fahrerin schaut nach hinten und fährt in stehenden pkw

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)
fahrerin schaut nach hinten und fährt in stehenden pkw

hallo,

vor 2 monaten fuhr ich in meine straße (spielstraße) wie immer mit schrittgeschwindigkeit. die straße verläuft geradeaus und ist sehr eng (passt ein auto durch) und dann ist ein kreisel zum wenden. ich fuhr richtung kreisel etwas weiter links da rechts ein kind mit einem fahrread stand und weiter vorne auch ein parkender pkw und sah dass ein pkw um den kreisel fährt und richtung gerade straßen auswärts einzufahren.

nur die pkw-fahrerin sah zur seite um unseren nachbarn zu winken, ich bemerkte die situation frühzeitig und bremste. die frau drehte sich erst richtung straße um wo es schon krachte.

wir riefen die polizei die nahm das auf und meinte wir wären selber schuld, vor allem ich da ich noch jünger wäre und zu weit links gefahren wäre, --> der unfall wäre aber unvermeidbar gewesen.dass ihr kind sich leicht verletzte da es nicht angeschnallt war interessierte die polizei nicht, kein bußgeld nichts. polizeibericht: unfall aufgenommen, die dame gab an nicht auf die straße gesehen zu haben. der pkw fahrer fuhr sehr weit links da kinder sich auf der rechten seite befanden (kinder als zeugenaussage!)

nun lehnt die gegnerische versicherung meinen schaden ab, da ich mich zu weit links befand. der schaden beträgt 3000,- €
mein anwalt könnte für 500€ klagen allerdings nur maximal 1500€.

kann mir jemand helfen wie ich weiter verfahren kann? die frau ist ohne auf die straße zu sehen in mein stehenden pkw gefahren!

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
nun lehnt die gegnerische versicherung meinen schaden ab, da ich mich zu weit links befand. der schaden beträgt 3000,- €
mein anwalt könnte für 500€ klagen allerdings nur maximal 1500€.

Diesen Satz verstehe ich nicht. Weshalb sollte der Anwalt nicht den gesamten Schaden einklagen können?

Vor Gericht wäre dann zu klären, ob der Unfall für Dich vermeidbar gewesen wäre. In diesem Zusammenhang drängt sich mir folgende Frage auf:
quote:
nur die pkw-fahrerin sah zur seite um unseren nachbarn zu winken, ich bemerkte die situation frühzeitig und bremste. die frau drehte sich erst richtung straße um wo es schon krachte.

Warum hast Du nicht gehupt? Deiner Beschreibung nach wäre der Unfall dadurch vermeidbar gewesen.

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#2
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

die frühzeitige reaktion waren nur wenige sekunden, und die haben mich total erschreckt. das mit dem hupen bzw einlegen des rückwärtsganges hatte ich eigentlich vor,aber die frau war schneller als 6-7 kmh unterwegs, deshalb auch der große schaden.
da die stelle nicht gerade übersichtlich ist und eigentlich rechts vor links zu meinen gunsten gewesen wäre (theoretisch gesehen, weis nicht ob es rechts vor links in der spielstraße gilt).

das mit dem anwalt meine ich auch, der will mich über den tisch ziehen.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Suchen Sie einen ANDEREN Anwalt auf, der die ganze Forderung bei der Versicherung geltend macht.

Das zu weit links fahren kann relevant sein, wenn sie auf einer Landstraße mit dem Gegenverkehr kollidieren.

Wenn Sie aber wie hier in einer verkehrsberuhigten Zone stehen tritt dies vollkommen zurück.

Sollten Sie den Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen (wovon ich nach Ihrer Schiderung ausgehe) trägt die Versicherung auch die vollen Anwaltskosten.

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Das zu weit links fahren kann relevant sein, wenn sie auf einer Landstraße mit dem Gegenverkehr kollidieren.
Wenn Sie aber wie hier in einer verkehrsberuhigten Zone stehen tritt dies vollkommen zurück.

Genau so ist es.

quote:
rechts vor links zu meinen gunsten gewesen wäre (theoretisch gesehen, weis nicht ob es rechts vor links in der spielstraße gilt).//quote]
Kein rechts vor links in verkehrsberuhigten Bereichen.

Zitat:
die frühzeitige reaktion waren nur wenige sekunden

Das ist aber jede Menge Zeit um auf die Hupe zu drücken. Wenn das so oder ähnlich zu zu Protokoll gegeben wurde sehe ich schon ein Mitverschulden des TE und somit eine Mithaftung da der Unfall für den TE vermeidbar war.

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#5
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

Das ist das Schreiben von der gegnerischen Versicherung Kravag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Schadenssache befuhr Ihr Mandant die Fahrspur unseres Versicherungsnehmers. Dieser musste nicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeig auf seiner Spur rechnen.

Wir weisen daher die an uns gestellten Ansprüche als unbegründet in vollen Umfang zurück.


--> die fotos beweisen wie eng die straße ist und ich weiter links gefahren bin da rechts ein kind war, wie das kind auch als zeugin aussagte.

mein anwalt schreibt:
.....
In Zweifelsfällen urteilen die Gerichte so, dass jeder 50% des Gesamtschadens trägt.
Hier sollten wir also 50% des Schadens in Höhe von 2533,88 €......einklagen
.....
bitte ich um einen Kostenvorschuss in Höhe von 500,- € führ zu verauslegende Gerichts- und Verfahrenskosten.
...

toll, kann mir jemand einen Anwalt empfehln? der jetzige wurde mir empfohln, aber anscheinend bekommt er nix gebacken. die Kravag versicherung versucht mit nem ganz billig aufgesetzten schreiben wie üblich alles abzuwälzen.

Vor Gericht hätte ich eigentlich gute Chancen, da die 5-6 Personen eigentlich die wahrheit notfalls unter Eid aussagen müssten dass die frau mit ihrem Kind ihnen zugewunken hat und somit in die Kurve (bzw eigentlich mehr eine rechts-vor-links ecke als kurve)fuhr wo der unfall passierte.

hat jemand tips wie ich den schaden bekomme? persönlich an die versicherung wenden? neuer anwalt suchn? oder gleich vor gericht?

-- Editiert von kai_aus_hawaii am 10.01.2008 09:27:45

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ich sehe aus den von mir bereits weiter oben beschriebenen Gründen keine Chance auf 100% Schadenersatz. Eine Teilung mit 50:50% ist imho realistisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

die straße ist ja nur 4,5 meter breit, ist doch klar dass da jemand so oder so mit einem entgegenkommenden fahrzeug rechnen müsste!

auserdem haben ja die kinder ausgesagt dass ich an ihnen mit schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren bin da die sich rechts am straßenrand aufhielten kurz vor der kurve.

und da soll der schaden bei 50/50 bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Meine Argumentation war eine andere. Imho wäre der Unfall für Dich durch Hupen zu vermeiden gewesen. Aber um die Schuldfrage genauer beurteilen zu können würde man Akteneinsicht nehmen können.

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#9
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

die straße habe ich ausgemessen, sie beträgt 4,10m. wie gesagt rechts befanden sich kinder sodass ich sehr weit links fuhr.

zur akteneinsicht der polizei:

Zur Unfallzeit befuhr Hr x die ...Straße in Richtung Wendeplatte. Wenige Meter davor stand ein Kind auf der rechten Fahrbahnseite, sodaß Hr x äußerst links an dem kind vorbei fuhr.

Frau Y fuhr von der Wendeplatte aus in die ..Straße ein und sah sich nochmals um.

Herr x gab an, daß er die Frau Y noch auf sich zukommen sah und den Rückwärtsgang einlegen wolte, was auf grund der nähe nicht gelang und es zum zusammenstoß beider fahrzeuge kam.

da die personen widersprüchliche angaben machten wurde keiner verwarnt.

ENDE


hier schreiben die grünen natürliche dass es so aussieht als wäre keiner schuld, das liegt vlt daran dass ich den polizisten wortwörtlich meine meinung gesagt habe nachdem sie mich mehrmals als raser in einer spielstraße bevormundet haben und ich bei so einem schaden mein fahrzeug gar nicht gestanden haben können, ich habe auf einen sofortigen gutachter hingewiesen den wollten sie ja nicht anfordern.


die aussage "und sah sich nochmals um" das war da wo die fahrerin über längere zeit ihren bekannten gewunken hat, sollte es vor gericht kommen müssten die ja wahrheitsgetreu das ja auch aussagen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Was für einen Anwalt hast du bitteschön!!! Bitte wechsel den Anwalt und lass dich von der gegnerischen Versicherung nicht zu 50/50 drängen.
Du hast zu 100 Prozent keine Schuld an dem Unfall. Sie ist rückwärts in dich reingefahren, aus und vorbei.
Hatte von kurzem genau den gleichen Fall. Eine Tussi war zu blöd um nach Hinten zu gucken und fuhr mir auf. Sie hatte 100 Prozent Schuld.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wo bitte steht, dass die Unfallgegnerin rückwärts gefahren ist?

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