gemeinschaftl.Bedrohung

10. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Clory
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinschaftl.Bedrohung

mit 21J. habe ich und Bekannter uns einen Scherz erlaubt und einen am Telefon bedroht wir wussten nicht das der uns gleich anzeigt, denn so schlimm war es wirklich nicht. Nun müssen wir für eine Woche in Jugendarrest.
Ich versteh das nicht sonst haben wir nie was gemacht und dann so eine Strafe.
:( =

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Na na na... also für mich ist das ein Signal seitens des Gerichts,daß ihr euch mal sehr bewußt werden solltet,was Ihr beiden dem Bedrohten für einen Schreck und eventuell auch Schock verursacht habt.Wären wir in den USA und ich Anwalt,hätte ich euch gewaltig auf ein saftiges Schmerzensgeld verklagen lassen.
Etwas Grundsätzliches: Einem Menschen mit 21 Jahren gesteht die Gesellschaft nicht nur das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und Meinung zu,sondern auch die Pflicht,sich SOZIALKOMPETENT in dieser Gesellschaft zu bewegen und zu artikulieren.Dazu zählt selbstverständlich auch die Befähigung zur Erkenntnis,daß Euer Verhalten alles andere als korrekt war und Ihr durchaus in der Lage sein müsstet,diesen Fehler zu erkennen.

Beim von euch kritisierten Strafmaß kommt es doch in erster Linie darauf an,wie heftig eure Attacken (wenn auch in verbaler Form) den Geschädigten verletzt haben.Denn dadurch habt ihr die Würde eines Menschen verletzt und auch sein Recht auf körperliche und seelische (hier als psychische zu verstehen) Unversehrtheit.

Also... tragt`s mit Fassung und Courage,damit Ihr beim nächsten Mal wíßt,dass so ein Verhalten nicht toleriert werden kann.


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