Änderung der Arbeitszeit ohne Info möglich

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ozz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Arbeitszeit ohne Info möglich

In meinem außertariflichen (AT) Arbeitsvertrag steht absolut nichts über die Arbeitszeit, nur dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Üblich, also mündlich vereinbart, waren seit 8 Jahren 37 Stunden in der Woche; Montag bis Freitag. Diese wöchentliche Arbeitszeit wurde bislang auch in meiner Gehaltsabrechnung aufgeführt. Nun bin ich seit fast einem Jahr in Elternzeit. Die Gehaltsabrechnung erhalte ich weiterhin mit einem "0"-Betrag. Seit einigen Monaten stehen in der wöchentlichen Arbeitszeit jedoch 40 Stunden. Mein Arbeitgeber hat mich über eine Änderung der AZ nicht informiert. Muß ich nun 40 Stunden arbeiten, wenn meine Elternzeit vorbei ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Steht im Tarifvertrag was zur Geltung des Tarifvertrages? Wenn ja was (= genauer Vertragstext)?

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#2
 Von 
Ozz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles was sich im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag bezieht, steht nicht im Zusammenhang mit der Arbeitszeit, wie:


"... und die Firma ... schließen folgenden Außertariflichen Vertrag ab:"

"Das Gehalt ist tariflich nicht gebunden, daher haben allgemeine Tariferhöhungen keinen Einfluß auf die Höhe des Gehaltes."

"Für die Erstattung dienstlich bedingter Auslagen gelten ausschließlich die jeweils gültigen betrieblichen Richtlinien"

(Offenbarungspflicht) "Angaben zur Person von ... ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages sind."

"Andere Vereinbarungen als in diesem Vertrag enthalten, sind nicht getroffen."

"Soweit hier nichts anderes festgelgt wurde, gelten die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen."






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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Dass die Arbeitszeit nicht einseitig änderbar ist versteht sich von selbst.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nach dem NACHWEISGESETZ ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen, in dem die vereinbarte Arbeitszeit festgehalten ist.

Da Ihr AG gegen dieses Gesetz verstoßen hat, hat er im Zweifelsfall ganz schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht.

Wie Stefan schon schrieb, einseitige Änderung geht gar nicht. Das wäre ja so, als wenn Sie sagen würde: Ach nö, 37 Stunden sind mir zuviel, ich arbeite ab Morgen nur noch 35 :)



-- Editiert von hamburgerin01 am 29.09.2008 14:42:12

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#5
 Von 
Ozz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob ich nun bei meinem Arbeitgeber nachfasse? Nicht dass dieser später sagt, ich hätte nicht widersprochen und müsste dann automatisch nach Beendigung der Elternzeit 40 Std./Woche leisten?
Außerdem bin ich nach etwa einem Jahr Elternzeit an einem Teilzeitarbeitsplatz interessiert. Mit meinem AG ist zu Beginn der Elternzeit vereinbart worden, dass ich mich diesbezüglich im Okt 08 bei ihm melde. Eine feste Zusage/Vereinbarung auf Teilzeit wurde letztes Jahr nicht getroffen. Sollte es nun mit dem Teilzeitjob klappen, wären da nicht die 37 Std/Woche Arbeitszeit Berechnungsgrundlage für die Teilzeitstelle? Ich kann mir vorstellen, dass mein AG von den 40 Std ausgehen wird.

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