1. Arbeitstag nach Elternzeit

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Arbeitstag nach Elternzeit

So heute war es soweit. Mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit. Nach langem Hin und her hatte ich gehofft dass das Thema Arbeiten in einer anderen Kanzlei für die Zeit der Kündigungsfrist vom Tisch ist. Heute um 8 Uhr sollte ich meiner Kanzlei sein, stand um die Uhrzeit davor und was war? Ein Brief klebte an der Tür. Fahre 60 km zur Arbeit!!! Mein Chef wäre die Woche nicht in der Lage mit mir zu arbeiten, ich soll mich ab 11.11 in der anderen Kanzlei zur Arbeit melden. Jetzt fängt das ganze wieder von vorne an! Wahrscheinlich kann ich jetzt nur noch gerichtlich dagegen vorgehen.

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45 Antworten
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#1
 Von 
Jura82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist genau die Frage?

Versetzung zur anderen Kanzlei oder "Kündigung" per Zettel an der Kanzlei-Tür?

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#2
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich dachte das wird zu meinem vorherigen Beitrag hinzugefügt.
Es geht darum das mein Chef Mich für die 2 Monatige Kündigungsfrist in eine andere Kanzlei versetzen möchte, weil er angeblich keine Arbeit und keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat. Hatte dies abgelehnt und auch mit der Agentur für Arbeit abgeklärt. Daraufhin sagte er mir ich soll heute um 8 Uhr zur Arbeit in seiner Kanzlei erscheinen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

Und was sagt dein AV über den Arbeitsort?

(Anmerkung: "Sorry, ich dachte das wird zu meinem vorherigen Beitrag hinzugefügt." - es gibt zwar Moderatoren, die hier im Forum dafür sorgen, dass Regeln eingehalten werden, aber allwissende Elfen oder sonstige gute Geister, die immer genau Beiträge zuordnen, gibt es nicht.)

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#4
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht nichts extra darüber. Es ist nur oben beim Arbeitgeber die Adresse der Kanzlei angegeben.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

Und die andere Kanzlei gehört zum gleichen Betrieb?

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#6
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, natürlich nicht. Es ist keine Partner Kanzlei. Lediglich ein Freund des Chefs.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
Jetzt fängt das ganze wieder von vorne an! Wahrscheinlich kann ich jetzt nur noch gerichtlich dagegen vorgehen.
Ich war der Meinung, das Ganze wurde dir hier schon ausführlich dargelegt.

Gegen was willst du gerichtlich vorgehen? Und wie?

Zitat (von Lotusbluete):
Daraufhin sagte er mir ich soll heute um 8 Uhr zur Arbeit in seiner Kanzlei erscheinen.
Wann hat er dir das gesagt?

am 29.10. hattest du geschrieben:
Noch dazu die Art und Weise wie er es gesagt bzw. geschrieben hat.
"Daher möchte ich Sie bitten sich am 9.11 um 8 Uhr in der Kanzlei XY einzufinden. Bei mir gibt es weder Arbeit noch einen Arbeitsplatz für Sie, weswegen ich Sie für die Zeit der Kündigungsfrist an den Kollegen verweise."

Die Kündigung ist für mich auch kein Problem, zumal ich bis meine Tochter in den Kindergarten geht dann erstmal zuhause bleiben werde.

Hat er dir schriftlich und fristgerecht gekündigt??
---------------------------------------
Es ist hier nicht so, dass Moderatoren jeden Beitrag nachlesen und recherchieren, ob dazu von dir schon was geschrieben wurde.
Du kannst deinen anderen Beitrag selbst verlinken.
Weißt du, wie das geht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja mir wurde hier gesagt das er mir das vorschlagen darf aber ich es nicht annehmen muss. So wurde es mir vom Amt auch bestätigt, da könnte ja jeder kommen und seine Arbeiter verleihen. Hierzu benötigt man eine Genehmigung, die hat er nicht.
Es ist richtig das er mir am Anfang gesagt hat ich solle heute um 8 Uhr in die andere Kanzlei kommen, das war ja vor der ganzen Schreiberei und meiner ausdrücklichen Aussage das ich meine Arbeitskraft ihm in seiner Kanzlei zur Verfügung stelle. Er hat mir erst am Freitag eine email geschrieben und mich gebeten heute um 8 Uhr mich in seiner Kanzlei einzufinden.

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#9
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Und nein, eine Kündigung hing nicht an der Tür. Lediglich das Schreiben mit der Aussage er sei heute, Morgen und übermorgen nicht in der Lage mit mir zu arbeiten. Weswegen er mich ab 11.11 zur besagten Kanzlei schickt und ich dort einen neuen Vertrag für die 2 Monate bekomme. Ich finde alles muss man sich nicht gefalllen lassen..

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

Dass der Chef dich nicht an irgendeine andere Kanzlei versetzen kann, ist doch klar wie Kloßbrühe. Dafür braucht es doch nicht einmal eine Anfrage hier. Genauso gut könnte er dich anweisen, die Arbeit in der Bäckerei ums Eck aufzunehmen ...

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
Ich finde alles muss man sich nicht gefalllen lassen..
Stimmt.
Zitat (von Anami):
Gegen was willst du gerichtlich vorgehen? Und wie?
Zitat (von Anami):
Hat er dir schriftlich und fristgerecht gekündigt??


Darf man auch fragen, als was du bei diesem Anwalt beschäftigt warst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

#2 weil er angeblich keine Arbeit und keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat.

Das ist allein das Problem deines Chefs; er ist zuständig, dass genug Arbeit für dich da ist und dass du arbeiten kannst - sein unternehmerisches Risiko.
Dass er dir die Tätigkeit in einer anderen Kanzlei vorschlagen darf, stimmt in dem wortgenauen Sinn, dass dergleichen eben nicht verboten ist.
Dein Chef kann dir jetzt kündigen, er könnte dich auch für den Rest der Zeit freistellen - oder dich auch zum Däumchendrehen antanzen lassen, wobei du in dem Fall auf Zuweisung angemessener Arbeit klagen könntest samt ordentlichem Platz ... so vergeht die Zeit auch. Oder einen Aufhebungsvertrag anbieten samt Abfindung ...

Ich hoffe, du hast diesen Zettel an der Tür aufgehoben. Für diese Woche darfst du dich wohl als freigestellt betrachten, wenn dein Chef derzeit nicht mit dir arbeiten kann/mag.

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#13
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war bei lhm über 5 Jahre als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig. Ich kenne mich jedoch im Arbeitsrecht nicht sonderlich aus, weswegen ich mir nicht zu 100 Prozent sicher war ob er mich dazu zwingen kann oder eben nicht.
Ich gehe davon aus, dass er mich zur eigenkündigung damit animieren möchte, um mich früher loszuwerden. Bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht müsste ich ja die anwaltsgebühren begleichen, egal ob ich gewinne oder nicht. Daher weiß ich nicht ob es lohnenswert ist da nun einen Anwalt einzuschalten..

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#14
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Aufhebungsvertrag hatte er mir schon vor Monaten angeboten jedoch ohne Abfindung.

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

Vor dem Arbeitsgericht braucht man jedenfalls in der ersten Instanz keinen Rechtsanwalt. Und meistens ist auch kein Rechtsanwalt nötig. Kosten dort sind also insgesamt sehr übersichtlich.
Allerdings wirst Du überlegen müssen, was denn genau zu beantragen sein wird. Ob du derzeit sinnvoll beschäftigt wirst oder nicht, ist ja die eine Frage, die andere wird sich Ende des Monats stellen, nämlich ob Gehalt kommt oder nicht.

-- Editiert von blaubär+ am 09.11.2020 12:05

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
Ich kenne mich jedoch im Arbeitsrecht nicht sonderlich aus, weswegen ich mir nicht zu 100 Prozent sicher war ob er mich dazu zwingen kann oder eben nicht.
ZWINGEN geht nicht. Auch nicht zu 1%.
Nicht nur nicht von Arbeitgebern bzw. nach Arbeitsrecht. Sondern generell nicht. Sonst ist es eine Straftat...etwa noch mit Androhung von Gewalt??

Da du, aus welchen Gründen auch immer, einfache Fragen nicht mit JA oder NEIN beantwortest...
Zitat (von Anami):
Hat er dir schriftlich und fristgerecht gekündigt??
Ich antworte dann mal für dich: NEIN, der AG hat mir nicht gekündigt. Weder schriftlich noch mündlich noch fristgerecht.---
Ist das richtig?
Zitat (von Anami):
Gegen was willst du gerichtlich vorgehen? Und wie?
Falls dir KEINE schriftliche Kündigung vorliegt, auch hier von mir die Antwort: Jetzt brauchst du gegen gar nichts vorgehen. Du brauchst auch nicht zu einem Anwalt.

Du kannst dich jetzt als bezahlt freigestellt betrachten.
Im anderen Beitrag hatte ich dir geschrieben, dass du auch noch Urlaubsanspruch aus der Zeit der Elternzeit hast.
Diesen kannst du zB jetzt beantragen. Schriftlich und nachweislich dem Arbeitgeber zustellen.
Oder auch später--- könnte dein Urlaubsanspruch abgegolten werden. In Geld.

Wichtiger Hinweis von @blaubär: Heb den Brief des RA von heute morgen gut auf. Damit belegst du, dass du heute deine Arbeitskraft angeboten hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe doch oben geschrieben das keine Kündigung an der Tür hing, nur das Schreiben. Er hat die Kündigung nur mehrmals erwähnt , zuletzt im Schreiben heute.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch eine Woche Resturlaub, diesbezüglich hatte ich ihm vor ein paar Wochen schon eine email geschrieben und gebeten dies zu überprüfen und mir zu bestätigen. Keine Antwort hierauf erhalten.

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#19
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
"Daher möchte ich Sie bitten sich am 9.11 um 8 Uhr in der Kanzlei XY einzufinden. Bei mir gibt es weder Arbeit noch einen Arbeitsplatz für Sie, weswegen ich Sie für die Zeit der Kündigungsfrist an den Kollegen verweise."


Wenn es wirklich vor das Arbeitsgericht geht, geht so ein Zettel denn dann als Freistellung durch?

Für mich persönlich hört sich dass nämlich an nach: "Bald kommt die Kündigung und Sie können zu Hause bleiben."

Aber irgendwie verstehe ich den Anwalt auch nicht. Keiner hat Geld zu verschenken, aber ein Anwalt kurz vor der Rente ist mit Sicherheit auch kein armer Schlucker.
Gut, Aufhebungsvertrag wollte die Dame nicht. Dann soll er seine Angestellte halt bezahlen und nach Hause schicken.Und da der Gute anscheinend immer noch keine Kündigung ausgesprochen hat, wird es nur teurer für ihn.
Das ist doch nicht Malermeister Willi Jahrgang 1930, der keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat. Der ist vom Fach und muss doch wissen, dass das in die Hose geht, wenn sie sich wehrt.

Signatur:

- car4000 -

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#20
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

Nur als Anmerkung: der Arbeitgeber muss keineswegs vom Fach sein, das ist bloß eine Annahme. Er könnte ja Spezialist sein für internationales Seerecht, oder für Versicherungsfragen und dergleichen.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Geht es nicht mit JA oder NEIN?

Ich fasse zusammen:
1. Du stehst in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis, heute ist dein 1. Arbeitstag nach Ende der Elternzeit.
2. Deine Arbeitszeit und dein Arbeitsort sind vertraglich nicht geändert worden.
3. Du hast heute deine Arbeitskraft am vertraglich vereinbarten Arbeitsort angeboten.

4. Du hast Urlaubsanspruch.
Dein Arbeitgeber muss dazu nichts prüfen und bestätigen.
DU musst, um diesen Anspruch durchzusetzen, Urlaub beantragen. X Tage von---bis beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist alles andere als ein Armer Schlucker :D hat mehrere Häuser geerbt und vermietet. Noch dazu verdient er als Anwalt alles andere als schlecht. Verstehe auch nicht wieso er mich nicht einfach freistellt wenn er wirklich keine Arbeit mehr für mich hat. Hätte mich heute gern mit ihm persönlich an den Tisch gesetzt aber man hat mich ja nicht mal reingelassen...
Danke für den Tipp mit dem Urlaub. Das werde ich nun in Angriff nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
Hätte mich heute gern mit ihm persönlich an den Tisch gesetzt aber man hat mich ja nicht mal reingelassen...
Vielleicht beginnst du endlich mal damit, auch aus der Sicht des AG zu schauen.
Ob arm oder nicht. Ganz offenbar legt er schon lange keinen Wert mehr auf deine Mitarbeit. Und auch nicht auf eine Runder-Tisch-Unterhaltung mit dir.
Warum er das alles bisher so zögerlich bis falsch angeht, dich loszuwerden, muss dich gar nicht interessieren.
Das macht es einfacher für dich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe die Sichtweise überhaupt nicht, deswegen fällt Es mir schwer das Verhalten nachzuvollziehen. Wobei er bei unseren 3 Azubis sich ähnlich arschig verhalten halt, aber das ist ne andere Geschichte.
Also für die Woche sehe ich mich als freigestellt aber was dann? Muss ich jetzt irgendwas tun? Kommenden Montag wieder vor seiner Tür stehen?

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#25
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
"Daher möchte ich Sie bitten sich am 9.11 um 8 Uhr in der Kanzlei XY einzufinden. Bei mir gibt es weder Arbeit noch einen Arbeitsplatz für Sie, weswegen ich Sie für die Zeit der Kündigungsfrist an den Kollegen verweise."


Dem Zettel bist du nicht nur diese Woche, sondern bis auf weiteres freigestellt. Es gibt ja schließlich weder Arbeit noch Arbeitsplatz. Der Kollege ist irrelevant.

Sinnvoll wäre vielleicht noch schriftlich darauf hinzuweisen, dass du bereit bist, jederzeit die Arbeit bei deinem Arbeitgeber wieder aufzunehmen. Sonst könnte man dir eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz unterstellen. Zustellung eigenhändig in den Briefkasten, am besten mit Zeugen.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Idee. Das mache ich auf jeden Fall. Danke für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
Ein Brief klebte an der Tür.

Den man hoffentlich mitgenommen hat?

Dann ist man diese Woche freigestellt und für nächste Woche bietet man nochmals seine Arbeitskraft zur Erbringung bei diesem AG an - idealerweise mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17452 Beiträge, 6493x hilfreich)

/// Ich verstehe die Sichtweise überhaupt nicht .. (lotusblüte #24)

Das ist auch nicht notwendig. Dieses Verstehen-Wollen gut und schön - es hilft bloß nix in der Situation. Da kommt es nur noch darauf an, dass du siehst und begreifst, dass du in deinen Rechten geschmälert bist. Dann die Entscheidung, sich zu wehren oder klein beizugeben. Wenn Wehren angesagt ist: Was sind die geeigneten Maßnahmen ...
Fakt ist: Du kommst aus der Elternzeit zurück und hast Anspruch auf deinen Arbeitsplatz wie zuvor.

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#29
 Von 
Lotusbluete
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Zettel habe ich natürlich mitgenommen und auch schon ans Arbeitsamt weitergeleitet. Hatte dort letzte Woche auch ein Gespräch mit einem Herren aus der rechtlichen Fachabteilung. Mal sehen was er dazu nun sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lotusbluete):
und auch schon ans Arbeitsamt weitergeleitet.
Das Arbeitsamt, welches heute die Agentur für Arbeit oder Arbeitsagentur heißt, ist für diesen Zettel gar nicht zuständig.
Die Arbeitsagentur und ihre *rechtliche Fachabteilung* wird da nichts zu sagen haben.

Die Arbeitsagentur kann und wird dich auch nicht in Bezug auf Kündigungsfragen rechtlich beraten. Es sei denn, du wurdest schon gekündigt...

Zitat (von Lotusbluete):
Ich verstehe die Sichtweise überhaupt nicht, deswegen fällt Es mir schwer das Verhalten nachzuvollziehen.
Andersherum bitte... Schau aus SEINER Sicht.
1. Er hat dir schon während der EZ gekündigt, wenn auch erfolglos.
2. Er sagte dir, wenn die EZ zu Ende ist, müsse er dir kündigen.
3. Er bietet dir ab 9.11. bzw. 11.11. eine andere Stelle mit anderem Vertrag an.
4. Er bot dir einen Aufhebungsvertrag an.
5. Er geht davon aus, dass du zu Ende Januar gekündigt bist.
6. Er kann dir betriebsbedingt keine Arbeit am Arbeitsort anbieten.

Aus dem, was du hier schreibst, kann ich nachvollziehen, was der AG will, obwohl ich den gar nicht kenne.
Dass er betriebsbedingt seine Azubis auch kündigt, ist nachvollziehbar.
Als AG muss er das nur rechtlich sicher machen.

Warum hattest du hier ganz am Anfang im ersten Thread vom 9.10. nach der exakten Kündigungsfrist gefragt? Wir hatten für dich den 29.1. als letzten Arbeitstag herausgefunden, wenn er dir am 9.11. gekündigt hätte.
Seine Antwort war das er kaum noch Arbeit habe und mich nicht beschäftigen kann. Er müsse mich direkt nach der Elternzeit kündigen und für die Zeit der Kündigungsfrist soll ich bei einem befreundeten Anwalt im gleichen Ort anfangen.

Hat er also vergessen, dir ordentlich (schriftlich) zu kündigen?

Außerdem: Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung. Es gäbe aber auch keine Sperrzeit von der Agentur. Insofern hättest du keine Nachteile. Du hättest bis zum letzten Tag Gehalts-und Urlaubsansprüche.

Zitat (von Lotusbluete):
Ich gehe davon aus, dass er mich zur eigenkündigung damit animieren möchte,
Das passt nicht zu dem, was du über ihn schreibst. Er hätte dich auch nicht eher los.

ICH gehe davon aus, dass er noch immer den Aufhebungsvertrag als Angebot aufrecht erhält.
ICH würde darüber nachdenken, diesen anzunehmen und zu Ende Januar auszuscheiden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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