100€ Falschgeld

15. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)
100€ Falschgeld

Hallo!
Ich, (60) Kassiererin im Großhandel kassiere meist alleine in Spitzenzeiten ohne Zählmaschinen ohne Prüfgeräte um die 40.ooo € an Bargeld, oft 2 u. 3 Tausend in Bergen von kleinen Scheinen alles per Hand. Allein das korrekte Zählen ist nur unter enormen Zeitdruck und Beschimpfen der Kunden möglich.
Nun ist mir ein falscher 100 € Schein untergekommen, weil man diese Berge von Scheinen einfach nicht prüfen kann. Die Schlangen an meiner Kasse enden nie.
Welche Konsequenzen können nun folgen.
Lt. meiner Rücksprache mit der Polizei habe ich mit dem Melden des Falschgeldes an meine Vorgesetzten (ich habe den Schein selbst aber zu spät erkannt) meine Pflicht getan. Lt. deren Anweisung musste ich den Schein am Abend ganz normal mit zur Bank geben. Das Falschgeld erscheint nun als mein Mankogeld im System, obwohl keinerlei Prüfgerätschaften von der Firma bereitgestellt werden und bei solchen Massen an Scheinen ein Prüfen alles Scheine unmöglich ist.
Wer weiß Rat?
Danke Euch Martha



-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1824x hilfreich)

quote:
Das Falschgeld erscheint nun als mein Mankogeld im System, obwohl keinerlei Prüfgerätschaften von der Firma bereitgestellt werden


Der AN wird hier nur dann haften, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (die Fälschung also für jedermann klar erkennbar war).

Mal dumm gesagt, wenn du einen 300-EUR-Schein annimmst, dann ist das immer grob fahrlässig, da hilft auch kein "ich konnte nicht gucken, weil die Kunden sauer werden, wenn sie warten müssen".

quote:
Lt. deren Anweisung musste ich den Schein am Abend ganz normal mit zur Bank geben.


Eindeutig als Falschgeld deklariert oder nicht? Wenn die Anweisung war, den wieder unter das normale Geld zu mischen, könnte sich der Anweisende strafbar gemacht haben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Mitarbeiter an einer Kasse können bei Zahlung von Mankogeld für jeden Fehlbetrag in Regress genommen werden, egal ob der Fehlbetrag fahrlässig oder unter größter Sorgfalt entstanden ist.
Die Frage ist hier, ob das vom Arbeitgeber gezahlte Mankogeld die 100,-€ abdeckt. Ist die gezahlte Summe niedriger, muß nur bis dieser Höhe gehaftet werden.

Was hat denn die Polizei zu der Anweisung gesagt, dass das Geld an die Bank weitergereicht werden sollte?

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.378 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.640 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.