ebay verkauf - umtausch

30. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
christian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay verkauf - umtausch

hilfe,

habe einen gegenstand bei ebay verkauft (welcher eigentum eines arbeitskollegen ist) und habe dabei geschrieben das es sich bei diesem gegenstand um 1A zustand handel, was auch der fall war. als die auktion beendet war kontaktierte mich der käufer, ob man das denn rückgängig machen könne wenn er nicht zufrieden währ. ich sagte das dies sicherlich kein problem sei, doch der zustand wirklich absolute spitzenklasse ist und man eigendlich nichts dran bemängeln könnte. er überwies das geld, ich schickte die ware. zwei/drei tage nach versendung rief mich der käufer an und fing an mir diverse mängel auf zu zählen, darunter mängel dich ich bemerkt oder gesehen hätte, da ich vom fach bin. auf unser beiderseitigem (natürlich auch des eigentümers) einverständniß vereinbarten wir das er den gegenstand zurück schicken würde und ich ihm das geld zurück überweise. als ich das paket auspackte traute ich meinen augen nicht: der zustand war eine reine katastrophe, geschweige denn stark benutzt. ich bat meinen arbeitskollegen sich den gegenstand anzusehen und er sagte "das ist doch nicht meins". andere kollegen sahen wie ich den 1A gegenstand eingepackt und verschickt habe. kommentarlos packte ich alles wieder ein und schickte es dem deuen eigentümer wieder zurück. nun droht er mir massiv mit einem anwalt und einem bevorstehenden gerichtsverfahren.
nun meine ein und entscheidende frage: bin ich überhaupt verpflichtet den gegenstand zurück zu nehmen...muß ich dem käufer ggf. versuchten betrug vorwerfen...kann der käufer überhaupt verlangen das ich die ware (abgesehen davon ob es sich um den original- oder auch manipuliertem zustand handelt) zurück nehme???
welche rechte hat er / welche habe ich???

danke für jede hilfe
c.

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich versuch den Fall mal zu beurteilen:

Ein Kaufvertrag wurde zwischen Ihnen und dem Bieter grundsätzlich ohne ein Rücktrittsrecht geschlossen. (Es sei denn Sie wären gewerblicher Anbieter - dann hätte der Käufer grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht).

Natürlich können Sie ein Rückgaberecht nachträglich vereinbaren. Der Käufer müßte Ihnen aber nachweisen, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Wenn Sie dies per e-mail vereinbart haben, dann kann er diese mails natürlich als Beweis vorbringen.

Auf der anderen Seite können Sie (oder Ihr Arbeitskollege) mit Zeugen beweisen, dass Sie einen anderen Artikel verschickt haben, als den zurückgeschickten. Der Käufer kann im Zweifel aber ebenfalls Zeugen beibringen, die den Erhalt der der Ware in schlechtem Zustand behaupten.

Letzendlich dürfte wohl die Glaubwürdigkeit der Zeugen ausschlaggebend sein.

Soweit ich Sie richtig verstehe, haben Sie das Geld und der Käufer hat die Ware zurück. Er müßte Sie daher auf Rückabwicklung verklagen. Das Risiko der Klage liegt also erst einmal bei dem Käufer.

Ich würde ihm daher entgegenhalten, dass sie mit mehreren Zeugen belegen können, dass Sie einen anderen Artikel verschickt haben als der, der zurück kam und einer Klage von seiner Seite entspannt entgegensehen - und ihn im Zweifel wegen Betrugs verklagen.

Dann wird er es sich schon überlegen mit der Klage.

Viel Erfolg - und bitte vor diesem Ebayer per Bewertung warnen.

P.S.: Ich bitte um Berichtigung falls ich dies falsch sehe - Danke!

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#2
 Von 
unknown.pleasure
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Tip für die nächste Versteigerung:

Sofern vorhanden, Gerätenummer notieren (in der Beschreibung evtl. erwähnen) oder an unauffälliger Stelle eine Markierung anbringen und dies auch dokumentieren (Kopie Gerätepaß, Kaufquittung, Zeugen etc.)
Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen Personen gezielt gleiche Modelle ersteigert haben, um sie dann mit ihren beschädigten oder defekten Geräten auszutauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C. Hermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ebenfalls nur Hallo und Hilfe schreiben!
Habe eine Gegenstand als nigl nagl neu im Ebay ersteigert. Auf meine Frage an den Verkäufer nach Ende der Auktion zwecks Garantiekarte oder Rechnung kam die Antwort "Der Artikel ist Privatverkauf" und er hätte ja nichts von Garantie im Angebot geschrieben. Da der Verkäufer den gleichen Artikel 2 mal als Privatauktion zum versteigern angeboten hat, habe ich nun den Verdacht, da der Verkäufer mir die Herkunft des Gegenstandes nicht sagen kann oder will, daß die Gegenstände vom Verkäufer nicht rechtsmäßig erworben sind. Kann ich von Privat an Privat von diesem Kauf zurücktreten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Juliane Polster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem:
Habe vor über 8 Monaten einen DVD-Player bei ebay verkauft, das Geld vom Käufer erhalten, die Ware über die Post losgeschickt. Ist aber nie angekommen. Konnte vom Käufer keine emails empfangen, somit habe ich nicht mitbekommen, dass derjenige auf seine Ware wartet. Werde jetzt wegen Betrugs angezeigt! Lag doch nie in meiner Absicht! Habe noch zu allem Unglück den Paketschein verloren! Habe Riesenangst, weil ich nicht weiß, was mich strafmäßig erwartet. Was kann ich tun? Ich habe nicht einmal die Adresse des Käufers, um mich persönlich mit ihm in Verbindung zu setzen! Wer kann mir helfen? Bin verzweifelt!

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#5
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

Werte Frau Polster,

dass sie die Quittung der Post verloren haben, ist nicht so wirklich gut. Haben sie denn Zeugen dafür, dass sie das Packet abgeschickt haben? Weil nach der Abgabe bei der Post (welche sie aber beweisen müssen) der Käufer sich kümmern muss...

So könnte es ein Problem geben.

Viel Glück
Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Juliane Polster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zum Glück habe ich einen Zeugen, der damals mit mir auf der Post war, um das Paket abzuschicken. Er hat auch gesehen, wie ich den Paketschein ausgefüllt habe. Welche Art von Problem meinen Sie? Geldstrafe? Vielleicht Freiheitsstrafe? Das kann nicht sein! Ich habe nicht vorsätzlich gehandelt!
Trotzdem danke für Ihre Antwort!

Grüße, Juliane

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
helloagain
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Vorausgesetzt Sie handeln nicht gewerblich - tun wir das nicht alle ;) - wären Sie Ihre Verantwortung mit der Aufgabe bei der Post los gewesen . Es kommt jetzt darauf an , was vereinbart war .

Paketversand ?

Pech für Sie ! Trotz Zeugen - absolut gerichtsfest ? - dürften Sie für Ersatz sorgen müssen bzw. dem Käufer das Geld zurückzahlen müssen , da Sie mit dem Verlust des Paketscheins den Verkäufer um seine Ansprüche gegen den Transporteur also Post gebracht haben.

Angesichts der Zahlungsmoral der Post - Glück für Ihn , Pech für Sie .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

@Juliane,

Ich weiss ja nicht wielange die Post die Daten aufhebt, aber unter der Telefonnummer 01802/30 22 00 (6 ct je Minute) könnten Sie die Sendung nachverfolgen lassen.
Normalerweise braucht man ja den Postidentcode, sowie ob Sie Versender oder Empfänger sind.
Vielleicht versuchen Sie es dennoch mal Telefonisch da Sie ja Absender sind und die Anschrift des Empfängers haben.
Also ich würds versuchen.

MFG
Campagnolo

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#9
 Von 
Juliane Polster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle, die mir geantwortet haben, ich werd mal bei der Post anrufen bzw. persönlich nachfragen. Ich hab am Dienstag die Aussage bei der Polizei zu machen, kann ja dann mal berichten, wie es weitergeht. Anschrift des Empfängers hat nur die Polizei und ebay. Und ebay gibt sie nicht heraus, weil Empfänger kein Kunde mehr bei ebay ist. Wirklich Pech! Trotzdem danke an alle. MfG Juliane

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