Hallo Ihr,
am 01.12.06. habe ich für das gearbeitete Jahr ein 13. Monatsgehalt erhalten. Muß ich dieses dem Arbeitgeber zurück erstatten, wenn ich nun unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 01.05.07 kündige.Das heißt ich werde am 01.04. zum 01.05.07 kündigen. Da ich vom 24.03.07 - 02.04.07 im Urlaub bin, möchte ich meinem Arbeitgeber mein Ausscheiden aus der Firma davor wissen lassen- Entstehen mir da Nachteile?
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"Lilly N."
13. Monatsgehalt bei Kündigung zurückzahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, kommt drauf an, was zu dem 13. Monatsgehalt vertraglich (evtl. tarifvertraglich?) genau geregelt ist. Kann man also aus der Ferne nichts klares bis jetzt dazu sagen.
MfG
Im Arbeitsvertrag steht:
Die Arbeitnehmerin erhält freiwillige widerrufliche Leistungen des Arbeitgebers-sind a) ein 13. Monatsgehalt b) Urlaubsgeld jährlich. Das war es.
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"Lilly N."
-- Editiert von Lilly Negrasus am 17.03.2007 19:19:47
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Wenn weder im Arbeits- noch in einem evtl. geltenden Tarifvertrag, was zur Rückzahlung steht, dann ist damit zu rechnen, dass nichts zurückgezahlt werden muss.
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Hallo da bin ich schon wieder. Noch eine Frage: Laut meines Arbeitsvertrages gelten für mich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Kündigung.Ändert sich diese von der vier wöchigen Frist wenn ich dort seit 01.02.2000 beschäftigt bin. Also demnach seit sieben Jahren.Dem Vertrag ist nichts zu entnehmen. Gruß lilly
Das kommt auf den genauen Wortlaut des Vertrages an, den wir hier nicht kennen.
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