zwei Fragen:
x arbeitet im Altenheim in der Hauswirschaft, 70%, die Arbeitszeit ist so verteilt: 12 Tage arbeiten 2 Tage frei.
Ist das zulässig?
Frage 2
wieviel urlaubstage stehen x zu?
Dankeschön
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12 Tage arbeiten
12 Tage Arbeit + 2 Tage frei macht im Schnitt eine Sechs-Tage-Woche; die Mindestzahl arbeitsfreier Sonntage dürfte somit auch eingehalten sein (ich habe nicht eigens nachgeschaut)
Der Urlaubsanspruch nach BUrlG wäre dann mindestens 24 U-Tage.
siehe auch
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/arbeitgeber/arbeitszeit0/wann-ist-sonntagsarbeit-erlaubt.html
Von Bedeutung dort ist noch der Absatz zum Ausgleich von Sonntagsarbeit.
Evtl gibt es bei euch auch einen Tarifvertrag, der dann nähere Regelungen enthalten dürfte
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Sonntagsarbeit ist im konkreten Fall nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG
erlaubt.
Sofern bei den beiden freien Tagen mindestens einer ein Sonntag ist, ist auch § 11 Abs. 1 ArbZG
erfüllt (mind.15 freie Sonntage im Jahr)
Der andere freie Tag erfüllt die Forderung nach einem Ersatzruhetag (§ 11 Abs. 3 ArbZG
)
Das Arbeitszeitmodell ist daher zulässig, sofern von den beiden freien Tagen mindestens einer ein Sonntag ist. Für Arbeit an Feiertagen muss zusätzlich ein freier Tag gewährt werden.
Wenn keine andere vereinbarung besteht, dass stehen dem AN mindestens 24 Tage Urlaub zu (§ 3 Abs. 1 BUrlG
)
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