1,10 € Job oder Arbeitsgelegenheit

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
nele2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
1,10 € Job oder Arbeitsgelegenheit

Hallo
ich brauch mal einen Rat/Meinung.
Ich habe ein 1,10 € Job Angebot erhalten und werde dies bestimmt auch machen müssen (Eingliederungsvereinbarung), aber muss man sich denn so verkaufen lassen. Dabei erhalten wir (mein Mann hat einen Job 43h/Woche mit mießen Gehalt, daher ALGII Aufstocker) gerade mal 22 € ALG II und bei 30h Arbeitszeit pro Woche erhalte ich dann ein Taschengeld von 132 € im Monat. Und ich habe einen geregelten Tagesablauf bei 2 Kindern. Ich möchte gerne Arbeiten und das Angebot ist auch nicht schlecht, aber die Konditionen sind reine Ausbeute. Wo sind denn die Angebote 30h/W mit 900 €, die speziell für Familien neu geschaffen wurden. Da könnte man mal wieder auf eigenen Beinen stehen. So nun sagt mir bitte, wie toll es doch ist endlich wieder arbeiten zu gehen und wenn es auch blos 132 € im Monat sind.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich kann es mir nicht vorstellen, dass man für 1,10 euro arbeiten muss.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
nele2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

...wieso glauben sie das nicht? Wenn man die Stelle nicht antritt, werden die Leistungen um 30 % gekürzt bzw. ganz gestrichen und da man ja doch irgendwo abhängig ist bezügl. Kranken/Rentenvers. bleibt einen ja gar keine
andere Wahl. Ich find es halt auch nicht gut, aber so lange sich keiner richtig wehrt läuft es, wie es läuft - Menschenunwürdig!!!!

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
die Leistungen um 30 % gekürzt bzw. ganz gestrichen
, tja, das muss man dann wohl zu dem "Taschengeld von 132 € im Monat" dazuzählen.
Wenn ihr allerdings insgesamt zusammen zurzeit nur 22 Euro HartzIV erhaltet, solltest du den Job tatsächlich ablehnen und fur 154 Euro monatlich zum Beispiel Putzen gehen oder andere haushaltsnahe Diestnleistungen anbieten: das ist dann weniger Arbeit; krankenversichert wirst du bei dem Einkommen noch über den Ehemann.
Fazit: Man muss NICHT für 132 Euto im Monat arbeiten gehen.

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