Was muss ich machen, um ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft zu bekommen?

10. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
yvonnsche
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Was muss ich machen, um ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft zu bekommen?

Ich (32J)habe vor drei Monaten eine Abänderungskündigung bekommen, mit der Begründung meine Weiterbeschäftigung wäre zu teuer. Was mir damals schon komisch vorkam, denn es wurden für meine "feste Stelle" zwei Aushilfen eingestellt! Mir ist das Ganze sehr auf den Magen geschlagen und meine Hausärztin hat mich wegen meines nervösen Magens krankgeschrieben! Seid drei Wochen weiß ich, dass ich schwanger bin und habe dieses auch sofort meiner Chefin schriftlich mitgeteilt. Jetzt ist das schlimmste eingetreten, was eintreten konnte. Ich habe zwar mein Gehalt überwiesen bekommen, aber keine Abrechnung. Weiter kam ein Brief von meiner Krankenkasse, dass mich meine Chefin zwar dort abgemeldet, aber nicht wieder angemeldet hat. Auf Anrufe in der Firma, Handy oder Privat wird nicht reagiert, selbst Faxe und E-Maisl werden ignoriert. Wie soll ich reagieren und was kommt da noch? Ich weiß, dass sie4 sauer sind, weil sie mich kündigen wollten und das jetzt laut Mutterschutz nicht geht! Ich habe Angst wieder arbeiten zu gehen und habe davon gehört, dass man sich ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausstellen lassen kann. Wie geht sowas und was muß ich machen, um ein solches zu bekommen? Danke! Yvonne

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

habe das hier gefunden vielleicht hilft das weiter,oder du googelst selber mal :)

Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Stress Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Den Beweis, dass trotz ärztlicher Bescheinigung eine solche Stresssituation nicht besteht, muss der Arbeitgeber erbringen.


Die Klägerin war Angestellte einer Spedition. Nachdem sie schwanger geworden war legte sie ihrem Arbeitgeber ein Attest eines Arztes mit einem schwangerschaftsbedingtem individuellen Beschäftigungsverbot ( § 3 I MSchG) für die gesamte berufliche Tätigkeit vor. Als Grund wurde angegeben, dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet seien. Der Arbeitgeber sah keinen Grund für eine psychische Dauerbelastung der werdenden Mutter; das Arbeitsverhältnis sei seiner Ansicht nach immer unbelastet und störungsfrei verlaufen. Er stellte die Gehaltszahlungen an die Arbeitnehmerin ein.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es für ein Beschäftigungsverbot nicht darauf ankomme, ob vom Arbeitsplatz als solchem Gefahren für die Schwangere ausgehen. Maßgeblich sei allein der individuelle Gesundheitszustand der am konkreten, möglicherweise völlig ungefährlichen Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmerin. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet; es ist dabei unerheblich, auf welcher Ursache die Gefährdung genau beruht.
Will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot nicht gegen sich gelten lassen, muss er die Unrichtigkeit des ärztlichen Attests beweisen.



Ärztliches Beschäftigungsverbot bei Mobbing einer Schwangeren möglich
Eine Schwangere, die an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wird, kann sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot bescheinigen lassen.

In dem konkreten Fall hatte eine 30-jährige Sachbearbeiterin einer Spedition über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt: Nach mehrfachen Streit mit ihrem Vorgesetzten sei ihr sowohl Bildungsurlaub als auch Freizeit für ihre Vorsorgeuntersuchungen verweigert worden, so dass ihr das Gefühl gegeben worden sei, um ihren Job fürchten zu müssen. Ihr Arzt hatte daraufhin bestätigt, dass sie aufgelöst und gestresst wirke, und bescheinigte ihr ein unbefristetes Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber hatte die Stressbelastung für gespielt gehalten und hatte ihr die Zahlung des Gehalts verweigert.
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts urteilten: Die subjektive Belastung durch Stress am Arbeitsplatz könne einen "Gefährdungswert" für die Gesundheit des Kindes darstellen. Dies reiche nach dem Muterschutzgesetz für ein Beschäftigungsverbot aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei jedoch zudem, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe.

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#2
 Von 
yvonnsche
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich interessiert noch, ob ich beim Arzt darauf bestehen kann oder ob es auf die "Tageslaune" des Arztes ankommt ?! Danke für die Mühen!!! Yvonne

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö yvonnsche, du kannst mit dem Arzt darüber sprechen, aber entscheiden tut das letztendlich der Arzt. Zwingen kannst du den Arzt dazu nicht.

MfG

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

das sehe ich wie venotis.

Allein der Arzt entscheidet dies.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#5
 Von 
yvonnsche
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt geht meine Chefin weiter, gestern habe ich vom Anwalt meines AG ein Schreiben bekommen. Sie möchten,dass ich einer Beschäftigungsbeendigung im beiderseitigem Einvernehmen annehme und mit einer kleinen Abfindung endlich Ruhe gebe. Und dass sie mich nach Ablauf des Mutterschutzes sowieso kündigen würden. Poff und nun? An wen wende ich mich nun? Anwalt? Gewerbeausfsichtsamt? Wer kann helfen und was kann ich tun?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Sie möchten,dass ich einer Beschäftigungsbeendigung im beiderseitigem Einvernehmen annehme und mit einer kleinen Abfindung endlich Ruhe gebe.


Da wärst du schön blöd, wenn du das machst. Insofern du Kündigungsschutz hast (und den hast du bei Schwangerschft), wird von der Arbeitsagentur die Abfindung angerechnet aufs alg bis Kündigungsende (insofern du alg I berechtigt bist). Das heißt, dass du von deiner Abfindung nichts haben wirst. Deine Chefin und ihr Anwalt wissen ganz genau, dass sie die Kündigung ohne die Genehmigung der Behörde nicht durchbekommen.
-> http://bundesrecht.juris.de/muschg/__9.html

Wende dich an einen Anwalt.

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#7
 Von 
yvonnsche
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade das Gewerbeaufsichtsamt angerufen. Die haben mir auch geraten mir einen Anwalt zu nehmen, Nun ein weiteres Problem, ich bin nicht im Rechtsschutz, was nun? Das wird mir zu teuer! Was hat man für Möglichkeiten?

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#8
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
yvonnsche
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem nimmt Form an. Ich habe einen super Anwalt, der jetzt eine Abfindung rausholen will, ohne dass ich Einbußen habe. Wenn sich meine Chefinen nicht drauf einlassen möchten, dann haben wir als Trumpf im Ärmel das Beschäftigungsverbot, wo meine Ärztin nun mitspielt. Gehopst wie gesprungen müssen meine Chefinen zahlen. Also so oder so eine gute Aussicht! Vielen Dank!

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#10
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
yvonnsche
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich und danke für die wertvollen Tipps!!!!










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