13.Monatsgehalt

21. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
13.Monatsgehalt

Hallo,

14 Tage vor der Überweisung des 13.Monatsgehalt, haben wir erfahren, daß wir kein 13. Monatsgehalt erhalten werden.
Wir haben einen Betriebsrat, aber die Geschäftsführung hat sich auch keinen Deal eingelassen. Die die das 13. Monatsgehalt haben wollen und nicht *freiwillig* verzichten (da es der Firma so schlecht geht) sollen klagen.
Würde mich über Erfahrungsbrichte freuen bzw. was soll ich tun ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo nallebjoern, was ist dazu - im Wortlaut* - vertraglich vereinbart ist.

MfG

(Wortlaut* = so wie es Wort für Wort im Vertrag geschrieben steht)

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Gab es eine Betriebsvereinbarung bzgl. 13. Gehalt, gilt ein Tarifvertrag, wie oft wurde das 13. Gehalt schon vorbehaltslos gezahlt ?

Wenn man das wüsste, könnte man auch über die Chancen einer Klage nachdenken.

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#3
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
13. Monatsgehalt wurde immer bezahlt. Wortlaut müßte ich genau nachlesen...ungefähr *13.Monatsgehalt(Weihnachtsgeld)Sonderzahlung*. Keine Prämie etc. wird benannt-
Es gibt keine Betriebsvereinbarung, keinen Tarifvertrag, wir haben lediglich in Anlehnung an den öffentlichen Dienst mal eine Tariferhöhung bekommen. Also keine Tarifbindung im Vertrag.
Grüße Nallebjoern und ein herzliches Dankeschön.

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Steht auf Ihrer Abrechnung ein Hinweis zum 13. Gehalt, welcher in etwa besagt, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die auch nach mehrmaliger Zahlung ein Anspruch für die Zukunft nicht besteht?

Wenn ja, haben Sie keine Chance etwas zu tun, wenn so etwas dort nicht steht, könnten Sie wohl klagen.

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#5
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, so etwas steht nicht in meinem Arbeitsvertrag.

Wie ist das weitere Forgehen ?

Anwalt einschalten und dann ?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Man kann zum Vorgehen nichts sagen, wenn man den genauen Vertragswortlaut dazu nicht kennt.

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#7
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo kurzes Feedback, mittlerweile ist der Anwalt eingeschaltet, Frist bis 23.12. wurde gesetzt...wenn dann kein 13.Monatsgehalt übwerwiesen ist, wird Klage eingereicht. Bin sehr gespannt.

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#8
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

wenn es der firma wirklich so schlecht geht, wird eine klage vielleicht auch nicht mehr sehr viel bringen.

was nutzt es, wenn sie das 13. monatsgehalt einklagen, die firma aber danach zahlungsunfähig wird und deshalb insolvenz beantragen muss.

damit ist sicherlich niemanden im unternehmen geholfen.

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#9
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo gerechtigkeit.

Abgesehen davon, daß es auch auf die Rechtsform der Firma ankommt, ob eine Klage etwas bringt:

Es ist schon reichlich unfair von einem Arbeitgeber, wenn er die Mitarbeiter 14 Tage vor dem Zahlungstermin erst über den Sachverhalt informiert !
Schließlich hat ja jeder (gerade vor Weihnachten !) mit dem Geld gerechnet !

Das Ganze sieht mir (ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu kennen !) eher so aus, als ob sich der Herr Arbeitgeber noch schnell zu einer Einsparung entschlossen hat, weil er damit rechnet, daß die Mitarbeiter aus Angst um den Arbeitsplatz nicht klagen werden.
Wenn das 13. Gehalt bisher IMMER ohne Vorbehalt gezahlt wurde, bedeutet das eine Konkretisierung des Arbeitsvertrages.
Im Klartext:
Der Arbeitgeber muß in diesem Fall auch weiterhin zahlen !

Unterbricht der AG jetzt diese Kontinuität und die Arbeitnehmer wehren sich NICHT, dann können sie das 13. Gehalt auf immer und ewig vergessen !!

Gerade in der heutigen Zeit rate ich JEDEM Arbeitnehmer:

Werdet Mitglied in Eurer zuständigen Gewerkschaft ! Im Fall des Falles habt Ihr dann wenigstens kostenlosen Rechtsschutz.
Und die Beiträge sind auch noch steuerlich absetzbar !

MfG

RobertRatlos

-- Editiert von RobertRatlos am 14.12.2005 16:42:03

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#10
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Kleiner Nachtrag: 3 Monate vorher wurden 15 Mitarbeitern gekündigt und uns *übriggebliebenen* wurde zugesichert, daß wir jetzt gut positioniert sind und auch das 13.Monatsgehalt (auf Anfrage der Mitarbeiter) ausgezahlt wird, keine Frage !
Man sollte sich von einer Firma nicht an der Nase herumführen lassen. Unser Unternehmen ist ein alteingessesenes Unternehmen und unsere Geschäftsführer sind Millionäre. Die Kleinen müssen für Fehler der Großen geradestehen.
*Gerechtigkeit* es wurden soviele Personalkosten bereits eingespart, da kommt es auf die paar Kröten auch nicht mehr an.

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#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also wenn ich lese, dass den Mitarbeitern persönlich (mündlich) das 13. Monatsgehalt zugesichert wurde, gehe ich davon aus, dass in der jeweiligen Abrechnung steht, dass in der Zukunft keine Ansprüche auf Zahlung abgeleitet werden können, ansonsten würde sich diese mündliche Zusage nämlich erübrigen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#12
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo murgab.

Die mündliche Zusage des AG hatte schon ihren tieferen Sinn:
Der AG hat 15 Mitarbeitern die Kündigung geschickt.
Die "Übriggebliebenen" haben sich nach dem 13. Monatsgehalt erkundigt.

Klar, daß der AG vorerst die korrekte Zahlung zusagt, um mögliche Eigenkündigungen der restlichen Mitarbeiter zu verhindern.
Anderenfalls könnten ja bestehende Aufträge möglicherweise nicht mehr (termingerecht) ausgeführt werden oder auch Kosten für Neueinstellungen bzw. Kündigungsrücknahmen entstehen.

Ich gehe aber davon aus, daß in der Zwischenzeit einige Kündigungsschutzklagen der Gekündigten beim AG eingegangen sind.
Da der Arbeitgeber nunmehr damit rechnen muß, vom Arbeitsgericht zu Abfindungszahlungen verurteilt zu werden, versucht er natürlich, sich dieses Geld zumindest teilweise von den verbliebenen Beschäftigten zu holen.

Der Betriebsrat in dieser Firma sollte den Arbeitgeber auffordern (und nötigenfalls gerichtlich zwingen !) die betriebswirtschaftlichen Daten des Unternehmens vorzulegen.
Wenn eine Firma behauptet, ihr gehe es ja sooo schlecht, dann würde ich als Betriebsrat keiner einzigen Kündigung zustimmen, solange der AG diese Daten nicht vorlegt !


MfG

RobertRatlos


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#13
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Keiner der Gekündigten hat geklagt, denn es gibt einen BR und wir haben einen Sozialplan gemacht, es wurden Abfindungen gezahlt. Mittlerweile ist die Klage bzgl. des 13. Mnatsgehalt nun beim Arbeitsgericht und der Güteverhandlungstermin steht an. Alle Arbeitnehmer haben nun ihr 13.Monatsgehalt eingeklagt, mal sehen ob es dem Arbeitgeber wirklich sooo schlecht geht ???

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