@ll
Unter dem AZ.: 10 UF 166/ 03 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht einem Fremgehenden Partner weniger Trennungsunterhalt zugestanden
Wo leben diese Leute in den Roben?
War die Schuldfrage nicht schon seit den 70ern abgeschafft?
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
-- Editiert am 07.01.2010 13:17
die Schuldfrage neu aufgworfen vom Gericht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das ist ja auch richtig so
KG Berlin Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 18.08.1988
Aktenzeichen: 19 UF 1296/88
Dokumenttyp: Urteil
Die Hinwendung zu einem anderen Partner bei im wesentlichen intakter Ehe kann einen Unterhaltsanspruch nach BGB § 1579
auch dann ausschließen, wenn eine sexuelle Beziehung fehlt.
Fundstellen ...
G Mainz
Entscheidungsdatum: 21.07.2000
Aktenzeichen: 33 F 84/00
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1579 Nr 6 BGB
, § 1361 BGB
Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruches bei Aufnahme außerehelicher Beziehungen.
Orientierungssatz
Auch wenn die Aufnahme außerehelicher Beziehungen nicht zu einer eheähnlichen Gemeinschaft führt, ist die Inanspruchnahme des Ehegatten zu Trennungsunterhalt grob unbillig, wenn das Fehlverhalten des treuwidrigen Ehepartners einseitig ist; jedoch ist der Unterhalt zur Sicherstellung der Versorgung gemeinsamer minderjähriger Kinder nur herabzusetzen und nicht vollständig verwirkt.
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Das äh glaub ich doch jetzt nicht! Willkommen in unseren schönen neuen Welt! Selbst Schuld wer sich heute noch eine Familie anschafft..leider!
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was ist gemeint mit: ist auch dann auszuschließen wenn eine sexuelle Beziehung fehlt?
Reicht es wenn Mann oder Frau einander tief in die Augen sehen?
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Weshalb sollte Jemand auch noch belohnt werden, wenn er die Ehe zerstört?
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Ich sag mal ganz banal: eine Ehe zerstören meistens beide. Nicht immer aber immer öfter.
Meistens folgt Aktion auf Reaktion und umgekehrt. Meistens geht man nicht ohne Grund fremd. Oft fehlt Anerkennung, Zeit und das Interesse an dem Anderen. Oft verliebt man sich auch einfach neu. Auch das passiert meistens, wenn aus der Ehe die Luft raus ist. Finanzielle Sorgen, Sorgen um Kinder, Stress im Beruf usw lassen uns ganz schnell den Partner aufs Abstellgleis schieben.
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-- Editiert am 07.01.2010 14:24
Es zählen nur nackte Tatsachen:
G: Verwirkung des Trennungsunterhalts NJOZ 2007, 414
Verwirkung des Trennungsunterhalts
BGB §§ 1361
III, 1579 Nr. 7
Die einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft hat zur Folge, dassTrennungsunterhaltsansprüche verwirkt sind.
KG , Urteil vom 2. 2. 2006 - 19 UF 93/05
OLG Hamm: Verwirkung des Trennungsunterhalts NJW-RR 1996, 769
Verwirkung des Trennungsunterhalts
BGB §§ 1361
III, 1579 Nr. 6
Zur Verwirkung des Trennungsunterhalts, wenn sich die unterhaltsberechtigte Ehefrau im Urlaub mit ihrem früheren Freund wieder getroffen hat. (Leitsatz der Redaktion)
OLG Hamm, Urteil vom 09-07-1995 - 7 UF 92/95
Zum Sachverhalt:
Das AG - FamG - hat die Klage auf Zahlung von Trennungsunterhalt abgewiesen, weil die Kl. sich im Urlaub mit dem Zeugen P, mit dem sie zuvor ehewidrige Beziehungen unterhalten hatte, erneut getroffen hatte. Die Berufung der Kl. hatte keinen Erfolg.
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Ja am besten hüllen wir unsere Frauen in Kopftücher und verpassen ihnen einen Keuchheitsgürtel. Die die ausbricht kommt an den Pranger! Das wäre ja mal was. Uns Männer würde das bestimmt gut gefallen. Keine Kukuckskinder mehr usw. Was unser Leben wieder schön einfach wird. Dazu kommen wir noch in den Genuß die Frau ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wieder arbeiten zu schicken.Das gab es früher nicht. Ich sag ja es wird alles besser.
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Die Lösung ist doch mehr als einfach:
Wenn die Ehe nicht mehr funktioniert, sich scheiden lassen.
Nachdem sich das Leben nach der Scheidung wieder eingependelt hat, sich einen neuen Partner suchen. Einfachste und sauberste Lösung. Alles Andere ist eine Flucht in die nächste Katastrophe.
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Meri hat doch Recht. Erst mal sauber trennen und dann ein neues Glück suchen. Die Schuldfrage finde ich gut. Ich bin aber auch im umgekehrten Fall dafür. Sollte sich der Mann während der Ehe eine andere Gespielin suchen ist er verpflichtet weiterhin für seine Frau zu sorgen. Und das auf unbestimmte Zeit. Mindestens aber bis zur Volljährigkeit der Kinder. Die Frau hat die Zerrüttung nicht zu verantworten und darf dafür nicht bestraft werden. Die neue Frau muß mít ihrem Fremdgehprinzen erstmal spatanisch leben. Dann wird sich zeigen wie groß die Liebe ist.
Bis denne
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Sunbee huhu,
nein die wurde nie ganz abschafft.
Wendet nur keiner so recht an, den Unterhalt zu kürzen, wegen Ehebruch o.ä.
Ebenso könnte man den Kindesunterhalt kürzen, obwohl das Kind noch Minderjährig ist, macht aber auch kaum jemand.
Unser Rechtssystem ist kompliziert aufgemacht, altes und neues bleibt vermischt und wird dementsprechend auch angewendet.
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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"
@alleinallein
ich muß dir jetzt mal virtuell ein paar hinter die ohren geben für deinen beitrag. in ermangelung eines entsprechenden smilies: bong!
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quote:
was ist gemeint mit: ist auch dann auszuschließen wenn eine sexuelle Beziehung fehlt?
Reicht es wenn Mann oder Frau einander tief in die Augen sehen?
Nun ja, es ist ja so, daß ein Pärchen -egal welcher Zusammenstellung- nur selten oder fast nie Zugucken laßt.
Deshalb finde ich diese Regelung richtig, denn wer würde zugeben, daß er ein neues Verhältnis angefangen hat, wenn dafür der Unterhaltsanspruch verloren gginge? Vermutlich niemand. So reicht es aus, wenn man weiß, daß jemand sich einem anderen Partner zugewandt hat, so ganz ohne Beweise, daß sie auch das Hüpferli machen. Finde ich richtig!
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
Hallo Scholarin, aua jetzt die mir die Backe weh!
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@alleinallein
gern geschehen. und - gerne wieder, falls Du noch mal so bist.
Was sacht uns das ma wieder?? Gut gemeint is oft das Gegenteil von gut gemacht
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"Alle sagten: "das geht nicht". Da kam einer, der das nicht wußte, und machte es einfach. "
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