10 Tage im Ausland

18. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
JungeVonNebenanreal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Tage im Ausland

Kann mir wer sagen, ob wenn ich 7 Tage Do-Do ins Ausland geschickt werde, die gesammte Zeit Arbeitszeit ist? Mir geht es besonders um den Sonntag. Mündlich war abgemacht, dass Sonntag gearbeitet wird, nur wenn jetzt der Maschinenbediener hier kein Bock hat am Sonntag, gehts ja Sonntag nicht.

Ich habe doch aber meinem Arbeitgeber meine Zeit für die gesammten 7 Tage zur Verfügung gestellt, und halte mich auch nicht in meiner gewohnten Umgebung auf.

Danke schon mal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von JungeVonNebenanreal):
Kann mir wer sagen, ob wenn ich 7 Tage Do-Do ins Ausland geschickt werde, die gesammte Zeit Arbeitszeit ist?

Ja, jemand der die Details der vertraglichen Vereinbarungen kennt, dürfte durchaus abschätzen können was da als Arbeitszeit gilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17429 Beiträge, 6486x hilfreich)

//// wenn jetzt der Maschinenbediener hier kein Bock hat am Sonntag

Die Abmachung lautet also 7 Tage; wenn nun der Partner vor Ort 'streikt' am Sonntag, bietest du doch gleichwohl deine Leistung an, auch wenn du gehindert bist ---- läuft also auf Annahmeverzug hinaus, oder?

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#3
 Von 
JungeVonNebenanreal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Annahmeverzug


Gib mir da mal bitte eine schnelle Zusammenfassung. Ich verlaufe mich da im Internet.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17429 Beiträge, 6486x hilfreich)

google einfach 'arbeitsrecht annahmeverzug'

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Kurzfassung:

Du stellst Deine geschuldete Arbeitskraft zur Verfügung, der Arbeitgeber nimmt diese nicht an = Für Dich den Sonntag frei, bei vollem Gehalt.

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