1 Woche gearbeitet /Kündigung

13. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Xaga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Woche gearbeitet /Kündigung

Hallo,

habe folgendes Problem, habe nun 1 Woche in einer Firma gearbeitet, jedoch passt es hinten und vorne nicht. Wir haben uns drauf geeinigt, dass es nicht passt und ich heute nicht mehr kommen soll. Mündlich wurde mir zu heute ein unbefr. Arbeitsvertrag zu gesichert. Mündlich wurde keine Probezeit vereinbart.
Achja Lohnsteuerkarte usw. hab ich alles abgegeben.


Meine Fragen nun:
- welche Kündigungsfrist ?
- muss der Arbeitsvertrag mir ausgehändigt werden ?
- welche Kündigungsart sollte ausgewählt werden, um kein ärger mit Arbeitsamt zu bekommen ( Sperrzeit)
- hab ich trotzdem Gehaltsanspruch ?
- was ist noch zu beachten ?

-- Editiert von Xaga am 13.05.2008 10:44:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

- Kündigungsfrist gilt die gesetzliche (4 Wochen zum 15. oder Monatsende), wenn kein Tarifvertrag gilt.
- Warum sollte der Arbeitsvertrag noch ausgehändigt werden? Das Arbeitsverhältnis ist doch eh futsch.
- Gehaltsanspruch hast du so lange wie du gearbeitet hast. Da ihr euch ja geeinigt habt, dass du nicht mehr kommst, seh ich da keinen Gehaltsanspruch für die restliche Kündigungszeit.

MfG

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#2
 Von 
Xaga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

so gerade mit der firma gesprochen....dazu kommt noch dass sie es als
Praktikum nun ansehen ^^

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bei der Fragestellung hatte ich schon den Gedanken, dass es sich um Probearbeiten oder ein Praktikum handelt.
Wird das Ganze als Praktikum deklariert, ist dieses auch ohne Kündigung mit Zeitablauf beendet. Da hat das Arbeitsamt regelhaft nichts mitzureden, außer dass die Information über das Praktikums vor Beginn beim Amt vorliegen muß.
Zum Gehalt: Was wurde denn dazu vereinbart?
Probearbeiten gibt es auch häufig ohne Entlohnung.

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