Qualifikation der Anwälte im Portal

3. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
katersurft
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Qualifikation der Anwälte im Portal

Ich hatte in diesem Rechtsportal am 30.07.2012 abends eine Anfrage für Euro 75,- ausgelobt zum Thema

Wiederaufnahme -- Rückkehr in die GKV

und meinen Fall geschildert und 2 klare Fragen gestellt und um qualifizierte Antwort gebeten.

Die Anwältin hat in ihrer Antwort wenig hilfreich Sachverhalt und Fragestellung wiederholt und dann die bekannten Gesetzestexte zitiert -- ohne Fragebeantwortung.
Die Nachfrage, in der ich auf den Knackpunkt des Problemes
hinwies, beantwortete sich dann mit wenn und aber richtig -- war sich also nicht sicher.

Ich habe dann eine kompetente Ansprechstelle gefunden, die meine Fragestellung mit einem Wort beantwortet hat.
Ja!! Ja !!
Es gibt anscheinend in diesem Portal Anwälte, die Fragen beantworten, auch wenn sie sich der Rechtslage nicht sicher sind.
Ich habe dieses in meiner Bewertung zum Ausdruck gebracht und bin gespannt, ob sie zensiert oder veröffentlicht wird.

Die gleiche Anwältin hat eine andere Anfrage (nicht von mir) zum Thema "Scheinselbstständigkeit" beantwortet, ohne dem Frager den entscheidenden Hinweis zu geben:

Er kann kostenlos eine Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin beantragen (Infos im Internet). Im Zuge dieses Verfahres wird geklärt, ob Scheinselbstständigkeit oder abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt.

Das hätte dem Mann auf jeden Fall mehr geholfen als viele Worte.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
katersurft
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ich meinte natürlich:
"... geklärt, ob Selbstständigkeit oder abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt."

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Es gibt anscheinend in diesem Portal Anwälte, die Fragen beantworten, auch wenn sie sich der Rechtslage nicht sicher sind.

Man sollte wissen, das es sich um eine Erstberatung ohne Prüfungmöglichkeit des Sachverhaltes seitens des Anwaltes handelt.
Man muss sich also auf die Schilderung des juristischen Laien verlassen.

Zum einen aus Gründen des Haftungsrisikos bzw. der -minimierung wird daher mit entsprechendne Formulierungen gearbeitet. Zum anderen kann man nie wissen, wie ein Gericht letzten Endes entscheidet.



quote:
Ich habe dann eine kompetente Ansprechstelle gefunden, die meine Fragestellung mit einem Wort beantwortet hat.
Ja!! Ja !!

Und wenn erst die GKV und dann ein Richter Nein! Nein! sagen?



Im übrigen sollte man dem geneigten Leser auch mitteilen, das sachverhaltsrelevante Fakten seitens des Fragenden erst in der Nachfrage nachgeschoben wurden.



Im übrigen steht die Qualifikation der Anwälte im Portal außer Frage, diese wurde bereits staatlich zertifiziert.
Und bei der umsetzung der Qualifikation im Berufsleben ist es wie in jedem anderen Beruf auch - es gibt die ganze Bandbreite.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
katersurft
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für Ihren Beitrag.

wenn ein Anwalt auf eine eindeutig gestellte Frage antwortet, so sollte er ein sicheres überblickendes Wissen über das Rechtsgebiet des Fragesachverhaltes haben -- ohne dass er sich selbst erstmal schlau machen muß.

Es ist in der Erstschilderung von einem Bescheid der Clearingstelle die Rede (der Anwalt sollte natürlich die Funktion dieser Instutition kennen)-- dessen Inhalt und Bedeutung in der Nachfrage eindeutig präzisiert wird.

Hätte die Anwältin einfach eine gesetzliche Krankenkasse angerufen und sich schlau gemacht, hätte sie die Frage spätestens in der Nachfragebeantwortung eindeutig ohne wenn und aber sicher beantworten können.

Es ging ja hier um keinen Sachverhalt, der im Rechtsstreit vor Gericht hätte entschieden werden müssen.
Für die GKV Krankenkasse war der Bescheid verbindlich, ohne wenn und aber -- glasklar:
d.h. -- ich werde als aktuell PKV-Versicherter auch mit 57 Jahren in die GKV aufgenommen, weil die Versicherungspflicht schon mit Alter 53 begann(lt. Bescheid)

Ich gehe eigentlich davon aus, dass ein Anwalt nur dann Fragen beantwortet, wenn er nicht vorher noch darüber googleln muß.


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