Hallo,
wenn einem beispielsweise gesagt wird , das er eine Woche Urlaub nehmen soll , weil diese Woche keine Arbeit da ist usw. , und ER erfährt dann , das in der besagten Woche jemand anders seinen Job übernommen hat ..... ist doch nicht wirklich rechtens oder ? also wäre doch Arbeit da gewesen
MfG
" Zwangsurlaub "
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatist doch nicht wirklich rechtens oder ? :
Doch.
Zitatalso wäre doch Arbeit da gewesen :
Ja, aber offenbar nicht für ihn ...
dachte eigentlich das der Chef erstmal seine Angestellten in Arbeit bringen muß , statts sicn einer kostenloser Arbeitskraft zu bedienen .
da könnte man doch jeden AN durch einen ersetzen, der nix kostet ........... also ich finde das nicht wirklich i.O
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Harry drückt sich manchmal etwas knapp aus....
Es ist solange in Ordnung, wie der Arbeitnehmer es mit macht.
Hätten Sie gesagt, nö will keinen Urlaub, wäre es das Problem des AG gewesen, was er mit dir macht.
Und der war für den AG kostenlos?Zitatdas in der besagten Woche jemand anders seinen Job übernommen hat :
Ich auch nicht. Vermutlich war es nicht so.Zitatda könnte man doch jeden AN durch einen ersetzen, der nix kostet ........... also ich finde das nicht wirklich i.O :
Zitatdachte eigentlich das der Chef erstmal seine Angestellten in Arbeit bringen muß , statts sicn einer kostenloser Arbeitskraft zu bedienen . :
Nö, er muss dessen Arbeit auf haben wollen...
Wieso ist die andere Arbeitskraft kostenlos? Und wieso hätte der Arbeitnehmer, der in Zwangsurlaub geschickt wurde, mehr gekostet?Zitat:kostenloser Arbeitskraft
Wie lange wurde das denn im Voraus gesagt? Hat der Arbeitnehmer dann auch einen Urlaubsantrag gestellt? Vielleicht ist der Urlaubsanspruch durch diesen "Zwangsurlaub" nicht aufgebraucht worden. Dann kann der Arbeitnehmer den Urlaub ein zweites Mal nehmen, aber dieses Mal freiwillig.Zitat:wenn einem beispielsweise gesagt wird , das er eine Woche Urlaub nehmen soll , weil diese Woche keine Arbeit da ist
Wie viele Arbeitnehmer hat der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Ein großes Problem des Arbeitnehmers ist, dass er vielleicht gekündigt wird, wenn er sich wehrt.
Herr A arbeitet bei einer gemeinnützige Gesellschaft im Cateringbereich als Fahrer ,wo bei hier Schulen , Kitas und Firmen mit Essen beliefert werden .
Bei diesen "Essen Lieferungen" sind pro Auto (Tour ) immer 2 Mann nötig, vor langer Zeit herrschte mal Fahrermangel bzw. ein 2. Mann wurde vom Chef gesucht der mit zum Ausliefern fährt , darauf hin wurde mal bei der integrierten Tagesstätte des Unternehmens nachgefragt ob sie jemanden haben, der aushilft .
der "neue Mitarbeiter" bzw. Klient ist nun schon eine kleine Ewigkeit dabei und wird voll in die Tourenplanung vom Chef integriert. Der Mitarbeiter steht ja nun in keinem Arbeitsverhältnis und ist ja nun daher eine "kostenlose" Arbeitskraft für das Unternehmen.
.....auf jeden Fall wollte Herr A an einem Dienstag einen Tag Urlaub machen,zwecks Arztbesuch ..... der Urlaub wurde schon Tage vorher angekündigt ! ..... am Montag wollte Herr A seinen Urlaubsschein abgeben und der Chef tat so als ob er nichts wußte davon , auf jeden Fall sagte er , Herr A solle doch gleich 3 Wochen nehmen, da ja Ferien sind , und darum es nichts zu fahren gibt .
Herr A war dagegen und wollte nicht gleich seinen ganzen Urlaub nehmen müssen, wollte sich noch paar Tage aufheben für Weihnachten usw. oder für unvorgesehene Ereignisse. ...... darauf ließ er (Chef) nicht ein !
also Urlaubsschein für 3 Wochen ausgefüllt
nun hat Herr A erfahren, das in der besagten Woche wo er nur den einen Tag Urlaub haben wollte , ein anderer Fahrer mit besagten Klienten die ganze Woche noch Essen geliefert hat
quasi durch die Aktion 4 Tage Urlaub vergeudet
bin halt der Meinung, das Herr A ,an Stelle des Klienten hätte arbeiten müssen, oder ?
Gruß
Zitatalso Urlaubsschein für 3 Wochen ausgefüllt :
Wenn und da du dich darauf eingelassen hast, ist der Drops gelutscht.
Du bist resp. wärest nicht dazu verpflichtet gewesen und der Chef hätte den Urlaub auch nicht anordnen können.
Zitat§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs :
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
...
...
Zitatbin halt der Meinung, das Herr A ,an Stelle des Klienten hätte arbeiten müssen, oder ? :
Nein, denn A hatte Urlaub
Zitatalso Urlaubsschein für 3 Wochen ausgefüllt :
Zitat....auf jeden Fall wollte Herr A an einem Dienstag einen Tag Urlaub machen,zwecks Arztbesuch ..... der Urlaub wurde schon Tage vorher angekündigt ! ..... am Montag wollte Herr A seinen Urlaubsschein abgeben und der Chef tat so als ob er nichts wußte davon :
Wenn man Dienstag Urlaub machen möchte, beantragt man den nicht erst Montag.
ZitatDer Mitarbeiter steht ja nun in keinem Arbeitsverhältnis :
Natürlich steht er in einem Arbeitsverhältnis er arbeitet schließlich für die Firma. Er ist bestimmt auch nicht kostenlos, weil er unterliegt dem Mindestlohn.
Diese Problematik hat aber NICHTS mit dem Urlaub von A zu tun.
Alles nur Palaver... und selbst schuld.ZitatHerr A solle doch gleich 3 Wochen nehmen, da ja Ferien sind , und darum es nichts zu fahren gibt :
Der A=Fahrer erhält Urlaubsentgelt für 3 Wochen genehmigten Urlaub.
Der Neue geht den A nichts an.
Zitateinen Tag Urlaub machen,zwecks Arztbesuch :
Urlaub = Erholung
Arztbesuch = krank sein
Für einen Arztbesuch muss man doch keinen Urlaub nehmen? Man sagt dem Chef: Arztbesuch; kann ich erst um 11h anfangen?
Aber man nimmt dafür keinen Tag Urlaub und erhöht dann auf 3 Wochen!
Zitatdarauf ließ er (Chef) nicht ein :
Das hat der Chef aber nicht so einfach zu bestimmen, Herr A hätte da ein großes Wort mitzureden.
Ausnahme wären Betriebsferien.
Zitatbin halt der Meinung, das Herr A ,an Stelle des Klienten hätte arbeiten müssen, oder ? :
Genau, oder.
Herr A hat sich ja Urlaub genommen, also musste wer anders fahren.
ZitatArztbesuch = krank sein :
Was ist denn das für ein Blödsinn?
Herr A hätte ja noch die 1 Woche arbeiten können , quasi am Mo , Mi , Do und Frei , aber nein , da mußt er schon Urlaub machen ...klar wenn man eine "kostenlose Arbeitskraft" in der Zeit auch bekommen kann , .... warum nicht
Zitataber nein , da mußt er schon Urlaub machen :
Nein, gemusst hat er nicht - er hat es getan; du drehst dich im Kreis. Durch Wiederholen wird nix besser.
Du kannst aus dem Ereignis was für die Zukunft lernen.
Ein arbeitsrechtliches Problem gibt es ansonsten nicht.
Zitat...klar wenn man eine "kostenlose Arbeitskraft" in der Zeit auch bekommen kann , .... warum nicht :
Hat er genau 0 von, da er dich trotzdem bezahlen muss.
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