problem der kostenlosen rechtsberatung im forum...

12. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Chips
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)
problem der kostenlosen rechtsberatung im forum...

zitat des admins aus dem thread "kategorie, wie?":

"Nein, darum geht es gerade nicht. Konkrete Rechtsberatung fällt unter das Rechtsberatungsgesetz, darf nur von Rechtsanwälten durchgeführt und muss vergütet werden. Wenn Du mit der Qualität der Antworten nicht zufrieden bist, dann, sorry - lass dich konkret von einem Rechtsanwalt beraten."


hmmm, dazu hätte ich auch mal eine frage:
ich bin anwältin und lese hier schon seit einiger zeit mit interesse mit. ich finde die idee eines solchen forums auch wirklich gut.

gerade in den fällen, in denen es um kleinere probleme mit niedrigem streitwert geht oder die leute kein geld für einen anwalt haben, ist eine auskunft durch so ein forum sicher für alle beteiligten zweckmäßiger als der gang zum anwalt.
denn - mal ehrlich - welcher anwalt ist auf solche mandate schon scharf? ich kenne zumindest keinen. solche mandate werden im besten fall zähneknirschend angenommen. schließlich legt man als anwalt dabei regelmäßig drauf.
wenn in solchen fällen die probleme also über's forum gelöst werden können, ist allen gedient.

so weit, so gut.

aber rechtlich zulässig macht diese praktische erwägung kostenlose rechtsberatung deshalb leider trotzdem nicht.
und aus diesem grund scheue ich mich bis jetzt auch ziemlich, hier so richtig und vielleicht sogar mit "klarnamen" tätig zu werden, obwohl ich durchaus gerne würde.

selbst mit pseudonym ist mir dabei etwas mulmig, muss ich gestehen. schließlich kennen wir alle die abmahnungswütigen kollegen, die eventuell sogar die mühe auf sich nehmen könnten, die wahre identität hinter einem unzulässigerweise rechtsberatendem nick rauszukriegen...

wie sieht es denn hier aus? gab es vielleicht sogar schon abmahnungen etc?
schließlich wird hier in praktisch jedem thread ganz konkret und individuell beraten.

wenn bis jetzt noch nichts passiert ist, halte ich es ehrlich gesagt nur noch für eine frage der zeit, wenn es hier so weiter läuft wie bisher. könnte gut sein, dass dann das ganze forum dicht gemacht werden müsste. und das fände ich wirklich schade.

die frage also: was tun, um das zu verhindern?
oder gibt es schon irgendwelche "verteidigungsstrategien"?

klar, da gibt es diesen hinweis auf das "laienforum". nu ja. das wird meiner meinung nach allein schon durch die möglichkeit der onlineberatung durch anwälte und deren signatur mit klarnamen und bildchen und dergleichen konterkariert.

außerdem gibt es den hinweis, dass fragen nur ganz allgemein gestellt werden sollen und individuelle rechtsberatung unzulässig ist. nur hält sich hier definitiv niemand dran. vielleicht könnte man hier ansetzen und etwas verstärkter darauf hinwirken, dass das auch eingehalten wird?
denn so, wie es jetzt ist, dürfte man tatsächlich auf so gut wie keine frage wirklich antworten...

für die hier tätigen laien dürfte das vielleicht nicht so das große problem sein, aber wie sehen das denn die beteiligten kollegen?

so, die mittagspause ist vorbei, allseits noch einen schönen tag. :)

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chips
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

huhu, sieht denn sonst niemand hier probleme? oder mag die nur keiner diskutieren? kann ich ja verstehen, aber die vogelstrauß-taktik scheint mir in diesem fall auch bisschen riskant zu sein. ;)

vielleicht könnte man das ja zumindest "nicht-öffentlich", per mail oder so, mal diskutieren?

würde mich über antworten wirklich freuen.

gruß und einen schönen tag noch. :)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)


Hallo,

Sie haben die Problematik durchaus gut erkannt. Sicherlich gab es hin und wieder Probleme mit einzelnen Antworten und dem Rechtsberatungsgesetz. Dieses war/ist einigen Rechtsanwälten und auch normalen Lesern hin und wieder ein Dorn im Auge. Natürlich kann ich Sie dahingehend verstehen, dass kleine juristische Probleme und Sachverhalte auch ruhig in einem Forum erörtert werden können. Nur haben wir nunmal die Rechtslage im Rechtsberatungsgesetz, welche bindend ist. Dann muss eben darauf geachtet werden, dass die Antworten weniger individuell angepasst, und somit keine Rechtsberatung darstellen. Dass dieses hier öfter nicht der Fall ist, das sehe ich auch so. Die Lösung zu diesem Problem liegt dann wohl in der Verfassung der jeweiligen Antworten.


-- Editiert JuR am 27.10.2013 01:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ra.zywicki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Problematisch finde ich, daß die Fragen meist so konkret gestellt sind, daß eine allgemeine Beatwortung kaum möglich ist. Eigentlich ein Zeichen dafür, daß für ein niedrigschwelliges, unverbindliches und vor allem anonymes Angebot ein großer Markt vorhanden ist. Und wie Chips schon sagte: Manche der Einträge beziehen sich auf Fälle die wirklich kein Anwalt gerne annehmen würde. Da stellt dann so ein Forum sicherlich einen sinnvollen Filter dar, der dann allen dient.

Eine Lösung dafür sehe ich aber auch nicht, höchstens könnte man mal den admin ansprechen und bitten einen entsprechenden Hinweis auf den Starseiten des Forums zu geben

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""

-- Editiert Moderator am 27.10.2013 01:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)


Hallo Herr Zywicki,

ich kann mich Ihnen anschliessen. Hinweise bestehen jedoch schon mE in ausreichendem Maße. Das Problem liegt wohl darin, dass sich die beteiligten Personen nicht an die Regeln halten. Was meinen Sie?


-- Editiert JuR am 27.10.2013 01:01

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chips
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

danke erst einmal für die antworten! es freut mich sehr, dass hier so langsam eine diskussion in gang kommt. :)

ich denke auch, dass es mit den - zahlreichen - hinweisen überall im forum auf unzulässige rechtsberatung nicht getan ist.

aber vielleicht würde es ja wirklich schon helfen, wenn alle antwortgeber hier ein wenig zusammen arbeiten und sich beim antworten etwas disziplinieren würden?

ich habe das jetzt mal ganz bewusst versucht, die letzten tage. und ich habe festgestellt: eigentlich funktioniert das ganz gut.
auch bei sehr konkret geschilderten problemen.

und auch wenn man auf nachfragen zu konkreten daten, zahlen, fakten etc verzichtet und einfach nur die allgemeine rechtslage/generelle vorgehensweise und dergleichen schildert, ist dem fragesteller doch meistens schon ein sehr gutes stück weitergeholfen.

bei komplexeren problemen ist ein gang zum anwalt eh meistens unabdingbar.

vielleicht könnte man so eine allgemeine vorgehensweise ja zumindest bei den stamm-antwortern hier erreichen.

es wäre ja auch schon damit gedient, wenn es in den meisten fällen klappen würde. hin und wieder flutscht einem dann halt trotzdem mal eine unzulässige beratung durch. aber das ist dann wohl nicht so schädlich (für das ganze forum), wie der zustand jetzt.

hier wäre natürlich eine klare vorgabe des admins an die antwortgeber von nutzen. (muss ja nicht gleich in - eklige - löschaktionen und unangenehmes gehabe ausarten! einfach der ein oder andere hinweis, doch bitte lieber auf zu konkrete nachfragen im detail zu verzichten und die antworten etwas allgemeiner zu gestalten, das würde schon viel bringen.)

zu meinem nick:
ich habe schon vor, hier auch mal mit klarnamen aufzutreten, keine frage. allerdings schau ich mir die sache lieber erst noch mal eine weile an, bevor ich das tue.
aber da mir eh ein - heiratsbedingter - namenswechsel ins haus steht, warte ich das zumindest noch ab. ;)

liebe grüße und eine gute nacht. :)


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

in der Tat ist das Rechtsberatungsgesetz eine schwierige Sache. Seinerzeit von den Nazis eingeführt, um jüdische Rechtsanwälte aus dem Beruf zu drängen, wurde nach 1945 der Normzweck des Gesetzes geändert. Normzweck des RBerG heute, und das muss man sich bei der Diskussion immer vor Augen halten, ist nicht der Schutz der Rechtsanwälte vor Konkurrenz, sondern der Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor unqualifizierten Rechtsauskünften und unqualifizierten Beratern. Dies zu verinnerlichen ist bei der Beurteilung, ob Diskussionsforen gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen oder nicht, elementar wichtig.

Nimmt man nun den Wortlaut der § 1 Abs. 1 RBerG so lässt sich ein Diskussionsforum problemlos darunter fassen. Bis auf wenige Ausnahmen ist keiner der User Rechtsanwalt oder Notar oder besitzt die erforderliche Erlaubnis. An die geschäftsmäßige Besorgung werden keine strengen Regeln geknüpft, auch kostenlose Auskünfte fallen hier unter. Daher würden die meisten der Antworten hier gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Dem Wortlauf nach.

Dem Wortlaut nach könnten aber auch Gespräche in der Familie, unter Kollegen und Fragen wie sie tagtäglich in der Gesellschaft vorkommen unter das Rechtsberatungsgesetz subsumiert werden. Auch hier besitzt keiner die fachliche Qualifikation. Aber keiner der an diesem Thread Teilnehmenden würden ernsthaft behaupten wollen, dass eine Auskunft eines Kollegen beim Kaffee trinken in der Pause unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.

Der Grund darin liegt nämlich in folgendem: Sowohl dem Fragesteller als auch dem Antwortenden (aber es kommt eher auf den Horizont des Fragestellers an) ist völlig klar, dass es sich hier um keine rechtsverbindliche Antwort handelt, die eine qualifizierte Auskunft eines Rechtsanwalts entbehrlich macht. Es ist eine ganz normale unter dem Schutz des Art. 5 I GG stehende Diskussion im öffentlichen Raum. Täglich werden zigtausendfach solcher Gespräche geführt, ohne das irgendjemand auf die Idee käme dies zu verbieten.

Und genau so verhält es sich in einem Diskussionsforum. Dem Fragesteller ist bewußt, dass es sich um eine Meinungsäußerung, Erfahrung oder ähnliches eines Laien im öffentlichen Raum handelt, der aus purer Gefälligkeit (oder Philantropie) seinen Standpunkt schildert. Jedem ist bewußt, dass die Auskünfte eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen würde.

Ein Trugschluss wäre es zu denken, dass Nutzer des Forums vor der Alternative "Forum" oder "Rechtsanwalt" stehen. Gäbe es dieses oder ähnliche Foren nicht, Anwälte würde keine Umsatzsteigerung erfahren. Denn den Usern geht es in dieser Phase gar nicht darum, eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Es geht einzig und allein darum. sich mit anderen Betroffenen und Erfahrungsträgern auszutauschen und eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Ein Fall für das Rechtsberatungsgesetz ist dies aber nicht, da die Schutzrichtung des Gesetzes gar nicht betroffen ist. So verhält es sich zumindest in den meisten Fällen.

Rechtsanwälte brauchen überhaupt keine Angst wegen dem Rechtsberatungsgesetz zu haben, denn sie fallen schlichtweg nicht darunter. Wenn sich Rechtsanwälte in diesem oder ähnlichen Forum betätigen, dann tun Sie dies natürlich, um sich für ähnlich gelagerte Fälle als kompetenter Berater zu empfehlen. Daher ist es meiner Meinung nach auch unbedenklich als Rechtsanwalt seinen "echten" Namen zu veröffentlichen. Dagegen spricht nur das Hausrecht der Betreiber von 123recht.net, die das Bewerben des Anwalts nur dann zulassen, wenn dieser zahlendes Mitglied ist.

Für alle die sich vertieft mit dieser Materie auseinander setzen wollen, empfehle ich den Aufsatz von Niko Härting, "Guter Rat im Internet - Ein Fall für das RBerG", MDR 2002, 1157ff.

So, ich bin gespannt auf die weitere Diskussion,
Viele Grüße,
sling

-- Editiert Moderator am 27.10.2013 01:08

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ra.zywicki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Sling,

danke für den umfassenden Beitrag. und den Literaturhinweis.

Viele Grüße

Zywicki

-----------------
""

-- Editiert von ra.zywicki am 18.02.2004 16:05:39

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chips
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

danke für diesen sehr ausführlichen diskussionsbeitrag, sling! :)

aber auch anwälte können hier in schwierigkeiten geraten. sie dürfen zwar natürlich rechtsberatend tätig werden, aber nicht kostenlos. (§ 49 b brao)

also müssten auch anwälte hier vermeiden, individuell und konkret beratend tätig zu werden.
äußern sie sich dagegen recht allgemein zu einem rechtlichen problem, dürfte das wohl wirklich nur als diskussionsbeitrag und damit zulässig angesehen werden.

oder sieht hier vielleicht jemand einen weg, wie man an § 49b brao vorbeikommen würde?
das wäre natürlich sehr interessant!

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Chips, Hallo Herr Zywicki,
danke für die positive Reaktion. Natürlich habe ich auch eine Meinung zu § 49 b BRAO ;)
Zunächst einmal steht da nicht, dass Anwälte nicht kostenlos beraten dürfen. § 49 b Abs. 1 BRAO verweist ausdrücklich auf die BRAGO und bestimmt, dass Anwälte nicht geringere Gebühren vereinbaren dürfen, als gesetzlich vorgesehen. Soweit so gut.
Die Frage ist daher, ob kostenlose Rechtsberatung nach der BRAGO zulässig ist.
Einigkeit zwischen uns herrscht bestimmt bei dem Fall des gerichtlichen Verfahrens. Hier sieht die BRAGO ausdrücklich nur höhere Gebühren vor, § 3 Abs. 1 BRAGO. Diese müssen dann auch schriftlich vereinbart sein.

Wie sieht es aber in dem Fall der außergerichtlichen Verfahren aus? Dieser Fall ist ja für die Betrachtung der Rechtsberatung im Internet/Diskussionsforen der wesentliche. Nach § 3 Abs. 5 BRAGO darf ein Rechtsanwalt in außergerichtlichen Verfahren niedrigere Gebühren erheben als die gesetzlichen. Soweit so gut! (Das geht auch ohne schriftform, weil kein Nachteil für den Mandanten droht, logisch..)

Meine Frage: Ist umsonst nicht niedriger als jede gesetzliche Gebühr im außergerichtlichen Verfahren? Aber natürlich.
Kann mir jemand vorschreiben, dass ich jede Minute meines anwaltlichen Lebens abrechnen muss? Nein.
Mal Hand aufs Herz (und raus aus der Tasche), wo liegt das Problem, wenn ich kurze einfache Fragen, die mich zwei Minuten meiner Freizeit kosten, nicht abrechne? Es gibt kein Problem.
Im Gegenteil, man würde sich der Lächerlichkeit preis geben, wenn man Bekannten nach einer kurzen Auskunft in der Bar oder im Stadion sagen würde, dass sie sich am Montag bitte eine Rechnung im Büro abholen mögen.

Kostenloser Rechtsrat fällt meines Erachtens nach unter § 3 Abs. 5 BRAGO und ist in außergerichtlichen Verfahren nicht nur zulässig, sondern manchmal aus Kundenbindung und Marketing angebracht. Ich sage bewußt Kunde, denn im 21. Jahrhundert sollte jeder Anwalt sich bewußt sein, dass er nicht nur Organ der Rechtspflege ist, sondern in erster Linie auch Dienstleister.

Mit dieser ketzerischen Meinung kann ich natürlich nicht Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer werden, aber wer will das schon ;)
Viele Grüße,
sling.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Wie wäre es mit allgemeinen Fragen? So in der Art "Wie wäre denn ggf. rein philosophisch gesehen das Problem zu lösen, wenn...". Und dann muss man als RA doch nur sagen "Aaaaaalso, wenn ich jetzt als RA antworte, gäb es keine Antwort ohne Horrorrechnung, aber als laienhafter doitscher Kleinbürger und Nachbar/ Freund/ Liebhaber... käme mir in den Sinn, dir wie folgt zu antworten..."

Grins!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Als Nichtanwalt und Wirtschaftsberater für Gesundheitsberufe ist dieses Problem natürlich tägliches Brot, sowohl in Sachen Rechtsberatung (die wir Wirtschaftsberater ja im engen Rahmen machen dürfen - sogar kostenlos) aber auch im gesundheitlichen Bereich (Ferndiagnose).
Aber gerade aus dem gesundheitlichen Bereich kenne ich die ungeheuren Schwierigkeiten einer Internet-Beratung bestens. Und ich glaube, daß dies auch eines der Problem der Rechtsberatung ist, daß nämlich aufgrund der Qualität der Anfragen kaum eine verantwortliche Beratung vorgenommen werden kann. Im Endeffekt sucht nämlich der Anfragende nur eine Bestätigung der eigenen Meinung und Ansichten und die gefärbte Schilderung der Voraussetzungen müßte in der Regel zu einer Präzisierungsnachfrage führen. Macht man das, sind aber schon längst andere Pro- und Kontraanworten da, die noch dazu kontrovers sind.
Das Problem ist vermutlich auch nicht in einem Forum lösbar sondern wohl nur in einem Experten-Board.
Und da könnte es schon konkreter werden, aber eben nur dann, wenn die Anfrage dies auch rechtfertigt. Zumindest in Form einer "Ersten Hilfe".
Bei den meisten Anfragen ist ohnedies nur "Erste Hilfe" möglich und die ausführliche Diagnose und Therapie geht ohnedies nur über Anwälte.
Wo wir dann schon wieder beim Thema Werbung sind, das eine ganz andere Dimension hat...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo, das ist eine sehr interessante Diskussion. Ich habe mich das im Zusammenhang mit einem anderen Rechtsforum schon öfter gefragt, aber dort eigentlich nie so gute Informationen wie hier erhalten. Ich stimme Sling völlig zu. Eine andere Frage - ich bin kein Anwalt ,mein Studium ist schon 20 Jahre her und ich habe solche Fragen auch nicht mehr verfolgt - was ist denn aus dem Werbeverbot für Anwälte geworden. Gibt es das noch? Bzw. konkret: verstößt die Beantwortung von Fragen unter Nennung von Namen und Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" dagegen?
Ist wahrscheinlich eine Frage, über die Kundige lachen, aber wie gesagt, habe das Problem nicht mehr verfolgt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Also wenn ich mir die Postings so einiger Anwälte hier im Forum mal ansehe, dann ist das mit Sicherheit keine Werbung sondern höchstens ein abschreckendes Beispiel.

Ganz eindeutig ist das standesrechtlich noch nicht geregelt, wettbewerbsrechtlich auch nicht und so gibt es eben eine Grauzone (wovon ja die Anwälte leben...). Nur für schlechte Anwälte ist der Fall stets sonnenklar.

So wie es hier gemacht wird, ist es auf alle Fälle Werbung, indem man dem Normalbürger jeglichen Kontakt untersagt und bei den Anwälten mit Konterfrei und Hompage massiv posten läßt. Das ist kein Vorwurf gegen das Forum, ich mache es in meinem Forum über Gesundheitswesen genauso.

Die Diskussion geht meiner Meinung auch in die Falsche Richtung. Man hat hier Angst vor dem Rechtsberatungsgesetz, wo doch das Gesetz, obwohl es so heißt, nicht die Rechtsberatung verbietet, sondern nur das Wahrnehmen fremder Rechtsangelegenheiten.

Aber gut, bei soviel Anwälten auf einen Fleck sollen sich Laien (auch wenn Sie wettbewerbs- und standesrechtlich vielleicht Experten sind) nicht unbedingt reinmischen. Orden kriegen sie sowieso keinen dafür...

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

ich sehe durchaus die berufsrechtlichen probleme und erkenne auch, dass man sich bei kurzen statements nicht gleich outen möchte (könnte ja falsch sein).
andererseits stelle ich bei einigen kollegen und vermeintlichen experten im forum fest, dass sie unter dem schutz des pseudonyms jegliche beisshemmung verlieren und regelmäßig heftig austeilen. sowohl ggü. dem fragenden als auch ggü. anderen forumsmitgliedern. das wäre wohl anders, wenn der name immer sichtbar ist.
daher habe ich mich für das offene visier entschieden. ich halte es im ergebnis für ehrlicher. aber zugegeben, ganz einfach ist die sache nicht.

ureta

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,

gerade Ihre Beiträge zeigen in vielen Aspekten die Problematik auf, wenn hier für Rat- und Hilfesuchende hemdsärmelige Lösungen in den Raum gestellt werden, die dann fürchterlich ins Auge gehen können. Wenn Sie hier Kleinschuldnern raten, in die Insolvenz zu gehen oder Vermietern, ihre Mieter mit ein muskelbepackten Männern zum Auszug zu bewegen oder Gläubigern raten, bei fruchtlosen Pfändungen Strafanzeige zu erstatten, dann hat das mit Recht nicht mehr sehr viel zu tun.
Und das dann noch unter einem anonymen Nicknamen ist schon bedenklich.
In diesem Forum können Anwälte entscheiden, ob sie mit Klarnamen oder Nicknamen auftreten. Das finde ich auch in Ordnung, nur sollte man diese Möglichkeit auch anderen Personen geben, die als Experten sicherlich in manchen Dingen auch eine gewichtige Meinung haben können.
Hier sind ja genug Pragmatiker, die beruflich mit Rechtsfragen beschäftigt sind und als Unternehmensberater, Hausverwalter, Beamte, Rechtspfleger, Staatsanwälte oder sogar Richter ihre Beiträge leisten.

Nicht alle (z.B. Beamte der Rechtspflege) können unter ihrem Klarnamen auftreten, aber ein Hinweis auf die Funktion und damit auf das Gewicht ihrer Beiträge müßte schon gestattet sein. Und wäre auch sinnvoll.

Zumindest, daß der unbedarfte Hilfesuchende zwischen einem Kanalmeister und einem Experten unterscheiden kann.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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