Hallo,
mir stellt sich eine Frage zu folgendem Fall: Ein AN erhält xxx EUR monatlich brutto und es wird freiwillig ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Gratifikation) gezahlt.
In einer Gehaltsverhandlung wird ein 13. Gehalt vereinbart. Die schriftliche Mitteilung dazu lautet:
Das Entgelt wird ab dem 01.08.xxxx von monatlich xxx EUR brutto auf monatlich xxx EUR bei xxx Std. monatlich festgesetzt. Zusätzlich erhalten Sie ab sofort ein 13. Entgelt, zahlbar jeweils im November.
Im November erfolgt dann die anteilige Zahlung eines 13. Gehalts, aber keine Gratifikation. Auf Nachfrage wird gesagt, dass das 13. Gehalt die Gratifikation ersetze und nicht zusätzlich gezahlt werde.
Dieser Umstand wurde weder in der Gehaltsverhandlung noch in der schriftlichen Mitteilung zur Gehaltsanpassung mitgeteilt.
Hat der Arbeitgeber Recht oder besteht Anspruch auf ein 13. Gehalt und die Gratifikation (letztere natürlich nur solange sie allgemein gezahlt wird, da dies ja freiwillig passiert)?
Danke für eure Meinung.
Gruß ViperMaster
13. Gehalt und Weihnachtsgeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
offenbar prallen hier zwei meinungen aufeinander. dein AG meint, dass die vereinbarung über das 13. gehalt die gratifikation schluckt. wenn du es anders siehst, bleibt wohl nur der rechtsweg. aus deinen ausführungen ergibt sich m.e. kein anhaltspunkt, von außen für das eine oder andere zu votieren.
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Okay, vielen Dank. Deinen Ausführungen entnehme ich aber auch, dass es keine allgemein übliche oder zwingende Regelung gibt, die die Ansicht des AG stützen würde, oder?
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Es ist eine neue Gehaltsvereinbarung getroffen worden, die wohl die alte ersetzt. Wenn da nichts mehr von Gratifikation drinnen steht, das beide Seiten akzeptiert haben, dann sieht es wohl schlecht aus.
wirdwerden
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quote:
Es ist eine neue Gehaltsvereinbarung getroffen worden, die wohl die alte ersetzt.
Soweit stimme ich zu.
quote:
Wenn da nichts mehr von Gratifikation drinnen steht, das beide Seiten akzeptiert haben, dann sieht es wohl schlecht aus.
Grundsätzlich auch soweit richtig. Allerdings steht auch in keiner der vorigen Entgeltvereinbarungen und auch im ursprünglichen Arbeitsvertrag nichts von einer Gratifikation.
Die Gratifikation wurde trotzdem bisher immer gezahlt. Natürlich immer mit einem expliziten Hinweis, dass sich aus der Zahlung kein Anspruch ergibt (Betriebliche Übung).
Da bisher die Gratifikation ohne weitere Vereinbarung gezahlt wurde, sehe ich nicht, warum sie jetzt mit der Vereinbarung eines 13. Gehaltes nicht mehr gezahlt werden sollte. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn der AG sich entschließt, die Gratifikation grundsätzlich nicht mehr zu zahlen. Das kann er natürlich machen, da sie freiwillig gezahlt wurde/wird, aber dann muss dies wohl auch für alle anderen gelten (oder vielleicht mit entsprechender Begründung für bestimmte Gruppen).
.. die frage ist doch, ob du getäuscht, 'über den tisch gezogen' wurdest. und das ist so schlecht abzuschätzen.
es kann sein, dass beide seiten arglos unausgesprochene annahmen hatten, oder dass euer ag mit gezinkten karten gespielt hat. ob ein richter ggf. vertrauensschutz feststellt, würde erst ein prozess klären
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