165€ Job, Frage zum Vertrag

29. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
re123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
165€ Job, Frage zum Vertrag

hallo,

ich habe ein arbeitsvertrag auf 165€ basis unterschrieben. lt. arbeitgeber sollte ich meine unterschrift auf eine woche vordatieren, was ich auch tat. hier paar details: vertrag befristet bis 18.02. 2008, monatslohn 165€, probezeit 3 monate, während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits innerhalb der gesetzlichen mindestkündigungsfrist gekündigt werden. nach 2 arbeitstagen kündigt der arbeitgeber per telefon. eine schriftliche kündigung habe ich bis heute nicht erhalten. wie soll ich mich verhalten? muss ich schriftl. kündigen? können evtl. schadenersatzansprüche geltend gemacht werden?

mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der Vertrag kann nur schriftlich gekündigt werden.

Da der vertrag daher nicht gekündigt ist, solltest Du Deine Arbeitsleistung anbieten und der AG schuldet Dir Deinen Lohn.

Warum solltest Du kündigen müssen?

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#2
 Von 
re123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

da wir im streit auseinander gegangen sind, macht es kein sinn mehr meine arbeitsleistung anzubieten. kann er mich z.b. anzeigen und behaupten, ich bin nicht auf arbeit erschienen? oder kann ich rechtliche schritte einleiten? was passiert wenn ich z.b. nach wochen immer noch keine kündigung erhalte?


mfg

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Was für rechtliche Schritte willst du da denn einleiten? Willst du da denn überhaupt arbeiten?
Und bei wem soll dich denn der AG anzeigen?

MfG

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#4
 Von 
re123
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

klar will ich arbeiten aber wenn man nicht erwünscht ist.... z.b. anzeige dass ich oder er den vertrag nicht erfüllt habe/hat?
also spielt es keine rolle ob die kündigung via telefon oder post erfolgt?


mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
also spielt es keine rolle ob die kündigung via telefon oder post erfolgt?
Zitat:


Natürlich spielt es eine Rolle! Eine mündliche Kündigung geht nicht bzw. ist nicht wirksam (also auch keine telefonische).

Zitat:
anzeige dass ich oder er den vertrag nicht erfüllt habe/hat?


Anzeigen wo bzw. bei wem denn bitte?
Wenn man (schriftlich!!!) gekündigt wird, dann kann man entweder klagen (beim Arbeitsgericht) oder man lässt es. Wenn man nicht klagt, dann wird die Kündigung nach 3 Wochen trotzdem wirksam (mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, weil die gar nicht erst für voll genommen wird), denn dann geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass man sich auch mit der nicht wirksamen Kündigung abgefunden hat. Ist das jetzt nachvollziehbarer für dich?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn jemand einen Vertrag nicht einhält, dann ist das eine rein zivilrechtliche Sache. Daher kannst Du Deinen AG nicht anzeigen. Du kannst nur eine Kündigungsschutzklage gegen ihn erheben.

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