§ 266a Vorenthalten, Veruntreuung von Arbeitsentge

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alleswirdgut?
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 266a Vorenthalten, Veruntreuung von Arbeitsentge

Hallo, hat jemand Erfahrung damit? Stelle ich einen Strafantrag oder Anzeige und wo? Mit welchen Kosten muß ich mindestens rechnen. Ich habe seit Dez. 2008 kein Gehalt bekommen, Rentenbeiträge und KK-Beiträge wurden auch nicht bezahlt.

-- Editiert am 16.11.2009 20:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
der §266a ist leider nicht für Arbeitnehmer gedacht sondern für Krankenkassen, Sozialkassen, und auch z.B. lohnpfändende Gläubiger.

Es riecht nach Insolvenz.
Du solltest zunächst mal versuchen an Deine Kohle zu kommen und keine Zeit mehr verlieren. Aufschlussreich hierzu.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zur%C3%BCckbehaltung-der-Arbeisleistung-__f15362.html
Mittellose können Beratungshilfe und Prozesskosten beim Arbeitgericht beantragen.

Arbeitnehmer sehen bei Insolvenz üblicherweise als letzte Geld aus der Konkursmasse, also selten etwas.

Was den strafrechtlichen Teil angeht : Wozu was tun, wenn andere etwas für einen tun können ? ; Die Rechtsabteilungen der Krankenkasse interessieren sich sehr für solche Unternehmen. Gehe zu Deiner Krankenkasse und schildere den Fall.
Die Krankenkasse oder evt. auch später das Gericht schalten . auch automatisch die Staatsanwaltschaft ein, wenn Insolvenzverschleppung oder gar andere Betrügerei sowie eben der 266a in der Luft liegen.

Wenn Du Deine Kohle bekommen solltest, kannst Du immer noch anschwärzen. Wäre ich Beitrags- und Steuerzahler sehr für, wenn solche schwarzen Schafe aus unserer Wirtschaft verschwinden.
Aber erst mal FIrma anmahnen oder direkt klagen.
Bei ersterer Variante - würde maximal 7 Tage Zeit zur vollständigen Zahllung leisten, könnte der AG noch auf die Idee kommen zu zahlen, damit keine Behörden ins Spiel kommen. Denn dann wird es für ihn böse.

Viel Erfolg.





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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... welche AN hat denn soviel Reserven, dass er mal eben knapp ein Jahr auf sein Gehalt warten kann. Und ihm dann die Bestrafung des AG wichtiger ist als an sein zustehendes Gehalt zu kommen? Merkwürdig.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Alleswirdgut?
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär49 - deinen Beitrag habe ich gebraucht. Mittlerweile habe ich 4 Termine beim Arbeitsgericht hinter mir - entweder Urteil widersprochen oder garnicht erst gekommen, weil die Firma in der Zwischenzeit wieder umbenannt wurde. Wovon ich lebe - alles verkauft, was nicht niet und nagelfest ist, Lebensvers. gekündigt und mittlerweile von ganz wenig ALG, weil der AG auch keine Gehaltsbescheinigung für das BfA ausfüllt, trotz Bußgeld. Auch der Gerichtsvollziehér hat kein Erfolg. Du bis ein Schlaumeier...

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Wie sieht es eigentlch bei den Kollegen aus ? Wieviele sind noch betroffen ?
Gibt es/gab es eine anwaltliche Betreuung ?

Noch arbeitend oder schon längst aufgehört, wenn ja seit wann ?
Bankkontenpfändung probiert ?

Ich bin fassungslos wie "Unternehmer" mit solcher kriminellen Energie noch am Markt bleiben können. Was sind für Kunden und Produkte /Dienstleistungen /BRanche ?

Der oben beschriebene Weg zur Krankenkasse ist dann wohl fällig.


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#5
 Von 
Alleswirdgut?
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind 15 in Berlin. Ja, ich habe anwaltliche Vertretung - aber hier auch nicht gerade den Powertypen erwischt. Dieser AG ist vom Gesellschafter im Feb. 09 neu eingesetzt worden, hat im März 09 eine private Insolvenz beantragt und im Juni 09 die Insolvenz für die Firma beantragt. Ich bin seit Feb. 09 von der Arbeit freigestellt und im April 09 fristlos gekündigt worden. Habe dagegen geklagt (siehe oben). Arbeitsbescheinigungen für die BfA füllt er nicht aus. Die Krankenkasse tun nichts, da habe ich es schon versucht. Bei der Rentenvers. mußte ich (hier wenigstens der Einstiegstarif) meine Beiträge selbst nachzahlen, weil man sonst das Anrecht auf Berusunfähigkeitsrente verliert, wenn man Fehlmonate hat. 3 Monate Insolvenzgeld sieht schlecht aus: weil er mir ab Jan. 09 keine Lohnbescheinigungen gegeben hat und ich keinen endgültigen Kündigungstermin nennen kann (wg. Urteilseinspruch, Versäumnisurteil)...

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

War das ein Fachanwalt oder irgendeiner ? Denn die schon oft für einfache Arbeitsrechtsfälle, die wir interessierte Laien hier Forum regelmäßig durchkauen, unbrauchbar.
Da schlafen gleich mehrere Stellen, glaub ich.

Jetzt kommen wir eher ins SOzialrecht, tritt oft im Rudel mit Arbeitsrecht auf. Dafür gibts auch hier ein eigenes Forum.

Ich meine die AfA kann auch vorläufig unter Vorbehalt zahlen, wenn sie will.
Die AfA / ARGE muss dem AG auch ein Bussgeld auferlegen und entsprechende Strafverfahren einleiten, da ja auch keine Sozialabgaben gezahlt wurden. Das ist das Problem der AfA die Bescheinigung zu besorgen. Wenn ich damals nicht verlesen , darf das nicht dein Problem sein.

Die zahlen ja auch, wenn der AG keine Bescheinigung mehr ausstellen kann, etwa wenn der Chef einer kleinen Firma verstorben ist.


Würde nun einen Anwalt für Sozialrecht empfehlen, der auch sagen kann wie man an den entsprechenden Beratungsschein und ggfs. mit Prozesskostenhilfe/übernahme gegen die AfA klagen kann, um denen Beine zu machen.
Wird allerdings dauern.

Eine Kontopfändung bei der Bank der Firma ist was man so hört eine wirksamseMethode. Da muss ein Gerichtsbeschluss für her.

Unter Umständen kommt noch eine AN-seitige Strafanzeige wegen Konkursbetruges in Betracht, da AN Gläubiger ist.
Ein fundierter ggfs. auch anonymer Tip ans Finanzamt bringt sicherlich auch etwas Druck. Denn wer schon Sozialabgaben prellt zahlt sicher auch nicht ordnungsgemäß Steuern.

Sind andere Kollegen eigentlich auch betroffen ?

-- Editiert am 18.11.2009 20:42

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