Kann mir wer sagen, ob wenn ich 7 Tage Do-Do ins Ausland geschickt werde, die gesammte Zeit Arbeitszeit ist? Mir geht es besonders um den Sonntag. Mündlich war abgemacht, dass Sonntag gearbeitet wird, nur wenn jetzt der Maschinenbediener hier kein Bock hat am Sonntag, gehts ja Sonntag nicht.
Ich habe doch aber meinem Arbeitgeber meine Zeit für die gesammten 7 Tage zur Verfügung gestellt, und halte mich auch nicht in meiner gewohnten Umgebung auf.
Danke schon mal.
10 Tage im Ausland
18. Juni 2021
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Frage vom 18. Juni 2021 | 19:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Tage im Ausland
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2021 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatKann mir wer sagen, ob wenn ich 7 Tage Do-Do ins Ausland geschickt werde, die gesammte Zeit Arbeitszeit ist? :
Ja, jemand der die Details der vertraglichen Vereinbarungen kennt, dürfte durchaus abschätzen können was da als Arbeitszeit gilt.
#2
Antwort vom 18. Juni 2021 | 20:36
Von
Status: Weiser (17429 Beiträge, 6486x hilfreich)
//// wenn jetzt der Maschinenbediener hier kein Bock hat am Sonntag
Die Abmachung lautet also 7 Tage; wenn nun der Partner vor Ort 'streikt' am Sonntag, bietest du doch gleichwohl deine Leistung an, auch wenn du gehindert bist ---- läuft also auf Annahmeverzug hinaus, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2021 | 05:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAnnahmeverzug :
Gib mir da mal bitte eine schnelle Zusammenfassung. Ich verlaufe mich da im Internet.
#4
Antwort vom 28. Juni 2021 | 08:20
Von
Status: Weiser (17429 Beiträge, 6486x hilfreich)
google einfach 'arbeitsrecht annahmeverzug'
#5
Antwort vom 28. Juni 2021 | 14:46
Von
Status: Gelehrter (10694 Beiträge, 4208x hilfreich)
Kurzfassung:
Du stellst Deine geschuldete Arbeitskraft zur Verfügung, der Arbeitgeber nimmt diese nicht an = Für Dich den Sonntag frei, bei vollem Gehalt.
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