Einen schönen guten Abend liebe User,
einer meiner Söhne musste sich krankschreiben lassen, prompt hatte er die sofortige Kündigung im Briefkasten!
In dieser stand u.a., dass der Arbeitgeber meinem Sohn auch keine Lohnfortzahlung gewähren wird, dies während der gesamten Krankschreibung, bzw. hat ihm für diese Zeit gleich so um die 200E vom normalen Lohn abgezogen
Was kann/muss er unternehmren?
Ich gehe davon aus, dass dies willkürlich und rechtswidrig geschieht.
Er ist noch in der Probezeit und da bräuchte man nach der sofortigen Kündigung keine Entgelte mehr bezahlen.
Ich hab's auch erst soeben erfahren, bitte um Nachsicht, wenn es etwas unklar rüber gekommen ist.
Werde gleich nochmals den Sachverhalt bei meinem Sohn hinterfragen!
Vielen Dank!
LG, Peter.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
1. Tag Krankschreibung, sofortige Kündigung!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung muss der AG tatsächlich keine Lohnfortzahlung leisten. Stattdessen gibt es dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Während der der ersten 6 Monate der Beschäftigung kann der AG jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
Wenn der AG jedoch so dumm ist und die Krankmeldung als Kündigungsgrund angibt, dann gibt es Chancen bei einer Kündigungsschutzklage.
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" "
danke @hh,
musste erstmal kurz nachfragen, mein Sohn hat am 15.07.09 seine Arbeit aufgenommen, Probezeit ein viertel Jahr.
Der AG muss also Lohnfortzahlung leisten, am 15.10. wäre die Probezeit ausgelaufen!
Es wurde kein Kündigungsgrund angegeben, es liegt aber auf der Hand, dass der AG sauer auf die Krankschreibung war und demzufolge gekündigt wurde.
Er hat am 30.09. seinen normalen Lohn erhalten, abzüglich die Tage (rund 200E), die er krank war, das kann doch so nicht richtig sein?
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
-- Editiert am 29.09.2009 18:12
-- Editiert am 29.09.2009 18:15
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Kein Mensch entlässt jemand nur weil er krank ist, und kaum wenn er selber nichts zahlen muss.
Einen Grund muss man in der Probezeit nicht angeben.
Wann die "ersten 4 Wochen" waren wirst du selber rausfinden, in dieser Zeit zaht die Krankenkassen den Lohn des Kranken, danach der AG.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
danke @mustermann,
ich versuche für meinen Sohn etwas Greifbares herauszukriegen, sry, deine Antwort hilft mir, bzw. Genannten, nicht wirklich weiter!
Und.....- du glaubst gar nicht, was heutzutage alles möglich ist und auch praktiziert wird, es fällt dem AG umso leichter, wenn keine Begründung vonnöten ist!
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Na gerne, schade das auch der Rest meiner Antwort so wenig bringt.
Herausfinden brauch man nichts, es ist völlig egal aus welchen Grund in der Probezeit gekündigt wird. Da die Kündigung "ohne Grund" durchgeführt wird reicht der aus.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
@Peter N
Ablauf der 4 Wochen, in denen eine GKV zuständig wäre ist der 13, August.
Der Ag sollte mal in das Engeltfortzahlungsgesetz schauen, §4
quote:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Sobald der Lohn fällig ist und nicht auf dem Konto verbucht ist, sollte dein Sohn ein freundliches, kurzes Schreiben aufsetzen. Das könnte so aussehen:
Sehr geehrter ...Chefname,
ich konnte am...keinen Eingang des vollen Lohns vom...bis..feststellen. Ich habe, wie jeder, Verpflichtungen und bitte um sofortige Überweisung auf das Konto Nr...
Sollte ich bis zum (7Tage Frist) wider Erwarten keinen Eingang verbuchen können, werde ich unverzüglich Lohnklage einreichen. Um dies zu vermeiden, bitte ich das Entgeltfortzahlungsgesetz, §4, zu beachten.
MFG Sohn von Pter N.
Sollte der AG tatsächlich nicht zahlen, dann muss dein Sohn beim Arbeitsgericht KLage auf Lohnzahlung einreichen.
Der Rechtspfleger im Arbeitsgericht...muss ich mehr sagen
Ausserdem ist hier meiner Ansicht nach, trotz Probezeit, die Methode des AG offensichtlich. Deshalb würde ich persönlich das Ganze nochmal in einem Erstgespräch mit einem FACHanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Sollte dein Sohn weiter AU sein, so muss er jetzt Antrag auf Krankengeld stellen. Du kennst das Procedere
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
quote:<hr size=1 noshade>Ausserdem ist hier meiner Ansicht nach, trotz Probezeit, die Methode des AG offensichtlich.[/quote
Welche Methode denn ? Jemanden in der Probezeit zu entlassen weil ihm seine Nase nicht passt ist der genaue Sinn der Probezeit.
EFZG § 3 Absatz 3
Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Hatt er denn bereits 4 Wochen gearbeitet ?
K. <hr size=1 noshade>
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Danke @Sunbee,
na, das ist doch was "Greifbares" liebe Sunbee, genauso habe' ich mir das vorgestellt!
Mein Sohn ist bist einschließlich heute (30.09.) noch krankgeschrieben, er ist seit dem 15.07. diesen Jahres bei der Firma beschäftigt, also steht ihm von der arbeitsrechtlichen Seite aus geseh'n auch die Lohnfortzahlung zu.
Demzufolge eine willkürliche, nicht gesetzeskonforme Handlung von Seiten des AG!
quote:
Der Rechtspfleger im Arbeitsgericht...muss ich mehr sagen
Nein, du musst nicht mehr sagen, ein kleines bisschen bin ich ja inzwischen auch firm, werde meinem Söhnchen das so mitteilen.
Ich habe ihm ja schon gesagt, dass er an den AG ein formloses Schreiben aufsetzen muss, mit Nennung des Entgeltlohnfortzahlungs - Paragrafen, mit einer Fristzetzung zur Lohnfortzahlung.
Dass er im ungünstigsten Fall klagen muss, weiß er auch schon, ich möchte aber stark hoffen, dass ihm dies erspart bleibt!
quote:
Sollte dein Sohn weiter AU sein, so muss er jetzt Antrag auf Krankengeld stellen. Du kennst das Procedere
Und ich nahm an, dass, wenn er weiterhin krankgeschrieben ist, auch die Lohnfortzahlung weiter greift, gut, wenn dem nicht so ist, werde ich ihm das so mitteilen!
Auch, dass es besser sein würde, einen Anwalt zu konsultieren, dann weiß er mehr, auch für etwaige, spätere Arbeitsstreitigkeiten!
Vielen Dank @Sunbee,
liebe Grüße, Peter.
@Mustermann,
Zitat:Hatt er denn bereits 4 Wochen gearbeitet ?
Ich erwähnte doch schon, 1. Arbeitstag war der 15.7.09, ab dem 23.09. war er AU, dürfte also reichen!
Danke auch dir,
Grüße, P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
-- Editiert am 30.09.2009 11:54
@Peter N
Die Lohnfortzahlung greift bis zum Tag der Kündigung, danach KG statt ALG1. Ist ja sogar Glück im Unglück, denn KG ist 70% des letzten Netto, ALG1 ca 60%.
Arbeitslos melden muss er sich trotzdem, nur Arbeitsuchend geht nicht während AU
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Hallo ,
hier der Sohn von Peter aus München
vielen Dank für eure vielen Beiträge
Das Forum ist echt Suuuper, hier bekommt man echt schnell Antworten.
Hoffe mein AG hat einsicht..An einem Rechtsstreit hab ich eigentlich kein Interesse.
Naja mal schauen, werde jetzt erstmal ein Brief aufsetzen.
Danke Daddy dir für deine Hilfe.
Drück dich aus München ( Oktoberfest is in the House -: )
Hoffe sehen uns bald mal wieder.
mit besten Grüßen
Marcello
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
@Peter N
Ich stelle die Antwort hier ein, damit der Fall anderen helfen kann. Es wäre gut, wenn du uns wissen lässt, wie es weitergeht
Ja, der Lohn muss bis zum letzten Arbeitstag gezahlt werden, auch wenn durch Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet werden kann. Siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.
Es sollte aber schon jetzt das KG beantragt werden und vor allem die Arbeitlosmeldung erfolgen. Dies MUSS zwingend innerhalb 3 Tagen ab Kenntnis der Kündigung passieren. Sonst erfolgt eine Sperre, die bei Genesung greift, für eine Woche wegen verspäteter Meldung. SGB III; § 144
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@Sunbee,
ja, natürlich werde ich hier den tatsächlichen Ausgang berichten, auch, wie du schreibst, als Hilfe für alle.
Den zweiten Teil (Absatz) deines Schreibens werde ich meinem Sohn gleich mitteilen, ich gehe davon aus, dass er dies nicht weiß.
Peter.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Ausgang des Procedere,
Lohn wurde vom AG nachgezahlt, lt. meinem Sohn wesentlich weniger als ihm tatsächlich zustehen würde, KG seiner GKV hat er nach vielem Hin - und Her auch erhalten.
Klagen war auf Grund der zur Verfügung stehenden "Mittel" nicht möglich, er fand nach kurzer Zeit aber wieder einen neuen Job, was in München nicht die Normalität ist!
An allen Usern, die hier geholfen haben, von meinem Sohn und mir ein herzliches Dankeschön!
Peter.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
quote:
Klagen war auf Grund der zur Verfügung stehenden "Mittel" nicht möglich
Sehr geehrter Peter N.,
der Rat mag von einer Anwältin ungewöhnlich erscheinen:
1. Öfter als man denkt, besteht ein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe - es gibt Anwälte, die beraten darüber ...
2. Beim Arbeitsgericht kann man sich auch selbst vertreten. Die Richter machen meist einen Vergleichsvorschlag. Falls es nicht zum Vergleich kommt: Bei Klagrücknahme bis zum Ende der Güteverhandlung oder bei Vergleich entstehen keine Kosten (die eh nicht sehr hoch sind).
M;fG
N. Unruh
Sehr geehrte Frau RA'in Unruh,
besten Dank für Ihre Information, ich gehe mal ganz einfach davon aus, dass er (Sohn) einfach keinen Bock auf den ganzen Stress mit dem Arbeitsgericht hatte, es war ihm einfach zuviel, obwohl meine Aussage "keine entsprechenden Mittel" ebenfalls zutrifft!
Nebenbei darf ich mal erwähnen, "es ist schade, dass Sie nicht in Berlin wohnen"!
Eine dermaßen arrangierte Rechtsanwältin - die sogar in einem Forum, wie z.B. in diesem - mitschreibt, ist nicht die Regel bzw. die Normalität!
Frdl. Grüße,
Peter N.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Oh neee, so ist es, anstatt erstmal nachzuschauen, wo denn die gute Frau wohnt...!
Peinlich, peinlich, das kann der besten Hausfrau (Hausmann) passieren, hoffentlich wurde es nicht von der Frau Anwältin gelesen! - Sorry! -
P.
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