kurzfristige Dienstplanänderung - 4 Tage vorher, was bedetuet das genau?

5. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
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Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)
kurzfristige Dienstplanänderung - 4 Tage vorher, was bedetuet das genau?

hi, am zählt der DP-Bekanntgabe Tag als Tag mit. Und die Uhrzeit der Bekanntgabe und die Uhrzeit des eigentichen Dienstplanes? 4 Tage Vorlaufzeit gelten im Beispiel.

Beispiel 1:
-Donnerstag 12.00 Uhr Bekanntgabe des neuen DP für Montag
-neue Arbeitszeit: 11-18 Uhr
-alte Arbeitszeit: 12-18 Uhr

Gültig? Nein, weil 1 Stunde zu 4 Tagen Vorlauf fehlt?

Beispiel 2:
-Donnerstag 12.00 Uhr Bekanntgabe des neuen DP für Montag
-neue Arbeitszeit: 12-18 Uhr
-alte Arbeitszeit: 13-19 Uhr

Gültig, weil ja sogar eine Stunde länger Vorlaufzeit als die 4 Tage waren.

lieben Dank!

-- Editiert von Moderator topic am 6. Juli 2025 14:01

-- Thema wurde verschoben am 6. Juli 2025 14:01

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1 Antwort
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19162 Beiträge, 7009x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wieso du nicht unter Arbeitsrecht postest.

:forum:

Vmtl. wird man Beispiele konstruieren können, in denen es genau auf die fehlende Stunde ankommt oder ankommen könnte.
In der Praxis und für die genannten Beispiele vermute ich:
die fehlende Stunde die Ankündigung in B1 wird die Anordnung nicht 'ungültig' machen.
Sinn der Übung ist, dem AN Zeit zu geben, sich auf die Veränderung einzustellen - da wird es im Normalfall nicht auf diese Stunde ankommen, zumal die Veränderung zu Beginn der Schicht mitgeteilt wird.
Freilich wird sich diese Stunde nicht ohne weiteres noch ausdehnen lassen.

Für fragwürdig halte ich, die Bestimmung von 4 Tagen mir nichts, dir nichts zu übersetzen in genau 96 Stunden.
Zwar heißt es in § 12 Ab. 2 TZBfG mindestens 4 Tage, ich würde aber 'mindestens' übersetzen mit besser 5 oder 6 Tage, aber nicht mit mit 96 Stunden plus X. Jedenfalls aufs Ganze betrachtet, es mag Grenzfälle geben.

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