eines Bußgeldverfahrens ein Verwarnungsgeld verhängt. Dieses liegt in der Regel unter 40 Euro. Der Betroffene kann dagegen vorgehen - es beginnt dann das übliche Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten. Verwarnungsgelder werden typischerweise bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt.<br>Seit 2002 ist der Verwarnungsgeldkatalog Bestandteil des Bußgeldkatalogs geworden. Die einzelnen Tatbestände sind jetzt in einem Katalog zusammengefasst
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