kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?

28. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
fiona
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?

ehemann ist april letzten jahres ausgezogen, zahlte kindesunterhalt erst ab november.
kann man kindesunterhalt für die zeitspanne april-november nachträglich einfordern? (er wurde vor november nicht ausdrücklich zur zahlung aufgefordert)
wie ist das mit aufgelaufenen kinderbetreuungskosten für diesen zeitraum?
für eine antwort wäre ich sehr dankbar!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi Fiona,

nachträglichen Unterhalt kannst Du leider nicht einfordern, wenn Dein Ex - wie Du geschrieben hast - nicht schon im April zur Zahlung bzw. zur Offenlegung seiner finanziellen Einkünfte aufgefordert wurde. :( Warum bist Du denn nach seinem Auszug nicht gleich aufs Jugendamt, die hätten das geregelt?

Was die Betreuungskosten angeht... die sind abgeglichen mit dem Unterhalt, der normalerweie gezahlt wird. Die einzige Möglichkeit, da noch was zurück zu bekommen, wäre die Einkommenssteuererklärung. Werdet Ihr gemeinsam veranlagt? Dann musst Du wohl mit Deinem Ex reden, denn ich denke, diese wird er machen, da Du aufgrund des Kindes zu Hause warst... :(

Wünsche Dir viel Glück. :)
Fran_zi

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#2
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

möglich bleibt generell die Geltendmachung von einem "unregelmäßigem, außergewöhnlich hohen Bedarfes (Sonderbedarf)", z.B.: Säuglingserstausstattung, Klassenfahrt, Umzugskosten.

Allerdings kann dieser Anspruch nur bis zu einem Jahr seit seinem Entstehen geltend gemacht werden, danach ist Verzug bzw. Rechtshängigkeit des Anpruches nötig.

elmer

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Also verstehe ich das jetzt richtig, daß wenn man z.B. direkt nach der Trennung zum JA gegangen ist und dort Unterhaltsvorschuß beantragt hat und der Kindsvater auch ans Amt gezahlt hat, man den zuwenig bekommenen Unterhalt nachfordern kann?
In meinem Fall wären das je 66 Euro für insgesamt 20 Monate, weil er laut Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt zahlen muß, als ich in dieser Zeit an Unterhaltsvorschuß bekommen habe.

LG
Claudia

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#4
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

ohne gewähr
das kommt darauf an, was sie nach der trennung gemacht haben: haben sie ihren ex-partner zur auskunft über sein einkommen/Vermögen aufgefordert? haben sie ihn ernsthaft zur zahlung ermahnt? wenn ja, kommt es auf den zeitpunkt dieser handlungen an: von da an können sie erfüllung der unterhaltspflicht verlangen (differenz zwischen düsseldorfer tabelle und jugendamtsvorschuß), § 1613 I BGB . allerdings sind seine vermögensverhältnisse ausschlaggebend, denn sonst können sie schlecht ein mögliches urteil vollstrecken.
anwaltliche beratung wäre gut

elmer

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Elmer!

Danke für die Auskunft!
Ich bin gleich nach unserem Auszug im Dez. 2000 zum Jugendamt gegangen und habe dort Unterhaltsvorschuß für die Kleine beantragt. Die haben dann meinen Exmann aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse darzulegen - das gleiche hat das Sozialamt getan, nachdem ich dort aufgrund der Tatsache, daß ich mich in Erziehungsurlaub befand, Sozialhilfe beantragt habe.
Er hat dann auch seit Januar 2001 bis einschließlich August 2002 seine Zahlungen an das Sozialamt und Jugendamt geleistet.
Für September und Oktober d.J. hat er 177 Euro Unterhalt für das Kind und 171 Euro Unterhalt für mich direkt an mich gezahlt, weil ich aufgrund Beendigung des Erziehungsurlaubs wieder arbeiten gehe (Teilzeit) und komplett aus der Sozialhilfe raus bin.

Also im Prinzip kam die Aufforderung zur Darlegung seiner Vermögensverhältnisse schon von mir, wenn auch sie durch die jeweiligen Ämter verlangt wurden.

LG
Claudia

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#6
 Von 
fiona
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo elmer,

bei mir war es anders: ich bin nach meinem auszug vollzeit arbeiten gegeangen und habe den kindsvater leider nur mündlich zu zahlung aufgefordert (glaube nie an den guten willen in so einer situation). ich wurde 8 monate lang vertröstet, bis er gezahlt hat. ja ich weiss, war ganz schön dämlich, ist aber nicht mehr zu ändern. wie sieht die lage in so einem fall aus?
fiona

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

tja, im prinzip haben sie den anspruch, sie müssten die aufforderung beweisen können-ein zeuge wäre nicht schlecht, ansonsten anwalt fragen

elmer

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