1%Regelung, nach 1 Monat gekündigt, Mehrkilometer?

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513644-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1%Regelung, nach 1 Monat gekündigt, Mehrkilometer?

Sehr geehrtes Forum,

Mir wurde bei meinem jetzigen Arbeitgeber ein Dienstwagen überlassen der auch zur privaten Nutzung benutzt werden darf per 1%Regelung.
Nun kündige ich das Arbeitsverhältnis schon nach exakt einem Monat in der Probezeit da ich ein besseres Angebot übermittelt bekommen habe. Das Arbeitsverhältnis began ab dem 01.04.19
Das Auto bekam ich schon ab dem 15.03.19
Alles vertraglich festgehalten.

Das Auto war neuwertig, jetzt hat es 3500km runter da ich privat für meine kranke Mutter zum Spezialisten fahren musste.

Ca 1000km waren betrieblich.
Also bleiben 2500 km privat.

Muss ich bei Abgabe des Fahrzeugs am Ende des Monats mit einer Rechnung bzgl der Mehrkilometer rechnen?

Im Vertrag steht "nur"
"Sofern die für die Laufzeit des Leasingsvertrages vereinbarte Km Leistung von insgesamt 75 000km (3Jahre x 25 000km Jahreskilometerleistung) bei Ende des Leasingsvertrages überschritten wird, trägt der Arbeitnehmer die daraus resultieren Kosten, es sei denn, die dienstlich veranlassten Fahrten betragen während der Laufzeit des Leasingsvertrages insgesamt mehr als 37 000km. Die Kosten für Mehrkilometer betragen zurzeit 5,10Cent zuzüglich Mehrwertsteuer."

Wird das anteilig für die 1,5 Monate berechnet oder trägt der Arbeitgeber das Risiko in solchen Fällen?

Danke für eure Antworten

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sie können nicht in Haftung genommen werden, da die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Eine anteilige Berechnung der kostenfreien Privatfahrten nach Monaten der Beschäftigung gestaffelt, ist nicht zulässig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb513644-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke:)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb513644-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wieviel hätte ich dann in den 1,5 Monaten rein rechtlich fahren dürfen?
Das muss ja alles im Verhältnis sein, oder?

Sind die Arbeitgeber in solchen Fällen gar nicht geschützt? Fällt mir schwer das zu glauben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag. Und wenn da nichts entsprechend geregelt ist, gibt es auch keine Anspruchsgrundlage.
Mag ja sein, dass der AG daraus lernt und den Vertrag für künftige Situationen anpasst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.