Hallo,
Ich habe vor kurzen in einem Krankenhaus als Erzieherin im Spielzimmer angefangen.
Laut Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 35 Stunden.
Im Vertrag steht zum Punkt Arbeitszeit folgendes:
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden ausschließlich der Pausen.
(2) Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Arbeitgeberin. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen.
(3) Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, auf Anforderung gegebenenfalls auch Über- und Mehrarbeit, sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten.
Unter dem Punkt Urlaub steht:
(1) Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche (20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub und 10 Tage übergesetzlicher Mehrurlaub). ....
Nun würde ich gerne wissen, ob es sich bei mir um eine 5-Tage-Woche handelt, da der Urlaub ja danach berechnet wird.
Eine Kollegin von mir arbeitet z.B. 11 Tage am Stück durch mit 7 Stunden pro Tag und hat dann den Freitag, Samstag & Sonntag frei. Dann wieder 11 Tage usw.
Wir haben nun einen Arbeitsplan erstellt, an dem ich alle zwei Wochen das komplette Wochenende arbeite und dafür dann nach diesem WE den Montag frei bekomme und darauf die Woche den Mittwoch. Also als Ausgleichstage für das Wochenende.
Nun sagte sie mir aber, dass wir das noch mit der Stationsschwester besprechen müssen und es sein kann, dass diese will, dass ich auch 11 Tage am Stück arbeite und dann nur einen Ausgleichstag für den Sonntag bekomme.
Geht das denn überhaupt? Darf sie das verlangen? Die täglichen Arbeitsstunden wären dann etwas weniger.
Oder bedeutet die Klausel mit dem Urlaub in meinem Vertrag, dass ich eine 5-Tage-Woche habe und nicht 11 Tage durcharbeiten muss?
Auf meine Nachfrage vor Unterzeichnung des Vertrages wurde mir gesagt, dass ich zwei Ausgleichstage in der >Woche bekommen werde, in der ich am Wochenende arbeite.
Außerdem würde ich gerne wissen, wie es mit Arbeit an Feiertagen aussieht? Meine Kollegin und ich haben uns die Feiertage aufgeteilt und sie sagte mir, wir dürften nicht gewzungen werden am Feiertag zu arbeiten, werden aber darum gebeten. Dafür würde ich dann keinen Ausgleichstag bekommen, sondern nur Überstunden.
Bin in diesen Punkten recht ratlos und hoffe, mir kann das Jemand erklären und mir meine Fragen beantworten.
MFG
11-Tage-Woche bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden, oder 5-Tage-Woche?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Regelung zum Urlaub hat nichts damit zu tun, wie viel Tage in der Woche sie arbeiten müssen. Nach den Regelungen zu Arbeitszeit kann der AG Sie vielmehr flexibel einsetzen. Es kann also durchaus dazu kommen, dass Sie auch mal alle Tage in einer Woche arbeiten. Lediglich die gesetzlich geforderten Ausgleichstage sind dann zu gewähren.
Im Hinblick auf die Feiertagsarbeit gibt es für Krankenhäuser in § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG
eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen für die Arbeiten, die nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Was ja auch einleuchtend ist, weil Patienten auch an Sonn- und Feiertagen betreut, behandelt und versorgt werden müssen, der Empfang für Besucher besetzt sein muss, etc. Ginge es jetzt aber um die Buchhalterin in der Verwaltung, würde diese Befreiung nicht greifen, weil diese Arbeiten nicht notwendig sonn- und feiertags durchgeführt werden müssen. Wie es sich bei einer Erzieherin im Spielzimmer verhält, vermag ich derzeit nicht zu sagen. Was sind denn dort Ihre Aufgaben?
-- Editiert von Eidechse am 07.10.2015 16:05
Und der Ausgleichstag gilt dann nur für den Sonntag oder habe ich Anrecht auf einen Ausgleich für den Samstag und Sonntag? So, wie es mir vorab gesagt wurde...
Ich betreue das Spielzimmer. D.h. ich spiele mit den Kindern, biete ihnen gegebenfalls Bastelangebote an und versuche ihnen den Aufenthalt etwas angenehmer zu gestalten.
Achja, wie müsste denn die tägliche Arbeitszeit berechnet werden, wenn ich nun 11 Tage am Stück durcharbeite und dann 3 tage frei bekomme. Und dies dann immer so weiter.
-- Editiert von Naly am 07.10.2015 16:20
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Na, die Arbeitszeit von 2 Wochen beträgt 70 h - durch 11 macht das 6 h und 22 Minuten. Insofern wäre ein 10-Tage-Block mit täglich 7 h schon logischer. Die oben erwähnte Kollegin mit den 11 Tagen zu 7 h produziert ja dann auch ständig Überstunden, weil sie in 2 Wochen 77 h arbeitet.
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