Guten Tag,
es geht um diese eBay
Auktion 170460111754
Ich habe das Board selbst im Einsatz gehabt und weiss das es einwandfrei funktioniert hat. Der Käufer sagt es ist defekt, er bekommt es nicht zum laufen...
Ich habe keinerlei Aussagen zur Gewährleitung etc in der Auktion gemacht.
Ist es trotzdem so, dass der Käufer mir beweisen muss das ich den Artikel defekt der Post übergeben habe??
PS: Und noch nebenbei, der Käufer hat über paypal bezahlt und jetzt auch über paypal einen "erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel" gemeldet, paypal schreibt dazu "Der strittige Betrag wird bis zur Klärung der Angelegenheit vorübergehend einbehalten." Darf paypal sowas?
Danke und Gruß
Gonz
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ebay Privatauktion Käufer meldet defekten Artikel
quote:
Ist es trotzdem so, dass der Käufer mir beweisen muss das ich den Artikel defekt der Post übergeben habe??
Das ist so in etwa, es zählt der Zeitpunkt des Gefahrübergangs, das ist die Einlieferung beim Versandunternehmen. Voraussetzung ist, dass der Artikel angemessen verpackt war, sonst geht die Gefahr gar nicht über. Nach Annahme des Artikels trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass er schon bei Einlieferung mangelbehaftet war, ständige BGH Rechtsprechung.
So ein Beweis ist praktisch nur durch einen Gutachter möglich, wenn überhaupt.
Das alles ändert sich natürlich, wenn PayPal im Spiel ist. Dann werden die Beweisregeln auf den Kopf gestellt, der Käufer braucht entweder gar nichts zu beweisen oder PayPal fordert ihn auf, sich bestätigen zu lassen, dass das Mainboard defekt ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob er es selbst beim Einbau geschrottet hat oder eine unbekannte Macht, Hauptsache ist, irgendeine Reparaturwerkstatt oder ein Händler stellt ihm die entsprechende Bescheinigung aus.
Es kommt also darauf an, dass es jetzt kaputt ist oder nach 45 Tagen oder auch nach 6 Monaten. Kann er eine solche Bescheinigung vorlegen, entscheidet PayPal in der Regel für den Käufer, ob er er Geld sieht, steht in den Sternen, der Verkäufer ist seines aber los.
Es heißt also abzuwarten, wie entschieden wird.
Das ist Bestandteil der PayPal AGB, die hast du ja akzeptiert,
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-- Editiert am 09.04.2010 19:09
Hallo Gonz,
obwohl der Käufer bei einem Privatkauf den Mangel beweisen muss, empfehle ich dir dennoch, zukünftig die Gewährleistung auszuschließen (aber nur
das, nicht diesen ganzen Käse dazuschreiben, die man bei Ebay-Auktionen immer findet).
Und verzichte zukünftig als Verkäufer auf paypal !!
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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"
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Vielen Dank für die Antworten,
das mit paypal haut mich ja einigermassen um!!
Danke für die Tips
MfG
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Ich kann jedem nur empfehlen, paypal - wenn überhaupt - dann nur als Käufer zu nutzen (einfach deshalb, weil man im Falle des Falles wenigstens eine Chance in der Käuferschutzlotterie hat; was bei einer schlichten Überweisung ja nicht der Fall ist (im Gegensatz zu früher, als es noch den direkten (freiwilligen) Ebay-Käuferschutz gab) .
Wenn man paypal als Käufer nutzt, sollte man dort aber eine mail-Adresse verwenden, die möglichst für nichts anderes genutzt wird, schon gar nicht für einen Ebay-account, mit dem man auch verkauft (sonst kann der Käufer nämlich auch via pp bezahlen, wenn es gar nicht angegeben und erwünscht ist).
@gonz
du hast genügend Bewertungspunkte, dir kann Ebay also auch nicht (oder eher noch nicht?) die Verpflichtung aufdrücken, pp anzubieten.
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-- Editiert am 09.04.2010 20:50
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