18 Tage Urlaub pro Jahr rechtens ?

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)
18 Tage Urlaub pro Jahr rechtens ?

Hallo an alle,

folgendes Problem:

Ich arbeite seit 15.8. an einer Tankstelle Vollzeit 8h / Tag, 3 Schichten und rollende Woche.
Zuschläge gibt es laut AG nicht und einen Anspruch auf Urlaub haben wir 18 Tage im Jahr.

Ist denn die Regelung mit den Zuschlägen und dem Urlaub rechtens ? Kenne mich nicht aus und bin dennoch froh überhaupt eine Festanstellung bekommen zu haben.

Da ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe, dies aber noch diese Woche erfolgen soll, wollte ich nochmal vorher bei euch reinhorchen, wie denn die Rechtslage ist.
Weiß nur dass Tankstellen Extrawürste braten...

Kann mir irgendjemand einen guten Rat geben ???

Danke im Voraus !!!


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"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lorelai
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

handelt es sich bei den 18 Tagen um Arbeits- oder Werktage? So weit ich weiß sind in Deutschland 24 Werktage Urlaub vorgeschrieben, und zu den Werktagen zählt auch der Samstag, auch wenn Du dann nicht arbeitest.

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#2
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Das kann ich noch nicht sagen, da ich den Wortlaut des AV nicht kenne.
Ich habe allerdings schon verschiedene Meinungen gehört, welche meistens bei mindestens 20 Tagen Urlaub lagen...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Das kann ich noch nicht sagen, da ich den Wortlaut des AV nicht kenne.
Ich habe allerdings schon verschiedene Meinungen gehört, welche meistens bei mindestens 20 Tagen Urlaub lagen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Murmel, an wievielen Tagen pro Woche arbeitest du da?
Zuschläge sind gesetzlich nicht geregelt. Ist also ne Frage der Vrtragsgestaltung.

MfG

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#5
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Läuft folgendermaßen:

4 Tage Früh, 1 Tag frei; 4 Tage spät, 1 Tag frei; 4 Tage Nacht 2 Tage frei.

Je nachdem wie´s grade in die Woche fällt.


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#6
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Richtig ist: bei 5 Arbeitstagen die Woche 20 Urlaubstage, bei 6 Arbeitstagen die Woche 24 Urlaubstage

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Im Grunde braucht man da nicht viel zu rechnen.
4 Wochen pro Kalenderjahr sind (umgerechnet nach dem BUrlG) der Mindestanspruch an bezahlten Urlaub.
Wenn du 5 Tage Urlaub einreichen müsstest um 1 Woche Urlaub zu haben, dann läuft da was schief (weil die 18 Tage dann zu wenig wären)

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Komisch ist, dass wir 8 Tage resturlaub bis ende 05 haben, laut unserem Schichtplan.
Nu versteh ich gar nichts mehr... :(




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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Komisch ist, dass wir 8 Tage resturlaub bis ende 05 haben, laut unserem Schichtplan.


Und was ist daran komisch?

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie vier Tage wöchentliche nachts arbeiten, sollten Sie auf jeden Fall unter "Nachtarbeiter"(Definition siehe:Arbeitszeitgesetz, §2 Absatz 5) googeln, es gibt so einige Gesetze und Regelungen zu Ihrem Vorteil.

Zum Thema Zuschläge:
123recht.de
Arbeitgeber müssen Nachtarbeit zusätzlich vergüten
09.12.2003
Luis Fernando Ureta, Hemmingen
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Nachtarbeit einen angemessenen Zuschlag zu zahlen, der für den Arbeitgeber eine spürbare finanzielle Belastung darstellen muss. Weiterhin muss im Arbeitsvertrag klargestellt werden, welcher Gehaltsbestandteil Grundgehalt und welcher Nachtzuschlag ist. Eine pauschale Formulierung, wonach Zuschläge mit dem Lohn abgegolten sind, reicht hierfür nicht aus, wie das Bundesarbeitsgericht jüngst feststellte.


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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Nachtarbeit einen angemessenen Zuschlag zu zahlen, der für den Arbeitgeber eine spürbare finanzielle Belastung darstellen muss.


Äähm... moment mal.

Im Arbeitszeitgesetz steht da aber noch a bissel mehr dazu:

'(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.'
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__6.html

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Aber auf wieviel Arbeitstage Urlaub hat er denn bei dem hier dargestellten Arbeitszeitmodell nun mindesten Anspruch? Mit den 4 Wochen kommen wir ja auch nur sehr begrenzt weiter, wenn einerseits der Urlaubsanspruch in Tagen definiert wird, sich andererseits aber die Anzahl der Wochenarbeitstage ständig ändert.

Ich biete mal folgende Berechnung an:

Bei regelmäßigen Intervallen von 16 Tagen, in denen jeweils 12 Arbeitstage und 4 freie Tage enthalten sind, komme ich rechnerisch auf eine wöchentliche Anzahl von 5,25 Arbeitstagen und somit auf einen Mindesturlaubsanspruch von 21 Arbeitstagen.

Von daher kann bei den 18 Tagen ja irgendwas nicht stimmen. Oder kommt ihr hier zu anderen Ergebnissen?


Gruss
CAM

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo venotis, da zitiert man einmal einen Anwalt...;)

Hallo CAM
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ändert sich nicht aufgrund der Anzahl der Wochenarbeitstage. Vier Wochen sind vier Wochen und bleiben das auch als absolutes Minimum.
Entweder Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschlag zur Nachtarbeit oder Sie haben zusätzlich Urlaub.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Okay Hamburgerin, das ist schon klar. Aber wieviel Tage (Arbeitstage) muss er bei diesem Arbeitszeitmodell nun bekommen, um auf die 4 Wochen zu kommen?

Mindestens 24 Werktage ist klar. Daran ändert sich natürlich nichts. Aber wieviel Arbeitstage wären das hier? Schließlich wird er ja vielleicht auch mal nur einen oder zwei Urlaubstage brauchen und nicht nur immer volle Wochen.

Sind die vereinbarten 18 Tage deiner Meinung nach korrekt oder braucht er für 4 Wochen nicht vielleicht doch ein paar Arbeitstage mehr?

Gruss
CAM

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Komisch ist, dass wir 8 Tage resturlaub bis ende 05 haben, laut unserem Schichtplan.


Am 15.8. angefangen = 4 volle Beschäftigungsmonate bis Ende des Jahres.
8 (Tage):4 (Monate) = 2 (Tage pro Monat) wären 24 Tage pro Jahr.

@Murmel Vielleicht fragst du doch besser nochmal nach wegen dem Urlaub. Irgendwas haut nicht hin.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Powerweb
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 14x hilfreich)

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Erholungsurlaub und Erziehungsurlaub
Welcher Mindesturlaub steht dem Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz zu, wenn er fünf, vier, drei oder zwei Tage oder einen Tag in der Woche arbeitet?

Bei einer regelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage von Montag bis Freitag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Bei einer Arbeitszeit von vier Werktagen beträgt der Urlaubsanspruch 16 Tage, bei einer Arbeitszeit von drei Werktagen 12 Tage, bei einer Arbeitszeit von zwei Werktagen acht Tage und bei einer Arbeitszeit von einem Werktag vier Tage.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00846.html

und da hier ja nicht immer 5Tage die Woche gearbeitet wird, kommt es wohl mit 18 Tagen hin.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

Die Antwort von CAM ist aus Meiner Sicht korrekt.

Bei 12 Arbeitstagen innerhalb von 16 Kalendertagen werden im Durchschnitt 5,25 Tage/Woche gearbeitet. Daraus ergibt sich ein Mindesturlaub von 21 Tagen.

Und das gilt schon ohne Freizeitzuschlag für die Nachtarbeit.

Die Gewährung von 18 Tagen Urlaub ist daher zu wenig.

Besser rechnen kann man, wenn man weiß, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch 4 Wochen beträgt, unabhängig davom, wie lange die Arbeitszeit ist und wieviele Tage in der Woche gearbeitet werden muss.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo an alle.

Danke für eure rege Anteilnahme an diesem Thema.
Mittlerweile habe ich den Vertrag nun auch unterschrieben. Mit den 18 Tagen...
Angesprochen habe ich ihn, er ließ sich diesbezüglich auf keine Diskussion ein. Zu meiner Kollegin sagte er eiskalt: "Wenn Ihnen das nicht paßt, brauchen sie nicht zu unterschreiben und können somit auch gleich gehen. Es sind genug andere vor der Türe, die gerne arbeiten möchten..."

Was mich daran stört ist, dass er Recht hat was die ganzen anderen betrifft. Ich nehme fast täglich Bewerbungen und Nachfragen entgegen, seitdem die Tankstelle wiedereröffnet hat, deswegen bin ich ja eigentlich trotzdem froh, erstmal Arbeit zu haben.

Bei uns im Osten ist ja eh alles schon so im Argen mit der Arbeiterei.

Zuschläge zahlt er keine, dafür, so meinte er, zahle er ja auch mehr...
(Brutto: 1030,-)
Ich habe Steuerklasse 1, da bleibt nicht viel über...



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"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."

-- Editiert von Murmel22 am 02.09.2005 18:46:59

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Also, ich gebe meinen Vorrednern Recht: Du hast mindestes Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr. Das ist jetzt echt Auslegungssache. Bei Werktagen kann der Samstag mitgerechnet werden, und dann hast du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das darf keinesfalls unterschritten werden. Wenn für eine Woche Urlaub fünf Urlaubstage genommen werden müssen, dann hast du Anspruch auf 20 Urlaubstage.

Ich an deiner Stelle würde erst mal den Arbeitsvertrag abwarten. Und ich würde ihn auf jeden Fall unterschreiben. Wenn dein Chef dir darin zu wenig Urlaub gegeben hat, kannst du das hinterher immer noch reklamieren. Ich würde dann aber auf jeden Fall das Ende der Probezeit abwarten. Die muss spätestens nach sechs Monaten zu Ende sein, und früher hast du eh keinen Anspruch auf Urlaub.

Sonst riskierst du, dass du fliegst.

2x Hilfreiche Antwort

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