Thema wurde geschlossen...

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dga
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Thema wurde geschlossen...

Ich würde gerne auf meine Frage zu einem Thema antworten, welches nun leider geschlossen wurde. (https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=457548&p=1)

Könnten Sie meine Frage mit den 3 Antworten bitte in ein neues Thema verschieben, so dass ich darauf erneut antworten kann? Alternativ müsste ich die gleiche Frage nun noch einmal neu stellen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ich glaube so ein verschieben ist nicht möglich.
Am besten noch mal neu einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

So ich setzt das jetzt hier mal ein, weil ich nix neues eröffnen wollte und die Protagonisten nicht selber anschreiben wollte.

Für ein zu nahes Nahetreten (geht um FamRecht) möchte ich um Verzeihung bitten. Es fällt mir immer wieder schwer zu akzeptieren, dass Gesetze nicht immer dem eigenen Gefühl des Rechts entsprechen, zumal hier die (vermeintlichen) Rechte eines Kindes tangiert wurden, ist dem Gesetz natürlich wurscht, das habe ich aus den Augen verloren. @smogman sry hierfür.



-- Editiert von AltesHaus am 29.10.2018 19:32

1x Hilfreiche Antwort

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