Hallo,
ich möchte zum 31.1. meine Arbeit kündigen und dann wechseln. Jetzt erhalte ich von meinem aktuellen Arbeitgeber
Ende nov noch ein 13. Gehalt nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - Verwaltung (TVöD -V). Meine Frage ist, ob ich dieses wieder zurück zahlen müsste, wenn ich Ende Januar gehe oder es behalten darf, da ich ja das komplette Jahr da war?
13. Gehalt nach Kündigung zurück zahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was konkret steht dazu in den vertraglichen Vereinbarungen?
zu 99% nicht, aber lies nochmal nach.
der Anspruch auf Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienat ist mWn einzig und allein abhängig vom Bestehen eines gültigen Arbeitsvertrages nach TVöD am 30.11.
Grüße
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Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
ich habe mich geirrt, es ist der 1.12
Im Vertrag steht nichts dazu. Lediglich steht drin, dass dieser Tarifvertrag gilt
Dann auf zum BR - die sollten den TV kennen.
Meines Wissens hat der TVöD voll auf Stichtagregelung umgestellt (ggü. dem alten BAT).
Lies
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-21-bestehen-eines-arbeitsverhaeltnisses-am-112_idesk_PI13994_HI2206801.html
Nein, musst du nicht.ZitatMeine Frage ist, ob ich dieses wieder zurück zahlen müsste :
Warum dorthin?ZitatDann auf zum BR - die sollten den TV kennen. :
Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung...Unerheblich ist, wie lange das Arbeitsverhältnis nach dem Stichtag 1.12. noch fortdauert. Ein Ausscheiden des Beschäftigten nach dem 1.12. – gleich aus welchem Grund – berührt den Anspruch auf die Jahressonderzahlung nicht.
Da der TE zum 31.01.2020 gekündigt hat, dürfte ihm die Sonderzahlung voll zustehen.
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