2. Abmahnung

20. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
2. Abmahnung

Nach der 2. Abmahnung und Einschaltung des Anwalts (gleich nach 1. Abmahnung) versucht Firma die Aussagen zu verifizieren, d.h. man prüfte die Aussagen der Abmahnung 1. gibt aber (noch) nicht zu, dass diese nicht rechtens ist.

Ist es korrekt ? Firma muß auf das Schreiben des Anwalts zur Rücknahme der Abmahnungen schriftlich reagieren ???
Firma "versucht" Thema totzuschweigen und Mitarbeiter einzuschüchtern (deshalb kam Abnahmung 2). Mitarbeiter möchte jetzt RA für sich arbeiten lassen, denn ein Gespräch mit Vorgesetzten ist durch viele Lügen leider nicht möglich. :augenroll:


Wenn Lügen nicht geklärt werden und die Abmahnungen nicht zurückgenommen werden, weil nicht rechtens, keine Gesprächsbasis vorhanden + RA (Rechtsanwalt) muß weiter handeln.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@amicizia: was soll das denn sein? eine frage ist es sicher nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Bitte Sachverhalt nicht im Telegrammstil schildern, dann ist vielleicht auch mit brauchbaren Antworten zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.733 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen