:( Kündigung während Probezeit Gehalt ? DRINGEND !!!

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
anna35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
:( Kündigung während Probezeit Gehalt ? DRINGEND !!!

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe mich am 29.07.04 bei einer Hausverwaltung als Sekretärin vorgestellt. Der Arbeitgeber sagte, ich solle am 30.07.04 einen Probearbeitstag absolvieren. Dieses habe ich gemacht. Am Nachmittag des 30.07.04 sagte er mir, dass ich am Montag den 02.08.04 anfangen könne. Dieses tat ich dann auch. Ich habe die ganze Woche bis einschliesslich den 06.08.04 gearbeitet, sogar am 06.08.04 noch Überstunden gemacht. Am Samstag hatte ich starke Schmerzen und musste den Notarzt rufen. Der schrieb mich ab Montag, den 09.08 bis einschliesslich 13.08.04 krank. Ich rief gleich am Morgen beim Arbeitgeber an und teilte ihm die Situation mit. Am darauffolgenden Tag, also dem 10.08.04 erhielt ich sofort die Kündigung zum 26.08.04. Die Probezeit belief sich auf 3 Monate. Das er wegen Krankheit in der Probezeit kündigen kann ist mir klar. Nun stellte sich aber heraus, dass ich noch mindestens 6 bis 8 Wochen weiterhin krankgeschrieben werde.
Als er mir meine Unterlagen zurückschickte war auch eine Abrechnung dabei. Er hat mir nicht mein volles Gehalt gezahlt, sondern einen Bruttobetrag von nicht mal 270,00 €. Dann noch sämtliche Sozialversicherungsbezüge und Steuern abgerechnet. Allerdings hat er in der Abrechnung volle 25 steuer- und versicherungspflichtige Tage angegeben.

Nun endlich zu meinen Fragen:
Steht mir nicht mein volles Gehalt zu ? Habe ich Urlaubsanspruch ? Ich wäre ja normalerweise fast drei Monate krankgeschrieben. Wie sieht es mit der Vergütung für den Probearbeitstag aus ?
Bitte helft mir, danke.

Gruss
anna35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

du willst für eine woche die du gearbeitet hast ein ganzes monatsgehalt?

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Das ist in Ordnung.
Während der ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses gibt es keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das Arbeitsverhältnis besteht natürlich, wie auch korrekt angegeben, bis zum 26.08.2004.
Steuern wird er wohl keine einbehalten haben.
Wie hoch war dein vereinbartes Monatsgehalt? Bei 270 € für 5 Tage wären das 1188 € gewesen.
Urlaubsanspruch hast du noch nicht erworben.

So nebenbei: Kannst du es einem Arbeitgeber verdenken, dass er nach einer Woche Arbeitsleistung das Risiko einer langwierigen Erkrankung des Arbeitnehmers nicht tragen will?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anna35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein das ist ja auch alles in Ordnung. Aber das vereinbarte Gehalt war 1.600 €.

Gruss
Anna35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Das hat sich dein Arbeitgeber zu einfach gemacht.
Entweder Monatsgehalt durch Arbeitstage x gearbeitete Tage:
1.600 € / 22 Tge x 5 Tge = 363,64 €
Oder Monatsgehalt durch Kalendertage x Kalendertage:
Abrechnung vom 02.08. bis 08.08.2004, da du erst ab 09.08. krankgeschrieben warst:
1.600 € / 31 Tge x 7 Tge = 361,29 €.

Ich persönlich bevorzuge als gerechter die erste Version, habe immer so abgerechnet und das wurde auch immer vor dem Arbeitsgericht anerkannt.

Für den Probearbeitstag kannst du keine Vergütung verlangen, wenn es nicht vorher ausgemacht war.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anna35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke ich werde ihn gleich mal anschreiben.

Gruss
Anna35

0x Hilfreiche Antwort

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