dringende Fragen

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
einsplusdrei80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
dringende Fragen

Ich schreibe hier nicht für mich sondern für eine sehr nette Nachbarin. Situation ist folgende: Die Nachbarn haben zwei Kindern. Einen Sohn, der liiert aber weder verlobt noch verheiratet ist. Einen Tochter, sie ist mit zwei Kindern alleinerziehend und getrennt lebend von ihrem Mann. Aufgrund des Alters der Kinder (Zwillinge von 1 1/2 Jahren) kann sie nicht arbeiten und bezieht ALG2. Nach diversen Unstimmigkeiten mit dem Sohn haben sich meine Nachbarn nun Gedanken gemacht und würden gerne ihr Testament ändern. Es existiert bereits eines und ist beim Amtsgericht hinterlegt.
1.Frage: Muss dieses Testament zurückgerufen werden oder verfällt es automatisch wenn ein neueres Testament gemacht wird. Meine Nachbarn möchten das neue Testament auch in ihrem Safe deponieren und nicht mehr beim AG (damals gab es den Safe noch nicht).
Die zweite Frage bezieht sich nun darauf, das meine Nachbarn die Freundin des Sohnes sowie den getrennt lebenden Ehemann der Tochter nicht als Erben möchten. Inwieweit muss das noch im Testament verfügt werden. Hat der getrennt lebende Ehepartner überhaupt noch Rechte? Wie ist das mit der Freundin des Sohnes ( sind 5 Jahre liiert)? Meine Nachbarn haben ein Haus mit zwei Wohnungen, sie würden gerne verfügen das die Tochter eine gesicherte Wohnsituation hat und auf jeden Fall in dem Haus wohnen bleiben kann. Die Tochter hat mit dem getrennt lebendem Ehemann gebaut und es sind natürlich Schulden aufgelaufen. Würde die Tochter nun "normal" erben, ist die Angst ihrer Eltern das sie ihre Hälfte verkaufen müsste. Meine Nachbarn würden gerne ihrer Tochter ein Niesrecht(?) vererben, also so das sie bis zum lebensende in der Wohnung die vererbt wird leben kann und bei ihrem Tode da an die Zwillinge übergeht. Geht das?
Wie ist das mit einer Erbengemeinschaft , wie muss man die benennen? Könnte man eine Erbengemeinschaft vorher festlegen wo die Tochter, der Sohn und die Enkelkinder drin sind?
Ich weiß das ist viel aber ich hoffe es kann jemand helfen, den meine Nachbarin macht sich schon so ihre Gedanken da sie auch nicht mehr die jüngsten sind.

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Also ein Testament im Banksafe zu hinterlegen, halte ich für keine so gute Idee - was wenn im Todesfall (z.B. beide Eltern haben Unfall) keiner an den Safe kommt, da Erbschein fehlt usw.? Ist es der private Safe zuhause, kann es auch zu Problemen führen.
Das mit dem Amtsgericht ist in meinen Augen das Beste. Also neues Testament fertigen und beim Amtsgericht dann austauschen (hier ist der Satz im neuen Testament empfehlenswert "hiermit sind alle vorherigen Testemente und Willesnäußerungen ungültig").

Erben tun grundsätzlich nur die leiblichen Kinder, nie deren Ehepartner oder Lebensgefährten (also die erst recht nicht), sollte das leibliche Kind verstorben sein beim Erbfall, sind nur deren Kinder erbberechtigt, niemals der Witwer/Witwe.
Der getrennte Ehepartner hat ab dem Moment des Einreichens des Scheidungsantrages kein Erbrecht mehr (also das normale Erb/Pflichtteilsrecht gegen seinen Ehepartner erlischt). Je nachdem, wie es bei der Scheidung ausgeht, könnte es natürlich sein, dass die Tochter auch Schulden besitzt. Sollte sie dann erben, sollte sie diese Schulden bezahlen.
Was den Eltern wohl vorschwebt ist, Tochter Wohnrecht geben und die Enkel als Nacherben einsetzen (hier besteht dann die Gefahr, dass der dann Ex-Ehemann aber erbt, wenn die Enkelkinder - in diesem Fall seine leiblichen Kinder sterben (da ist dann die gerade Linie existent).

Bei einem Haus mit 2 Wohnungen ist es am sinnvollsten, im Testament zu sagen, Sohn erbt Wohnung x, Tochter erbt Wohnung y.

Mit einem Testament kann man alles vereinbaren aber auch alles falsch machen durch falsche Formulierungen, hier ist eine Beratung beim Notar angebracht.
Und immer daran denken, dass man nicht alle wenn/was-Fälle absichern kann.

Eine Erbengemeinschaft ist fast immer tödlich für die Beziehungen untereinander.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einsplusdrei80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Wweißt du wie das aussieht mit dem "austauschen"? Man geht mit dem Schein zum AG und tauscht das ganze dann einfach aus?
Ja so wie sie sagen möchten Sie der Tochter das Wohnrecht in der Wohnung auf Lebenszeit vererben und die Enkel als Erbengemeinschaft einsetzen.Das mit ´der Beziehung und Erbengemeinschaft stimmt schon, aber die Nachbarn haben erhebliche Sorgen das der Sohn seiner Schwester Probleme verursachen wird wenn ds ganze nicht richtig geregelt ist, so von wegen Geld aufs Haus aufnehmen oder das Haus verkommen lasse etc.
Gilt das echt erst mit einreichen der Scheidungsunterlagen? Das Trennungsjahr ist nun fast vorbei und auf vorsichtiges Nachfrage hat der Ehemann gesagt das er mit einer Scheidung nicht einverstanden ist. Kann die Scheidung dann auch gegen seinen Willen durchgezogen werden?Unsere Info war das das erst nach drei Jahren geht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Scheidung - hierzu ist das Familienrecht-Forum die richtige Stelle. Die Scheidung kann nach dem 1 Trennungsjahr eingereicht werden. Etwas anderes ist es, wann sie ausgesprochen und rechtskräftig wird. Auch nach dem 1 Trennungsjahr ist man ja nicht automatisch in 1 Woche geschieden.
Ein Ehepartner kann angeben, dass er mit der Scheidung nicht einverstanden ist. Dann muss er aber dafür auch Gründe angeben (z.B. meine Frau kommt noch jede Woche zu mir, habe die Hoffnung auf Versöhnung nicht aufgegeben....). Es ist also fraglich, ob der Ehemann das hier gerichtlich gelten macht. Erbrechtlich gesehen ist er raus, wenn die Frau den Scheidungsantrag einreicht.

Wenn die Nachbarn alles ganz korrekt für ihre Tochter machen wollen: sich vom Notar beraten lassen bezüglich der Testamentsklauseln und unter Umständen mit den Kindern einen Erbvertrag aufsetzen.
Aber ich warne davor, die Enkel als Erbengemeinschaft (Nacherben) einzusetzen. So wie sie jetzt mit dem Sohn Probleme haben, so bekommen sie vielleicht mit den Enkeln auch Probleme. Und die Tochter könnte auch unterdurch geraten. Also das selbstgestrickte Testament sehe ich hier sehr skeptisch.

Ja, das mit dem Austausch des Testaments ist so einfach, kostet aber vermutlich eine Gebühr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Ich würde hier auch eine notarielle Beratung empfehlen. Es geht schließlich um erhebliche Vermögenswerte und so wie sich die Eltern das vorstellen ist die Formulierung auch nicht so ganz einfach.

Von einer Vererbung eines Immobilienbesitzes an die minderjährigen Enkel halte ich persönöich nichts. Erwachsene machen sich dabei oftmals keine Gedanken darüber, dass mit dem Immobilieneigentum auch Pflichten verbunden sind, die von minderjährigen Kindern nicht erfüllt werden können.

Der Notar oder auch ein Anwalt kann sicher darüber beraten, welche Möglichkeiten es zur Lösung der Problemlage gibt.

Das Erbrecht des Ehegatten erlischt übrigens bereits mit dem Scheidungsantrag, nicht erst mit der Scheidung. Gegenüber den Eltern ist er aber sowieso nicht direkt erbberechtigt. Auch geht ein Erbe nicht in den Zugewinnausgleich ein.

Probleme gibt es aus meiner Sicht nur dann, wenn der Verkaufserlös des gemeinsam erbauten Hauses die aufgenommenen Darlehen nicht abdeckt.

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