Sehr geehrtes Forum,
Mir wurde bei meinem jetzigen Arbeitgeber ein Dienstwagen überlassen der auch zur privaten Nutzung benutzt werden darf per 1%Regelung.
Nun kündige ich das Arbeitsverhältnis schon nach exakt einem Monat in der Probezeit da ich ein besseres Angebot übermittelt bekommen habe. Das Arbeitsverhältnis began ab dem 01.04.19
Das Auto bekam ich schon ab dem 15.03.19
Alles vertraglich festgehalten.
Das Auto war neuwertig, jetzt hat es 3500km runter da ich privat für meine kranke Mutter zum Spezialisten fahren musste.
Ca 1000km waren betrieblich.
Also bleiben 2500 km privat.
Muss ich bei Abgabe des Fahrzeugs am Ende des Monats mit einer Rechnung bzgl der Mehrkilometer rechnen?
Im Vertrag steht "nur"
"Sofern die für die Laufzeit des Leasingsvertrages vereinbarte Km Leistung von insgesamt 75 000km (3Jahre x 25 000km Jahreskilometerleistung) bei Ende des Leasingsvertrages überschritten wird, trägt der Arbeitnehmer die daraus resultieren Kosten, es sei denn, die dienstlich veranlassten Fahrten betragen während der Laufzeit des Leasingsvertrages insgesamt mehr als 37 000km. Die Kosten für Mehrkilometer betragen zurzeit 5,10Cent zuzüglich Mehrwertsteuer."
Wird das anteilig für die 1,5 Monate berechnet oder trägt der Arbeitgeber das Risiko in solchen Fällen?
Danke für eure Antworten
1%Regelung, nach 1 Monat gekündigt, Mehrkilometer?
22. April 2019
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Frage vom 22. April 2019 | 19:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
1%Regelung, nach 1 Monat gekündigt, Mehrkilometer?
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#1
Antwort vom 22. April 2019 | 19:54
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Sie können nicht in Haftung genommen werden, da die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Eine anteilige Berechnung der kostenfreien Privatfahrten nach Monaten der Beschäftigung gestaffelt, ist nicht zulässig.
#2
Antwort vom 22. April 2019 | 19:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke:)
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#3
Antwort vom 22. April 2019 | 21:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber wieviel hätte ich dann in den 1,5 Monaten rein rechtlich fahren dürfen?
Das muss ja alles im Verhältnis sein, oder?
Sind die Arbeitgeber in solchen Fällen gar nicht geschützt? Fällt mir schwer das zu glauben.
#4
Antwort vom 23. April 2019 | 07:30
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Vertrag ist Vertrag. Und wenn da nichts entsprechend geregelt ist, gibt es auch keine Anspruchsgrundlage.
Mag ja sein, dass der AG daraus lernt und den Vertrag für künftige Situationen anpasst.
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