Hallo Leute,
habe die Frage vor zwei Wochen wo anders gestellt, wollte sicherstellen ob meine "Lösung" richtig ist.
Habe einen Minijob, war 1 Tag krank, hätte 8 Stunden arbeiten müssen.
Mir wurde für den Tag etwa 18€ ausgezahlt, damit 1.5 Stunden berechnet. Erklärt wurde es dadurch, dass für Krankheitstage ein Wochendurchschnitt ("5 Tage Woche") berechnet wird und da ich nur 1 Tag krank war, bekomme ich nur 1/5 des Lohnes.
Laut "TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf Abs. 4", soll der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate für die Lohnfortzahlung genommen werden. Also, in den letzten 3 Monaten habe ich etwa 30 Tage gearbeitet, im Durchschnitt 7.5 Stunden und damit sollte für ein Krankheitstag 7.5 Stunden ausbezahlt werden.
Deren Erklärung mit der 5 Tage Woche, konnte ich in keinem Gesetzestext / Urteil finden..
1 Tag Krank - Lohn
23. November 2023
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Frage vom 23. November 2023 | 13:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Tag Krank - Lohn
#1
Antwort vom 23. November 2023 | 13:49
Von
Status: Heiliger (20350 Beiträge, 7365x hilfreich)
Zitat :Habe einen Minijob, war 1 Tag krank, hätte 8 Stunden arbeiten müssen.
Du bist also just an dem Tag krank gewesen, an dem du hättest arbeiten müssen.
Dann gilt Entgeltfortzahlungsgesetz "§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."
Wieder Mal der beliebte Fehler, mit Durchschnitten zu rechnen, wenn man dadurch sparen kann.
#2
Antwort vom 23. November 2023 | 15:59
Von
Status: Praktikant (727 Beiträge, 246x hilfreich)
Da die Arbeitszeit für diesen Tag bereits geplant war, gilt das Lohnausfallprinzip, wonach eben das Entgelt zu ersetzen ist, was der AN erhalten würde, wenn er gearbeitet hätte. Einen Durchschnitt wird nur herangezogen, wenn ein direkter Lohnausfall nicht vorliegt, also z.B. bei ungeplanten Zeiten und längerer Krankheit, unvollständigen Vergütungen, Akkordlohn.
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