13. Monatsgehalt als sanierungspauschale

22. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Doux30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
13. Monatsgehalt als sanierungspauschale

Der AG zieht das vertraglich vereinbarte 13. Monatsgehalt zu 98% als sanierungspauschale ab.

Weiß jemand welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Sanierungspauschale?

Für was? Den begehbaren Schuhschrank seiner Frau??? Seinen 911er???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Doux30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist die Frage.

Laut Geschäftsführer ist die wirtschaftliche Lage schlecht. Betroffen sind ca. 100 Mitarbeiter. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

Der Schock kam mit der Gehaltsabrechnung. Dort wird das 13 Gehalt als sanierungspauschale wieder abgezogen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ist das 13. Gehalt tariflich festgelegt oder im Einzelvertrag? Ist die Zahlung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Was steht dazu genau im Vertrag?



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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn das 13. Monatsgehalt "vereinbart" ist, wie du schreibst – vertraglich vereinbart –, kann der Arbeitgeber es nicht nach seinem Gutdünken einbehalten . Sollte es als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gekennzeichnet sein, kommt es sehr darauf an, dass alle Jahre wieder auf die Freiwilligkeit hingewiesen worden ist .

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Doux30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht folgendes:

§5 Gehalt

(1) Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von XXXX Euro. Die Vergütung ist jeweils am 25. eines Monats fällig.

(2) Es werden folgende Zulagen zum Gehalt gezahlt:
a) Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von XX/pro Monat
b) Einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, in Höhe von XXX/Monat. Der Fahrtkostenzuschuss unterwirft der Arbeitgeber der pauschalen Lohnsteuer.
c)Einen Gutschein im Rahmen des Sachbezugwertes in Höhe von XX/Monat.

Zulagen können von der Firma nach billigem Ermessen bei Wahrung einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten widerrufen werden.

(3) Der Mitarbeiter verpflichtetsich, Gehaltsüberzahlungen ohne Rücksicht auf eine noch vorhandene Bereicherung zurückzuzahlen.

(4) Dem Mitarbeiter wird mit dem Novembergehalt ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dann ist ja alles klar. Der Arbeitgeber kann einen Vertrag, den er selber eingegangen ist, nicht einseitig ändern. er kann euch gegebenenfalls bitten, auf das 13. Monatsgehalt zu verzichten, wenn es der Firma schlecht geht . Aber das ist Verhandlungssache . zum Beispiel könnte dieser Betrag ja auch als kostenloses Darlehen an den Arbeitgeber gehen . Eigentlich ist das eine Sache für einen Betriebsrat oder für die Gewerkschaft (ihr seid aber nicht tarifgebunden).

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