Anwälte sperren?

15. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)
Anwälte sperren?

Hallo,

ich habe vor fast einem Jahr bei "Beauftrag-einen-Anwalt" einen Anwalt gesucht, der für mich Akteneinsicht anfordert. Das ist für einen Anwalt ja eigentlich keine großartige Sache, und so hat sich bereits nach 5 Minuten eine Anwältin gefunden, die sich der Sache annehmen wollte. Sie schickte mir dann auch eine Kopie ihres Schreibens an die Staatsanwaltschaft, in dem sie die Akte für 3 Tage zur Ansicht anforderte. Dabei hat sie mir mitgeteilt, daß sie die Akte sofort nach Erhalt kopieren müsse und von mir zusätzlich zu dem ausgelobten Einsatz auch noch die Kopierkosten berechnen müsse. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Sie reagiert weder auf Emails noch auf Postbriefe. Zuletzt habe ich sie per Einschreiben aufgefordert, mir die Akte zuzuschicken, doch auch darauf kam keine Reaktion.

Da man in ihren Bewertungen nachlesen kann, daß das kein Einzelfall bei ihr ist, und weil sie ganz allgemein relativ schlechte Bewertungen hat, und auch andere User in ihren Bewertungen betont haben, daß sie aufgrund ihrer Erfahrung mit dieser Anwältin nie wieder einen Auftrag über diese Plattform erteilen werden, ist bei mir der Gedanke aufgekommen, daß es für die Betreiber dieser Seite sicherlich besser wäre, wenn sie solche Anwälte ausschließen würden.

Es kann doch nicht sein, daß Anwälte den ganzen Tag auf dieser Plattform auf Aufträge lauern, von den arglosen Usern die Gebühr kassieren und dann einfach überhaupt nichts machen bzw. Antworten geben, aus denen hervorgeht, daß sie den Auftrag nicht mal richtig durchgelesen haben.

Was meint ihr dazu?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das kann in der Tat nicht sein. Ich vermute allerdings, dass das ein bedauerlicher Einzelfall ist, der nicht representativ für frag-einen-anwalt oder beauftrag-einen-Anwalt ist. Normalerweise funktioniert das Angebot dieser Seite sehr gut.

Wenden Sie sich an den Chef von 123recht, das ist der Rechtsanwalt Michael Friedmann. Über die Impressumsseite finden Sie auch eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme.

Möglicherweise kann Ihnen so bereits geholfen werden. Wenn nicht, dann hilft Ihnen wohl nur, mit Hilfe eines anderen Anwalts Ihr Geld zurückzufordern.

Gruß Justice






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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

in meinem Ursprungsbeitrag ging es mir weniger darum, der Allgemeinheit mein Leid zu klagen, sondern darum, eine Diskussion anzuregen, ob die Betreiber dieser Seite nicht gut daran täten, einzelne Anwälte zu sperren, wenn Sie offensichtlich serienweise falsche Antworten geben. Was mir passiert ist, ist eben kein Einzelfall bei dieser Anwältin. Aus ihren Bewertungen kann man leicht erkennen, daß auch viele andere enttäuscht sind, und durch diese Anwältin diesem Portal Schaden zugefügt wird.

Damit klar wird, daß es sich in meinem Fall nicht um einen Einzelfall handelt, zitiere ich die schlimmsten ihrer Bewertungen:

Bewertung:
Die Antwort hat die Frage nicht beantwortet.

Bewertung:
Alle Fragen blieben unbeantwortet, offensichtlich weil der Bezug zur Fallbeschreibung völlig fehlte.

Bewertung:
Der Anwalt ist überhaupt nicht auf meine Fragen eingegangen ! Das Geld ist rausgeschmissen ...

Bewertung:
Kann ich leider nicht weiter empfehlen

Bewertung:
in meiner Frage ging es darum, dass Sie für diesen Sachverhalt die Prüfung der Erfolgsaussicht durchführen sollen und mir empfehlen, ob in dieser Sache eine Berufung eingelegt werde soll. Wegen der Knappheit der Zeit sollten Sie vorsorglich zur Fristwahrung eine Berufung ohne Begründung einlegen, um Zeit für die Prüfung der Erfolgsaussicht zu gewinnen. In dieser Sache wie in auch sonst in Unterhaltssachen der Fall ist, war die OLG zuständig und nicht LG. Sie haben leider die Berufung an das LG geschickt. Die Berufung kam zurück und erreichte dann das OLG nicht fristgemäß. Wie kann einer Anwältin sowas passieren? Danach brauchen Sie auch nicht mehr die Erfolgsaussicht zu prüfen. Mich irritiert, dass Sie danach den Kontakt mit mir vermeiden. Die Zahlung für die Prüfung der Erfolgsaussicht haben Sie allerdings eingesteckt. Ich bin sehr sauer. Es geht hier um Schaden in fünfstelliger Höhe.

Bewertung:
Die Berechnung der Anwältin ist falsch.

Bewertung:
Ich bin sehr, sehr enttäuscht von dieser knappen und überhaupt nichstsagenden Äußerung. Mein Geld habe ich vollkommen fehlinvestiert und ich glaube nicht, dass ich diesen Service nochmal nutzen werde, Ich kann verstehen, dass es Sachverhalte gibt, die nicht eindeutig sind und zu denen man keine klare Auskunft geben kann. Aber einfach nur zu schreiben, dass zu dieser Frage zahlreiche Urteile ergangen sind und eine Tendenz zu nennen ist meines Erachtens nicht ausreichend. Ein paar Beispiele wären hilfreich gewesen. Oder die Nennung von Faktoren welches die Rechtslage entscheidend beeinflußen könnte. Ich sag nur leicht verdientes Geld mit einer Antwort die man zu jeder Frage geben kann, wenn man sich nicht richtig auskennt. Habe im Internet nochmals recherchiert und bin zu anderen Ergebnissen gekommen.

Bewertung:
Meine Frage wurde nicht beantwortet! Daß Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden können, weiß ich!!!

Bewertung:
ich bin sehr unsicher ob ich dieser Antwort trauen kann .Das es zu dem Thema keine Urteile gibt kann ich schon garnicht glauben.Sorry

Bewertung:
Nach dieser Antwort bin ich genauso schlau wie vorher. Schade um die 25,00 Euro! Zum einen wurde anscheinend meine erste Anfrage mehr oder weniger überflogen und Angaben nicht wahrgenommen. Ich denke, wenn ich als Anwalt keine definitive Antwort geben kann, nehme ich die Anfrage erst garnicht an. Ich fand es diesmal nicht hilfreich.

Bewertung:
Es gab nicht mal einen Ansatzpunkt, dass weitergeholfen hätte oder wenigstens auf ander Ideen hätte bringen können. Sehr einfach gehalten.

Bewertung:
Finde meine Frage nicht wirklich beantwortet. Weiß jetzt auch nicht mehr als vorher.

Bewertung:
Die Antwort war falsch. Wie von mir geschildert, hat die Schweizerische Behoerde mitgeteilt, dass mein Vergehen nicht mit einer Ordnungsbusse geahndet werden kann. Dies entspricht auch der Bussenliste zur Verkehrsbussenordnung Nr. 303.1 der Eidgenossenschaft: Uebertretungen innerorts ueber 15 km/h (nicht: 20 km/h!) werden zur Verzeigung gebracht. Die RAin ist deswegen von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Bewertung:
Die Antwort ist falsch. Sie bezieht sich auf ALG1 und nicht auf ALG2 obwohl das aus der Frage deutlich hervorgeht. Die folgende Kontaktaufnahme mit Fr. Hein war schwierig, denn sie reagierte auf E-Mails und Anrufe nicht. Sie zeigte sich auch nicht kooperativ sondern reagiert mit einem "ich melde es meiner Versicherung"-etc. Wie hier ersichtlich beherrscht Fr. XXX das kleine Einmaleins des Arbeitsrechts nicht und irrt sich schon bei grundlegendem.

Bewertung:
sie konnten mir mit ihrer Antwort kein bisschen weiterhelfen und sind auch nicht direkt auf meine eigendliche Fragestellung eingegangen.Schade um die 42 Euro! Keine Weiterempfehlung!

Bewertung:
Ich denke es wurde die Forderung vor und nach Insolvenzeintritt verwechselt. Das Insolvenzrecht untrscheidet Gehaltsanteil 3 Monate vor der Insolvenzeröffnung, wird durche Insolvenzgeld abgerechnet. Nach Eröffnung des Insolvenzantrages, zahlt entweder Arbeitgeber, oder das Arbeitsamt mit eventuellem Ausgleich der Lohndifferenz durch den Insolvenzverwalter, falls Masse vorhanden.

Bewertung:
Die Antwort hat die Frage nicht beantwortet.

Bewertung:
Meine Frage wurde überhaupt nicht beantwortet. Es ging auch beim Finanzamt um den Kinderfreibetrag, also um den gleichen Sachverhalt wie beim Kindergeld. Ich glaube die Anwältin hat mein Problem nicht verstanden, schade - das Kindergeld nicht bekommen und auch noch 20 Euro in den Sand gesetzt.

Bewertung:
Es war keine persönliche Antwort, obwohl ich "was genau bedeutet das für mich" gefragt hatte. Sondern eher eine Aneinanderreihung kopierter Textpassagen, wie ich sie vor meiner Frage bereits im Internet gelesen hatte. Die 20 Euro hätte ich mir also sparen können.

Bewertung:
die Antwort in der Nachfrage hat mich dann doch sehr verwirrt. Wenn ich schreibe, dass der Nachweis fehlt!, dass die (Geld) Summen auf seinem Konto e i n g e g a n g e n sind, und frage ob die Urlaubszahlung von i h r (also hat sie bezahlt) dann "seine" Schulden sind, und als Antwort erhalte sie meinte "dass die Zahlungen durch meinen Mann erfolgt sind (also von seinem Konto weg) dann hat Frau XXX meinen Text nicht gelesen. Dass er seine Schulden nachweisen muss ist eine Aussage, die keine € 30.-- wert ist. Schade.

Bewertung:
Meine Frage lautete: "Gibt es hierzu irgendwelche gesetzliche Regelungen - oder gar Rechtsprechung?" -> Hierzu hätte ich mir doch gewünscht, dass nicht nur allgemeine Ausführungen gebracht werden, sondern auch mal ein Paragraph zitiert wird, der die Aussage untermauert. Schade, zumal die Nachfrage NOCHMALS auf irgendwas konkretes abzielte, was man im Gesetz dann selber nachlesen könnte. Wenn man nicht bereits ist, auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu schreiben, sollte man eine Anfrage auch nicht übernehmen.

Bewertung:
Die Antwort war zu viel zu unkonkret, auch für 25 Eur hätte ich deutlich mehr erwartet. Die Fixkosten des Hauses wurden gar nicht erwähnt. Die Antwort war den Einsatz nicht wert!

Bewertung:
Die Auskunft wurde nicht WEG-rechtlich begründet. Die ausdrückliche Frage nach der Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen durch den Verwalter wurde nicht beantwortet

Bewertung:
Antwort war: suche einen Anwalt deines Verrtrauens! Ein Hinweis auf meine Position als Behinderter wäre hilfreich gewesen. Hat mir daher leider nicht weitergeholfen.

Bewertung:
Ich hoffe auf meine Nachfrage bekomme ich etwas genauere Informationen und nicht allgemeine Aussagen die den meisten Menschen schon bekannt sind.

Bewertung:
Die Erstbeantwortung meiner Fragen für 70 € mit "ist mir nicht bekannt" bzw. "Fragen Sie Ihren Anwalt" fand ich gelinde gesagt unbefriedigend. Auch auf Nachfrage wurde Frage 1 zwar konkret, aber ohne §§ beantwortet, bei der entscheidenden Frage 2 blieb die Antwort unkonkret. Fazit...so schlau als wie zuvor. Warum Frau RAin XXX die Frage angenommen hat, blieb mir unverständlich.

*************Zitate Ende

Wie lange kann solch eine Anwältin hier noch ihr Unwesen treiben?





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2010 09:47:27
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Auch ohne Zitate habe ich bereits gewusst, um welche Anwältin es konkret ging... ;-)

Diese ist in der Tat ein absolutes Negativ-Beispiel. Und insoweit bleibe ich dabei, dass dieses Extrem-Beispiel ein Einzelfall ist. Ich lese auch regelmäßig bei f-e-a- mit und denke schon, dass die allermeisten Anwälte ordentliche Antworten geben.

Was den Betreiber angeht. Einerseits kann es dem Betreiber egal sein, was die Anwälte so von sich geben, da der Anwalt ja selbst für seine Antworten haften muss. Andererseits sind die öffentlichen unsinnigen Antworten keine gute Werbung für die Plattform. Daher muss der Betreiber selbst entscheiden, wie er damit umgeht. Zwingen kann man ihn nicht.

Ich würde - wie gesagt - mal den Betreiber anschreiben. Vielleicht nimmt er dies ja zum Anlass, die Sache zu prüfen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.05.2010 09:47:27
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das kann aber Ärger geben. Denn die Anwälte bei f-e-a erstatten grundsätzlich Strafanzeige, wenn eine Lastschrift platzt bzw. auch dann, wenn diese persönlich zurückgeholt wird.

Klar wird das Verfahren dann auch wieder eingestellt, wenn man den Sachverhalt schildert, aber den Ärger hat man trotzdem am Hals. Außerdem wird der Fragesteller mit dem Vermerk "Achtung - offene Rechnung" registriert, sodass es bei weiteren Anfragen zu Problemen kommen kann.

Wenn man aber Nerven und einen langen Atem hat, kann man das natürlich machen.

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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.05.2010 09:47:27
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

das Geld für den Auftrag wurde mir ja schon am nächsten Tag abgebucht, da glaubte ich noch an das Gute im Anwalt.
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und über die Anwaltssuche nur ein Häkchen bei "Nach Bewertungen sortiert"gemacht. Ratet mal, wer da an letzter Stelle steht.
Man muss sich mal klar machen, daß hinter jeder Bewertung ein Mensch steht, der sich hoffnungsvoll an dieses Portal wendet, um eine Antwort auf seine Frage zu erhalten. Hinter jeder Bewertung steht jemand, der bereit ist, echtes Geld für Hilfe zu bezahlen. In meinem Fall waren es zwar nur 50,- Euro (+ 5,- Euro an das Portal) und manchmal vielleicht auch nur 20,-, aber für solche Antworten bzw. um dann ein Jahr lang Emails, Briefe und Mahnungen zu schreiben, die allesamt ohne Antwort bleiben? Auf ihrer Homepage schreibt die Anwältin, daß sie von einem schwarzen Porsche in ihrer Garage träumt. Ich mag mir gar nicht ausrechnen, wie vielen Leuten sie hier auf diesem Portal noch das Geld 20, 50 oder 100-Euro-weise aus der Tasche ziehen will, um sich den leisten zu können.
Ich würde mir ja gerne bei "Beauftrag-einen-Anwalt" jemanden suchen, der sich der Sache annimmt, aber ich habe wirklich Angst, daß sie sich auch diesen Auftrag unter den Nagel reisst. Schließlich hat sie ja auch Zeit, den ganzen Tag am Computer auf Aufträge zu lauern. Wie voll das Wartezimmer in ihrer Kanzlei ist, kann sich ja jeder ausrechnen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß es schon mal einen Mandanten gegeben hat, der noch ein zweites Mal zu ihr gegangen ist.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Ich würde mir ja gerne bei "Beauftrag-einen-Anwalt" jemanden suchen, der sich der Sache annimmt, aber ich habe wirklich Angst, daß sie sich auch diesen Auftrag unter den Nagel reisst.


und wenn du die 'Anwalt Direktanfrage' benutzt?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Falsche oder unzureichende Antworten auf www.frag-einen-anwalt.de gehören doch zum Tagesgeschäft. Das betrifft nicht nur vorgenannte Anwältin sondern auch viele ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Zu dieser Thematik gab es auch bereits hier hier und hier jeweils einen Thread.

Besonders hilfreich finde ich Antworten wie "Sie sollten sich einen Anwalt nehmen. Gerne stehe ich Ihnen in dieser Angelegenheit zur Verfügung". Da wird dann also Geld für einen Werbespott kassiert.

Um zu besagter Anwältin zurückzukehren finde ich auch Ihre Antwort auf die Fragestellung zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB als Ersttäter mit 1,22‰:

quote:<hr size=1 noshade>Wenn keine MPU vom Gericht angeordnet wurde – dies ist in der Regel ab 1,6 Promille der Fall – dann müssen Sie diese nicht ablegen. <hr size=1 noshade>
Als angebliche Fachanwältin für Verkehrsrecht sollte Frau XXX wissen, dass die MPU niemals vom Gericht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde nach Antrag auf Neuerteilung angeordnet wird. Weiterhin sollte sie wissen, dass ab 1,6‰ immer eine MPU vor Neuerteilung anzuordnen ist. Idealerweise sollte sie auch wissen, dass es in jenem Fall keine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer MPU gibt.

Aber die Antwort ging ja noch weiter:
quote:<hr size=1 noshade>Es empfiehlt sich aber dennoch um Ihre Geeignetheit nachzuweisen. <hr size=1 noshade>
Wie und wozu?

quote:<hr size=1 noshade>Achten Sie bitte darauf, dass das Ergebnis dieser Prüfung ausschließlich Ihnen übersandt wird und nicht direkt an die Fahrerlaubnisbehörde. Sollte nämlich das Ergebnis negativ ausgefallen sein und die Behörde hiervon Kenntnis erhalten, wird die Sperrfrist voraussichtlich nicht verkürzt. <hr size=1 noshade>
Ob sie selbst wohl weiß was sie damit zum Ausdruck bringen möchte?

Das nächste Problem ist dann, dass sich die Fragesteller mit der Thematik nicht auskennen. Ist ja klar, denn sonst würden sie nicht fragen. Wie aber soll man als Fragesteller einen Anwalt beurteilen, wenn man sich auf die Richtigkeit der Antwort verlassen will und muss? Für obige, teilweise falsche und ungenaue, Antwort hat Frau XXX 5x5 Sterne erhalten.

Aber wie ich weiter oben schon sagte betrifft das bei weitem nicht nur Frau XXX sondern auch etliche andere Anwälte auf jener Site.

Für Fragesteller hilfreicher und zudem noch kostenlos ist imho das Forum. Auch da sind sicherlich nicht alle Antworten korrekt. Aber es gibt viele kompetente User, die sich ggf. gegenseitig korrigieren können.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.05.2010 09:47:27
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Es sollte zumindest möglich sein, bestimmte Anwälte von der Beantwortung der eigenen Frage auszuschließen. Ich habe bei meinen Aufträgen in einem solchen Fall über die entsprechende Frage den Satz "Bitte keine Beantwortung dieser Frage durch Anwalt X!" notiert...

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

in meiner Verzweiflung habe ich den Fall der Rechtsanwaltskammer geschildert und von dort jetzt die folgende Antwort erhalten:
"trotz einer mit Fristsetzung versehenen Anmahnung hat sich Frau Rechtsanwätin XXX bisher noch nicht zu Ihrer Beschwerde geäußert. Der Vorgang wird deshalb zur Entscheidung nach Sachlage der zuständigen Abteilung für Berufsrecht vorgelegt."

Die ist echt knochenhart und geht mit der Rechtsanwaltskammer genauso um, wie mit ihren Mandanten. Ich bin echt gespannt, was dabei herauskommt, aber viel mehr als eine Rüge wird man ihr wohl kaum erteilen können.

Das ist ein wahres Aushängeschild für dieses Portal.

Gruß Ebi

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Halten Sie uns bitte weiter auf dem Laufenden. Denn das interessiert mich wirklich.

Gruß Justice

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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dem schließe ich mich gerne und vollumfänglich an.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Zitat Freudenfeuer, 16.5.2010:

quote:
Das nächste Problem ist dann, dass sich die Fragesteller mit der Thematik nicht auskennen. Ist ja klar, denn sonst würden sie nicht fragen. Wie aber soll man als Fragesteller einen Anwalt beurteilen, wenn man sich auf die Richtigkeit der Antwort verlassen will und muss? Für obige, teilweise falsche und ungenaue, Antwort hat Frau XXX 5x5 Sterne erhalten.
Dies hat sich hier mal wieder bestätigt. 5x5 Sterne für eine falsche Auskunft, und dazu noch 30€ in den Sand gesetzt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

inzwischen wurde mir von der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt, daß man den Sachverhalt geprüft hat. Da man dort der Auffassung ist, daß der Vorgang von berufsrechtlicher Relevanz ist, seien die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden. Welche das genau sind, wollte man mir wegen der Verschwiegenheitspflicht allerdings nicht mitteilen. Die Anwältin indes macht auf dieser Plattform munter weiter und hinterläßt einen enttäuschten User nach dem anderen. Inzwischen hat sie über 450 Fälle angenommen und kaum einen davon korrekt erledigt. Deshalb frage ich nochmal:
Wäre es für dieses Portal nicht doch besser, wenn solche Extrem-Versager unter den Anwälten gesperrt würden?

Außerdem frage ich mich natürlich auch, was ich jetzt machen soll? Denn mein ursprünglicher Auftrag ist ja bis heute nicht erledigt, auch durch die Sanktionen der Rechtsanwaltskammer nicht.
Soll ich mein bezahltes Geld von 123recht.net zurückverlangen? Oder soll ich es von der Anwältin zurückverlangen? Oder kann ich einfach einen anderen Anwalt beauftragen, der dann seine Gebühren von dieser Anwältin einfordert? Das letztere wäre mir eigentlich am liebsten.

Danke Ebi


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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

jetzt habe ich diesen alten Thread wieder ausgegraben, weil es eine interessante Neuigkeit gibt.

Letzte Woche habe ich ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft München bekommen, weil sie auf Veranlassung der Rechtsanwaltskammer ein Ermittlungsverfahren gegen die besagte Anwältin eingeleitet haben. Sie wollten wissen, ob Frau XXX meinen Auftrag inzwischen erledigt hätte (hat sie natürlich bis heute nicht).

Wie man an ihren nach wie vor schlechten Bewertungen ablesen kann, treibt sie aber hier weiter ihr Unwesen und hinterläßt einen enttäuschten User nach dem anderen. Neulich habe ich hier im Portal sogar eine Anfrage gesehen, in der stand: Der Auftrag kann von jedem Anwalt angenommen werden, außer Frau XXX.

Außer mir gibt es also auch noch andere, die die völlige Unfähigkeit dieser Anwältin erkannt haben. Und das Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft wurde sicherlich nicht nur wegen meines kleinen Falles eingeleitet. Ich denke, jeder bundesdeutsche Stammtisch hat mehr juristischen Sachverstand als diese Anwältin.

So warte ich weiter darauf, daß Frau XXX aus diesem Portal rausgeschmissen wird.

Gruß Ebi


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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung. Bitte halte uns auch weiterhin auf dem Laufenden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

jetzt wurde ich als Zeuge für den 14.1.13 vom Anwaltsgericht München für ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen die besagte Rechtsanwältin geladen.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß so ein Verfahren nur wegen meines kleinen 50,- Euro-Falles aufgezogen wird. Oder doch?

Gruß Ebi

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nein, das glaube ich auch nicht. Aber es ist wohl davon auszugehen, dass da noch wesentlich mehr vorgefallen ist.

Vielen Dank für die Rückmeldung. Da ich selbst noch nie bei einer solchen Verhandlung gewesen bin, würde mich mal brennend interessieren, wie das so läuft.

Daher freue ich mich weiter über feedback.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Wahnsinn. Die Anzeige des TE bei der Rechtsanwaltskammer stammt offenbar aus August 2010, im Dezember 2011 leitet die Generalstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, und schon im Januar 2013 soll der Verhandlungstermin stattfinden. Spricht ja nicht gerade für die Effektivität der anwaltsgerichtlichen Verfahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das stimme ich uneingeschränkt zu. Aber leider ist das im gesamten öffentlichen Dienst normal. Ein Disziplinarverfahren nach Beamtengesetz oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten dauert ggf. genauso lang.

Ich kenne das aus dem Bereich der Bundeswehr. Wer dort degradiert wird oder degradiert werden soll, der zieht das Verfahren grundsätzlich in die Länge, damit man eben solange wie möglich das höhere Gehalt kriegt. Wenn es dann endlich ein Urteil gegeben hat, legt man grundsätzlich Berufung ein, weil man weiß, dass man dann noch mindestens 1,5 Jahre sein volles Gehalt bekommt. Das Herauszögern der Rechtskraft ist daher Volkssport.

Im Ergebnis zieht sich das Verfahren dann mehrere Jahre hin.

Hauptursache sind aber die Richter, die die Akte auch mal gerne ein Jahr liegen lassen, bevor ein Verhandlungstermin angesetzt wird. Und Dank der "richterlichen Unabhängigkeit" ist da auch kein Kraut gegen gewachsen.





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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hallo Computerladen,

gibt es irgendwelche Neuigkeiten in dem Fall? Hat die Verhandlung stattgefunden?

Gruß Justice

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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

ja, die Verhandlung hat stattgefunden. Sie sollte eigentlich um 9 Uhr beginnen, doch die beklagte Anwältin ist nicht erschienen. Man hat sie dann telefonisch geweckt, und kurz nach 10 ist sie dann eingetrudelt. Dann ging die Verhandlung los und so gegen 14 Uhr wurde ich vernommen. Es war noch ein weiterer Zeuge geladen, dem durch die Untätigkeit der Anwältin ein Schaden von über 2.000,- Euro entstanden ist. Er war dann nach mir dran. Leider war die Verhandlung nicht öffentlich, so daß wir die weitere Diskussion und das Urteil nicht mehr mitverfolgen konnten.

Schade eigentlich, ich hätte gerne erfahren, was für ein Urteil über die Anwältin gesprochen wurde.


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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, Disziplinargerichte tagen immer nicht-öffentlich, weil es ja um ein rein internes Verfahren geht. Das dachte ich mir schon.

quote:
doch die beklagte Anwältin ist nicht erschienen. Man hat sie dann telefonisch geweckt, und kurz nach 10 ist sie dann eingetrudelt.


*lol* Die gute Frau hat doch echt den Knall nicht gehört.... Meine Güte... ;)

Vielen Dank für die Rückmeldung!





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"justice"

-- Editiert justice005 am 18.01.2013 22:18

1x Hilfreiche Antwort

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