Schwester S. ist froh, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorschreibt:
"Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gewährt wird."
Mit welcher konkreten Dienstplangestaltung könnte ihr die längstmögliche Folge von Arbeitstagen angeordnet werden, unter Berücksichtigung der vom EuGH favorisierten Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie?
EuGH: "Eine nationale Regelung, die einem Arbeitnehmer nicht garantiert, dass ihm eine Mindestruhezeit von 24 Stunden spätestens am siebten Tag nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt wird, steht der EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht entgegen.
Art. 5 der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung [ist] dahin auszulegen, dass er nicht verlangt, dass die kontinuierliche wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, dass die Mindestruhezeit von 24 Stunden innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
EuGH, Urteil vom 9.11.2017 in Rechtssache C‑306/16, betreffend ein vom Tribunal da Relação do Porto (Berufungsgericht Porto, Portugal) mit Entscheidung vom 23. Mai 2016 ergangenes Ersuchen um Vorabentscheidung, beim Gerichtshof eingegangen am 30. Mai 2016, in dem Verfahren António Fernando Maio Marques da Rosa gegen Varzim Sol – Turismo, Jogo e Animação SA
RK
10 Tage arbeiten
24. Februar 2025
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2025 | 18:59
Von
Status: Lehrling (1801 Beiträge, 719x hilfreich)
10 Tage arbeiten
#1
Antwort vom 24. Februar 2025 | 19:10
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 548x hilfreich)
12 Tage ist vermutlich zu einfach, oder?
Tag 1 24 Stunden Ruhepause
Tag 2 Arbeit
Tag 3 Arbeit
Tag 4 Arbeit
Tag 5 Arbeit
Tag 6 Arbeit
Tag 7 Arbeit
Tag 8 Arbeit
Tag 9 Arbeit
Tag 10 Arbeit
Tag 11 Arbeit
Tag 12 Arbeit
Tag 13 Arbeit
Tag 14 24 Stunden Ruhepause
#2
Antwort vom 24. Februar 2025 | 20:17
Von
Status: Lehrling (1801 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :12 Tage ist vermutlich zu einfach, oder?
Wie ist das für konkrete Wochentage festzulegen, wenn das ein Dauer-Muster sein können soll ( unter Berücksichtigung von "Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.", § 11 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz? )
RK
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#3
Antwort vom 25. Februar 2025 | 01:59
Von
Status: Legende (19011 Beiträge, 10257x hilfreich)
Zitat :Wie ist das für konkrete Wochentage festzulegen, wenn das ein Dauer-Muster sein können soll (
Der von Despi genannte Plan kann rechtskonform an jedem Wochentag beginnen.
Zitat :"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."
Dieser Satz ist doch äquivalent mit "innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen 2 Tage frei sein".
Und das ist mit Despis Plan gegeben.
#4
Antwort vom 25. Februar 2025 | 09:44
Von
Status: Student (2176 Beiträge, 431x hilfreich)
Genau so.Zitat :Wie ist das für konkrete Wochentage festzulegen
#5
Antwort vom 25. Februar 2025 | 19:20
Von
Status: Lehrling (1801 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :Der von Despi genannte Plan kann rechtskonform an jedem Wochentag beginnen.
Nicht an jedem; Tag 1 seines Plans kann/darf jedenfalls kein Mittwoch sein:
Wenn in seinem Dienstplan Tag 1 ( 24h arbeitsfrei ) ein Mittwoch wäre, Tag 2 (mit Arbeitspflicht ) der darauffolgende Donnerstag, .... und Tag 14 arbeitsfreier Dienstag der übernächsten Woche - dann würde während der von seinem Plan überspannten Kalenderwoche Montag ( Tag 6 ) bis Sonntag ( Tag 12 ) keine 24-stündige Ruhezeit gewährt. In Deutschland ist Artikel 5 der EU-Arbeitszeitrichtlinie in der Weise umgesetzt, dass als fester Bezugszeitraum für die Gewährung der 24-stündigen Ruhezeit innerhalb eines Siebentageszeitraums gesetzlich die Kalenderwoche festgelegt ist:
"Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen [ ... ] von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden."
Das erwähnte Urteil des EuGH verneinte, dass eine nach nationaler Regelung möglicherweise fehlende Garantie eines freien siebenten Tags nach jeder vorangegangenen sechstätigen Beschäftigung mit Artikel 5 ( wöchentliche 24-stündige Mindestruhezeit ) unvereinbar sei.
Artikel 5 sichere Arbeitnehmern lediglich die Gewißheit, nach nationalem Recht innerhalb eines ( von jedem Mitgliedsstaat nach eigenem Gutdünken regelbarem ) festem Bezugszeitraums das Recht auf Gewährung irgendeneines freien Tags während eines Siebentagszeitraums zu bekommen.
Fester Bezugszeitraum ist ( in Deutschland ) die Kalenderwoche. Von der Befugnis aus Artikel 16a der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist in Deutschland kein Gebrauch gemacht worden:
"Die Mitgliedstaaten können für die Anwendung [ von Artikel 5 ( wöchentliche Ruhezeit ) ] einen Bezugszeitraum von bis zu 14 Tagen [ vorsehen ].
"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."
Zitat :.... ist doch äquivalent mit "innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen 2 Tage frei sein".
Nein: weder folgt aus der Einhaltung der ersten Vorschrift die der zweiten, noch umgekehrt, sodaß sie nicht als äquivalent angesehen werden können.
Wenn im ersten Zweiwochenzeitraum die ersten beiden Tage frei sind, und in den nachfolgenden 14 Tagen die beiden letzten Tage - dann würde sich ein längere Folge als 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage ergeben können.
Umgekehrt läßt die Ersatzruhetagsregelung für Sonntagsbeschäftigung eine durchgängige Beschäftigung von über 14 Tagen zu, z.B. von Montag, dem 1., bis Freitag, dem 19., d.h. (über) 14 Tage ohne einen ( geschweige denn 2 ) freie Tage. ( Wenn etwa Samstag, der 20. als Ersatzruhetag für eine Sonntagsbeschäftigung am 7. , und Montag der 22. als Ersatzruhetag für eine Sonntagsbeschäftigung am 14. gewährt würde, wäre die Ersatzruhetags-Vorschrift eingehalten. )
Also:
Zitat :Zitat :12 Tage ....
Wie ist das für konkrete Wochentage festzulegen, wenn das ein Dauer-Muster sein können soll?
RK
#6
Antwort vom 25. Februar 2025 | 21:57
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 69x hilfreich)
Hören Sie doch bitte einfach auf, hier Fragen zu stellen. Sie wissen sowieso alles besser und ausser andere User ausführlich zu belehren, fällt Ihnen nichts ein. Ihnen kann man schlicht nicht helfen, daher sind Ihre Threads überflüssig wie ein Kropf!
#7
Antwort vom 25. Februar 2025 | 22:08
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 548x hilfreich)
Zitat:Hören Sie doch bitte einfach auf, hier Fragen zu stellen
Nein, gern mehr dieser „Rätsel".
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