Betrug Selbstanzeige?

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hallihallohallöchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug Selbstanzeige?

Hallo , ich würde gerne etwas wissen.
Und zwar hab ich seit ungefähr 4 Jahren auf verschiedenen Namen im Internet waren bestellt.
Ich möchte mein Leben neu sortieren dazu gehört auch das in den Angriff zu nehmen , ich will so nicht mehr weiter leben.

Wie verhält es sich da mit einer Selbstanzeige? Soll ich die Versandhäuser anschreiben und ihnen meinen richtigen Namen offenbaren und evtl eine Ratenzahlung aushandeln oder werden die mich sowieso anzeigen ?

Ich gehe von ungefähr 15 taten aus die sich auf etwa 4 bis 5000 Euro handeln.
Ich bin nicht vorgestraft, was hat mich zu erwarten ?

-- Editiert von Moderator topic am 24. November 2022 17:09

-- Thema wurde verschoben am 24. November 2022 17:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Soll ich die Versandhäuser anschreiben und ihnen meinen richtigen Namen offenbaren und evtl eine Ratenzahlung aushandeln oder werden die mich sowieso anzeigen ? Keine Ahnung - es kann hier keiner hellsehen. Im Übrigen schulden Sie den Versandhäusern das Geld mit und ohne Anzeige.
Ich gehe von ungefähr 15 taten aus die sich auf etwa 4 bis 5000 Euro handeln. Und Sie waren da schon mindestens 21? Dann würde ich mal von einer hohen Geldstrafe ausgehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Hallihallohallöchen ):
ich will so nicht mehr weiter leben
Dazu gibt es übrigens vielversprechende Therapieangebote. Ein Initiative dahingehend wirkt sich regelmäßig strafmildernd aus.

Zitat (von Hallihallohallöchen ):
Wie verhält es sich da mit einer Selbstanzeige?
Die könnte man direkt an die zuständige StA richten. Damit habe ich (also nicht persönlich), sofern man Reue zeigt, vielleicht seine (nicht niedrigen) Beweggründe und Lebenssituation schildert und die Kompensation der Geschädigten ins Auge fasst, durchweg positive Erfahrungen gemacht.

Bei der Zahl an Fällen würde ich es ausschließen wollen, dass kein Geschädigter Strafanzeige erstattet (hat). Außerdem müsste man beachten, ob eine Gewerbsmäßigkeit per se in Abrede gestellt werden könnte (bei 15 Taten über einen Zeitraum von vier Jahren, die als regelmäßige Einnahmequelle dienten). Ansonsten befänden wir uns hier nicht mehr im Bereich einer möglichen Geldstrafe.

Zitat (von Hallihallohallöchen ):
Soll ich die Versandhäuser anschreiben und ihnen meinen richtigen Namen offenbaren und evtl eine Ratenzahlung aushandeln oder werden die mich sowieso anzeigen ?
Das wäre ein doch sehr empfehlenswerter Schritt, sollte man sich für die Selbstanzeige entscheiden.

-- Editiert von User am 24. November 2022 21:22

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#3
 Von 
dunkleZiffer
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Möchten Sie Hilfe annehmen? Dann könnten Sie sich entsprechende Therapieangebote suchen.

Möchten Sie Ihren "Opfern" den Schaden erstatten? Haben Sie vielleicht noch Rechnungen mit Konto und Rechnungsnummern, könnten sie die Zahlungen nach und nach vornehmen. Gerne auch über Rechner im Internet die Verzugszinsen ausrechnen. Damit werden die Unternehmen ihren Ausfällen einen Eingang entgegenstellen und - so glaube ich - keine weitere Schritte einleiten.

Möchten Sie sich vor Staatsanwaltschaft und Gericht erklären und entsprechend der Gesetzeslage und Auslegung des Gerichts eine Strafe bekommen? Wenn Sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen und auf Verjährung hoffen: Hut ab. Dazu gehört Mut. Es gibt bestimmt einige, die nicht so offensiv vorgehen und statt eine Geldstrafe zu kassieren lieber eine Spende an einer Hilfsorganisation ihrer Wahl vornehmen. Um besser schlafen zu können...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von dunkleZiffer):
Es gibt bestimmt einige, die nicht so offensiv vorgehen und statt eine Geldstrafe zu kassieren lieber eine Spende an einer Hilfsorganisation ihrer Wahl vornehmen. Um besser schlafen zu können...
Aber das setzt natürlich voraus, dass man von der Straffreiheit ausgeht. Die Taten wurden seit vier Jahren begangen, ich erachte es als unwahrscheinlich, dass es bislang zu keiner Strafanzeige kam. Und auf die Verfolgungsverjährung zu hoffen (da wären wir bei 263 Abs. 3 StGB ohne Unterbrechung bei zehn Jahren) wäre m.E. mehr als "mutig".

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