doppelte haushaltsführung-so richtig ?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
doppelte haushaltsführung-so richtig ?

Hallo,

ab 01.05.08 werde ich eine neue Arbeitsstelle antreten. Dies eist 160 km von unserem jetzigen Wohnort entfernt, daher werde ich, bis die Familie nachzieht (8/2008) dort eine Wohnung/Hotelzimmer nehmen müssen. Ist meine Rechnung zur steuerlichen Absetzbarkeit so richtig ? :

Wohnung 300 EUR
Heimfahrten 4x320 EUR x 0,30 Cent = 384 EUR
Verpflegungspauschalen 8 + 24 + 24 + 24 +8 EUR (mo-di-mi-do-fr)
= 352 EUR (88 EURx4)

Ergibt einen absetzbaren Betrag von 1036 EUR/Monat ??
Lässt sich dieser Betrag in die LSK eintragen ?

Gruß

Michael

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Das dürfte auf den ersten Blick richtig sein.

Lohnsteuerermäßigung ist möglich, wenn die Antragsgrenze von 600 € (Arbeitnehmerpauschbetrag beachten) überschritten wird, was bei Ihnen der Fall ist.



.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Danke für die Antwort,
was hat es mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag auf sich ?

Spielt es eine Rolle, ob die Heimfahrten mit dem Dienstwagen angetreten werden, der mit der 1%-Regelung versteuert wird + 0,03% für die Km zur Arbeitsstätte ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

- die Verpflegungspauschalen nur für die ersten 3 Monate berechnen
- vom Jahresbetrag wird noch der Arbeitnehmerpauschbetrag (920€) abgezogen, der so ermittelte Betrag durch 12 teilen

Wohnung 300 EUR x 8 = 2400€
Heimfahrten 4x320 EUR x 0,30 Cent = 384 EUR
x 8 = 3072€
Verpflegungspauschalen 8 + 24 + 24 + 24 +8 EUR (mo-di-mi-do-fr)
= 352 EUR (88 EURx4) x 3 = 1056€

wenn keine anderen Werbungskosten dazu kommen: 2400€ + 3072€ + 1056€ = 6528€ - 920€ = 5608€ / 12 = 468€ monatl. ab 1.1.

vorrausgesetzt der Freibetrag wird noch im Jan beantragt

Dienstwagen spielt keine Rolle, da ja versteuert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen