Hallo Zusammen,
es geht um eine Klausel im Arbeitsvertrag "10 % Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten" (den genauen Wortlaut müsste ich nachschlagen). Ich bin eine "normale" Bürokauffrau mit vertraglich 40 Wochenstunden und normalem Gehalt. Beim Recherchieren bin ich auf Erläuterungen gestoßen, dass so eine Klausel eigentlich nur bei höheren Positionen mit höherem Gehalt in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen wird.
Nun meine Fragen:
1. Ist diese Klausel heutzutage noch rechtens?
2. Bedeutet das bei 40 Wochenstunden also 160 Monatsstunden, dass 16 Überstunden jeden Monat quasi verfallen?
3. Dürfen dann bis zu 16 Überstunden pro Monat auch nicht ausgeglichen werden (also Zeitausgleich)?
Habe beim Recherchieren im Internet nichts eindeutiges gefunden.
Danke vorab für eure Antworten!
-- Editiert von Morello am 30.06.2020 17:21
10%-Überstunden-Klausel im Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat1. Ist diese Klausel heutzutage noch rechtens? :
Das hat nichts mit "heutzutage" zu tun - im Gegenteil, solche Klauseln sind schon wieder stark im kommen.
Zitat2. Bedeutet das bei 40 Wochenstunden also 160 Monatsstunden, dass 16 Überstunden jeden Monat quasi verfallen? :
Ja, wenn der AG die nicht abruft verfallen die - da ist nichts mit nacharbeiten.
So, habe den genauen Wortlaut noch mal nachgeschlagen.
Was bedeutet "Überstunden bis zu 10% der wöchentlichen Arbeitszeit sind im Gehalt enthalten."?
Was bedeutet das in Stunden auf den Monat gesehen? 4 Stunden pro Woche oder 4 pro Monat?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas bedeutet "Überstunden bis zu 10% der wöchentlichen Arbeitszeit sind im Gehalt enthalten."? :
Das sollte sich aus dem Kontext ergeben - am besten mal die ganze Klausel posten.
Der Arbeitgeber hätte gerne, dass seine Arbeitnehmer ohne Bezahlung oder Ausgleich bei Bedarf eben 4 Stunden pro Woche mehr arbeiten. Manche Arbeitgeber sehen das als Freifahrtschein, die Mehrarbeit jeden Monat oder jede Woche abzurufen, manche meinen die Klausel ernst, eben als Ausnahmefall.
Als Arbeitnehmer bleibt die Überlegung, ob man 2 Tage jeden Monat mehr ohne Bezahlung arbeiten will. Gerade angesichts des normalen Gehalts fehlt mir hier der Grund, sowas zu unterschreiben.
Nach Tarif wird hier aber nicht gezahlt? Dann würden ja die Mehrarbeitsstunden höchstwahrscheinlich zur Unterschreitung des tariflich vereinbarten Gehalts führen.
Also ich würde das so interpretieren:
Im (monatlichen) Gehalt sind Überstunden bis zu 10% der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit enthalten. Also 4 Stunden pro Monat. Ich denke aber diese Interpretation müsste man gerichtlich durchsetzen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten