Kann mir wer sagen, ob wenn ich 7 Tage Do-Do ins Ausland geschickt werde, die gesammte Zeit Arbeitszeit ist? Mir geht es besonders um den Sonntag. Mündlich war abgemacht, dass Sonntag gearbeitet wird, nur wenn jetzt der Maschinenbediener hier kein Bock hat am Sonntag, gehts ja Sonntag nicht.
Ich habe doch aber meinem Arbeitgeber meine Zeit für die gesammten 7 Tage zur Verfügung gestellt, und halte mich auch nicht in meiner gewohnten Umgebung auf.
Danke schon mal.
10 Tage im Ausland
18. Juni 2021
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juni 2021 | 19:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Tage im Ausland
#1
Antwort vom 18. Juni 2021 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (129155 Beiträge, 41200x hilfreich)
Zitat :Kann mir wer sagen, ob wenn ich 7 Tage Do-Do ins Ausland geschickt werde, die gesammte Zeit Arbeitszeit ist?
Ja, jemand der die Details der vertraglichen Vereinbarungen kennt, dürfte durchaus abschätzen können was da als Arbeitszeit gilt.
#2
Antwort vom 18. Juni 2021 | 20:36
Von
Status: Heiliger (20138 Beiträge, 7295x hilfreich)
//// wenn jetzt der Maschinenbediener hier kein Bock hat am Sonntag
Die Abmachung lautet also 7 Tage; wenn nun der Partner vor Ort 'streikt' am Sonntag, bietest du doch gleichwohl deine Leistung an, auch wenn du gehindert bist ---- läuft also auf Annahmeverzug hinaus, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Juni 2021 | 05:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Annahmeverzug
Gib mir da mal bitte eine schnelle Zusammenfassung. Ich verlaufe mich da im Internet.
#4
Antwort vom 28. Juni 2021 | 08:20
Von
Status: Heiliger (20138 Beiträge, 7295x hilfreich)
google einfach 'arbeitsrecht annahmeverzug'
#5
Antwort vom 28. Juni 2021 | 14:46
Von
Status: Philosoph (13178 Beiträge, 4709x hilfreich)
Kurzfassung:
Du stellst Deine geschuldete Arbeitskraft zur Verfügung, der Arbeitgeber nimmt diese nicht an = Für Dich den Sonntag frei, bei vollem Gehalt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten