Darf der Arbeitgeber vorgeben inclusive Sonntag 14 Tage durch zu arbeiten, dann 2 Tage frei, und dann noch mal 14 Tage arbeiten (Jeder Tag 8 Std.) auf einen Monat gerechnet?
-- Editiert von User am 24. Juni 2023 16:14
14 Tage arbeiten 2 Tage frei, 14 Tage arbeiten
Auf den ersten Blick scheint diese Konstellation mit nix Bekanntem zusammen zu passen.
Das System gibt anscheinend vor 14 Tag a 8 h Arbeit, dann 2 Frei-Tage .. und das durchs ganze Jahr.
Mit dem ArbZG ist das nicht zu vereinbaren:
- es ist nicht erkenntlich, wie auf diese Weise 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben sollen
- es ist nicht erkenntlich, wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden einzuhalten ist
...
Das Schema ist starr, aber die freien Tage verschieben sich ständig; die Einheit von 14+2 passt nicht in Monate und nicht ins Jahr (365/16=22,81), so das sich da nichts rundet oder schließt.
Aber es gibt Berufsfelder mit bizarren Arbeitsrhythmen: auf Bohrinseln, in der Seefahrt ...
Da wäre mehr Hintergrund durchaus hilfreich zur Einschätzung: was ist der Hintergrund? Auf welche Grundlagen bezieht sich so ein Vertrag? Und: ist das alles? - Ich vermute, dass da noch Informationen fehlen.
Zitat :auf einen Monat gerechnet
Angemerkt: ich habe spaßeshalber einen kgV-Rechner bemüht:
das kleinste gemeinsame Vielfache von 16 (Arbeits+Frei-Tage) und 30 (Monat) ist 240 - nach 240 Zyklen von 16 Tagen passen Zyklus und 'Monat' Mal halbwegs zusammen (weil 30 Tage für 'Monat' nur eine Annäherung sind).
Damit 16-Tage-Zyklus und Jahr zusammenpassen, braucht es 5840 Zyklen
https://www.matheretter.de/rechner/kgv
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Vor langer Zeit hatte ich mal 14 Tage ohne freien Tag gearbeitet.
Glaub mir: Nach 12 Tagen etwa macht dein Körper nicht mehr mit... Und dann 2 Tage frei. Das bringt gar nichts!
Ich habe das Jahr 2023 genommen und Woche für Woche die Wochen-AZ eingetragen,
Versuch der Übertagung der Tabelle in den Editor hier:
KW_ __ 01 02 03 04 05 06 07 08 09 Summe
WoAZ 56 56 40 56 40 56 40 56 40 440
_____ 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Summe
_____ 56 56 40 56 40 56 40 56 40 440
____ 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Summe
____ 56 56 40 56 40 56 40 48 48 440
____ 28 29 30 31 32 33 Summe
____ 56 40 52 40 56 40 284
____ 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Summe
____ 56 56 40 56 40 56 40 56 40 440
____ 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Summe
____ 56 56 40 56 40 56 40 56 48 48 496
Gesamt 2540h /52Wo =48,86 Wo-AZ
-- Editiert von User am 25. Juni 2023 10:28
Zitat :Darf der Arbeitgeber vorgeben inclusive Sonntag 14 Tage durch zu arbeiten, dann 2 Tage frei, und dann noch mal 14 Tage arbeiten
1. Sonntagsbeschäftigung ist grundsätzlich verboten - lediglich in den gesetzlich "erlaubten" Ausnahmebrachen ist sie zulässig.
2. Bei Sonntagsbeschäftigung muß ersatzweise ein anderer Tag beschäftigungsfrei sein - gesetzlich innerhalb von 2 Wochen. (Tarif-)Vertraglich kann vereinbart sein, daß der Ersatzruhetag in den auf die Sonntagsbeschäftigung folgenden 2 Wochen zu gewähren ist.
Beispiel:
Beschäftigung von Montag, dem 1. bis Sonntag, den 14.
Montag den 15. und Dienstag den 16. frei.
Ersatzruhetag für den gearbeiteten Sonntag, den 7. : Montag, 15.
Ersatzruhetag für den gearbeiteten Sonntag, den 14. : Dienstag, 16.
Beschäftigung von Mittwoch, den 17. bis Dienstag, den 30.
( den anschließenden Mittwoch ( 31. bzw. 1. ) und Donnerstag ( 1. bzw. 2. ) frei ).
Ersatzruhetag für den gearbeiteten Sonntag, den 21. : Mittwoch ( 31. bzw. 1. )
Ersatzruhetag für den gearbeiteten Sonntag, den 28. : Donnerstag ( 1. bzw. 2. )
----> Die Sonntagsbeschäftigungen im geschilderten Fall können mit "passenden" Ersatzruhetagen gesetzeskonform ausgeglichen werden.
Zitat :(Jeder Tag 8 Std.) auf einen Monat gerechnet?
1. Sogar jeden Tag 10(!) Stunden wäre noch nicht gesetzwidrig "zu lang", sofern innerhalb von 24 Wochen ein Ausgleich mit kürzerer Beschäftigung zu einem werktäglichen Durchschnitt von nicht mehr als 8 Stunden führen würde.
2. In einem Monat 2 mal 14 Tage zu je 8 Stunden sind 224 Stunden. ( Bei täglicher Beschäftigung mit 10 Stunden wären es 280 Stunden ).
Was ist zum Arbeitsumfang vereinbart? Gibt es eine Vereinbarung über eine "durchschnittlich" wöchentlich zu leistende Stundenanzahl? ( Falls ja, was ist vereinbart darüber, wie der Durchschnitt zu errechnen sein soll? )
Gibt es eine Vereinbarung, dass unter bestimmten Voraussetzungen "Überstunden" zu leisten sein sollen? Welche?
Gibt es eine Vereinbarung zur Arbeitszeit-Flexibilisierung, etwa ein Arbeitszeitkonto? Falls ja - gibt es eine Vereinbarung darüber, um wieviele Stunden monatlich vom "normalen" Stundensoll abgewichen werden darf und dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden können? Gibt es eine Vereinbarung, wieviele Stunden das Arbeitszeitkonto maximal aufweisen darf?
Auch wenn in einem Monat einmalig gesetzlich 2 * 14 Tage ( mit jeweils zwei folgenden Ruhetagen ) zu je 8 Stunden angeordnet werden könnten, kann es sein, dass der Arbeitsvertrag eine solche Anordnungsberechtigung nicht hergibt.
Wenn sogar Schicht- oder Nachtarbeit geleistet wird, kommt noch § 6 Arbeitszeitgesetz hinzu. Danach sind solch lange Schichtfolgen unter Berücksichtigung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse unbedingt zu vermeiden.
Zitat :... und das durchs ganze Jahr ...
Es erscheint mir, als habe die Fragestellerin nach der Zulässigkeit einer nur einmalig für einen bestimmten Monat angeordneten Beschäftigung gefragt. Längerfristig ist dieser Rhythmus selbstverständlich unzulässig, da nicht gesetzeskonform ausgleichbar ( 8/Werktag im Schnitt von 24 Wochen )
Und jetzt?
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