Nach der 2. Abmahnung und Einschaltung des Anwalts (gleich nach 1. Abmahnung) versucht Firma die Aussagen zu verifizieren, d.h. man prüfte die Aussagen der Abmahnung 1. gibt aber (noch) nicht zu, dass diese nicht rechtens ist.
Ist es korrekt ? Firma muß auf das Schreiben des Anwalts zur Rücknahme der Abmahnungen schriftlich reagieren ???
Firma "versucht" Thema totzuschweigen und Mitarbeiter einzuschüchtern (deshalb kam Abnahmung 2). Mitarbeiter möchte jetzt RA für sich arbeiten lassen, denn ein Gespräch mit Vorgesetzten ist durch viele Lügen leider nicht möglich.
Wenn Lügen nicht geklärt werden und die Abmahnungen nicht zurückgenommen werden, weil nicht rechtens, keine Gesprächsbasis vorhanden + RA (Rechtsanwalt) muß weiter handeln.
2. Abmahnung
20. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2008 | 13:12
Von
Status: Schüler (213 Beiträge, 2x hilfreich)
2. Abmahnung
#1
Antwort vom 20. Januar 2008 | 16:00
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
@amicizia: was soll das denn sein? eine frage ist es sicher nicht ...
#2
Antwort vom 20. Januar 2008 | 16:02
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Bitte Sachverhalt nicht im Telegrammstil schildern, dann ist vielleicht auch mit brauchbaren Antworten zu rechnen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.163
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten