Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage Unzwar ist es so, dass ich in einer Bäckerei als Verkäuferin arbeite. 6 Tage Woche/38,5std. Wir müssen dann oft 13 Tag durcharbeiten. Beispiel MO 30.05 - Sa 11.06. Und bekommen dann nur den einen Sonntag 12.06 frei! Also keinen Ausgleichstag. Ist das rechtlich so in Ordnung? Da ich das sonst immer so kannte, dass man einen freien Tag bekommen muss, wenn man 7 Tage arbeitet.
Vielen Dank im Voraus !
13 Tage durcharbeiten von MO-SA
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ganz pauschal: Ja, es kann durchaus völlig legal sein 13 Tage am Stück zu arbeiten.
Mo-Sa sind 6 Tage, keine 7 Tage. Wenn du also eine 6 Tage Woche hast, dann arbeitest du nun einmal von Mo-Sa 6 Tage am Stück. Das ist genau der Grund warum das dann eine 6-Tage Arbeitswoche ist. Wenn du einen Vertrag über eine 6-Tage Woche hast, dann sind das für dich ganz normale reguläre Arbeitstage. Einen Sonntag hast du nun wohl zusätzlich gearbeitet. Dann steht dir zeitnah ein Ausgleichstag zu, aber nicht unbedingt am Montag nach dem dann freien Sonntag.
Wann kannst du denn die Sonntags-Überstunden Abbauen?
-- Editiert von micbu am 03.06.2016 10:20
ZitatGanz pauschal: Ja, es kann durchaus völlig legal sein 13 Tage am Stück zu arbeiten. :
Mo-Sa sind 6 Tage, keine 7 Tage. Wenn du also eine 6 Tage Woche hast, dann arbeitest du nun einmal von Mo-Sa 6 Tage am Stück. Das ist genau der Grund warum das dann eine 6-Tage Arbeitswoche ist. Wenn du einen Vertrag über eine 6-Tage Woche hast, dann sind das für dich ganz normale reguläre Arbeitstage. Einen Sonntag hast du nun wohl zusätzlich gearbeitet. Dann steht dir zeitnah ein Ausgleichstag zu, aber nicht unbedingt am Montag nach dem dann freien Sonntag.
Wann kannst du denn die Sonntags-Überstunden Abbauen?
-- Editiert von micbu am 03.06.2016 10:20
Die 6tage Woche ist ja völlig ok.
Meine Frage hat sich nur auf die 13-Tage durcharbeiten bezogen und das ich keinen Ausgleichstag bekomme. Da ich oftmals dazu gezwungen bin diese Sonntage auch noch zu arbeiten.Stunden bekomme ich dann ausgezahlt.
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http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Ein Ersatzruhetag muss gewährt werden. §11 Absatz 3
Die Auszahlung ist nicht in Ordnung.
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